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Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende

Inhalt:

Inhalt:
1. Rechtsgrundlagen
2. Parlamentarische Initiativen
2.1. Nordrhein-Westfalen
2.2 Sachsen-Anhalt


1. Rechtsgrundlagen

§ 5 des Transfusionsgesetzes bestimmt:

(1) Es dürfen nur Personen zur Spendeentnahme zugelassen werden, die unter der Verantwortung einer ärztlichen Person nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für tauglich befunden worden sind und die Tauglichkeit durch eine ärztliche Person festgestellt worden ist. Die Zulassung zur Spendeentnahme soll nicht erfolgen, soweit und solange die spendewillige Person nach Richtlinien der Bundesärztekammer von der Spendeentnahme auszuschließen oder zurückzustellen ist.

Die „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ der Bundesärztekammer sind hinsichtlich des Blutspendeausschlusses von Männern, die Sex mit Männern haben, neu gefasst worden. In der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 16.04.2010 verabschiedeten Fassung heißt es jetzt:

"2.2 Ausschluss von der Blutspende

Vor jeder Spende ist zu prüfen, ob eines der nachfolgenden Ausschlusskriterien vorliegt.

2.2.1 Kriterien für einen Dauerausschluss

  • Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen:
    • heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
    • Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM),
    • männliche und weibliche Prostituierte."

Auf der Webseite der Bundesärztekammer wird dazu gesagt:

"Der Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM)  ist eine seit langem in den Hämotherapie-Richtlinien verankerte Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Empfänger von Blutprodukten. Unstrittig ist, dass risikobehaftetes Sexualverhalten von Blutspendern, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung Auswirkungen auf die Virussicherheit der aus der entsprechenden Spende hergestellten Blutprodukte haben kann. Der undifferenzierte bzw. pauschale Ausschluss von MSM von der Blutspende ist umstritten und wird von verschiedenen Verbänden als Diskriminierung empfunden.

Der Fokus der vorliegenden Änderung richtet sich darauf, den diskriminierenden Anschein der Formulierung zum Ausschluss von MSM von der Blutspende zu entkräften. Im Zuge der Gremienbefassung der Bundesärztekammer zu den geänderten Formulierungen wurden Erläuterungen zur Thematik vom Arbeitskreis „Richtlinien Hämotherapie“ erarbeitet.

Unabhängig von der vorliegenden kurzfristig notwendigen Richtlinienanpassung wird bei der weiteren Überarbeitung der Richtlinien die Thematik "Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSN)" vom Arbeitskreis unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Daten erneut bewertet werden. Die Richtliniengeber hoffen, durch diese Vorgehensweise zur Versachlichung der in der Vergangenheit z. T. sehr emotional geführten Diskussion zur Blutspende von Personengruppen mit sexuellem Risikoverhalten beizutragen."

In den „Erläuterungen zum Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)“ des Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sind die Argumente für und wider den generellen Ausschluss umfassend zusammengetragen worden.

Wer sich mit diesem Problem auseinandersetzen will, sollte das anhand dieser "Erläuterungen" tun.

Wir haben der Bundesärztekammer dazu am 26.01.2011 eine Stellungnahme übermittelt.



2. Parlamentarische Initiativen

2.1. Nordrhein-Westfalen



2.2 Sachsen-Anhalt

 
 

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