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9. Bundeswehr

Soldaten erhalten für sich und ihre Familienangehörigen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Das Gesetz wurde so geändert, dass Lebenspartner Eheleuten gleichstehen.

Leisten allerdings beide Lebenspartner zur gleichen Zeit ihren Wehrdienst, scheiden natürlich bestimmte Leistungen aus, da jeder Lebenspartner hier seine eigenen Ansprüche hat und nicht mitversorgt werden muss.

 

 
 

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