Trotz Landesverfassung gegen Gleichstellung?

Annegret Kramp-KarrenbauerOffener Brief des LSVD Saar an die Ministerin Kramp-Karrenbauer

Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer,

am 22. März berät der Bundesrat über eine Gleichstellungsinitiative von Rheinland-Pfalz und Hamburg. Laut Saarbrücker Zeitung vom 6. März  ist zu befürchten, dass das Saarland diesen Antrag nicht unterstützt. Darüber sind wir sehr bestürzt, dachten wir doch spätestens seit der einstimmigen und dankenswerterweise auch mit Ihrer persönlichen Stimme angenommenen Verfassungserweiterung des Artikels 12 (3) vom 13. April 2011, dass Diskriminierungen wegen sexueller Identität der Vergangenheit angehören. weiter…

Abgeordnete sind nicht weisungsgebunden

Zwischenfrage an Axel Hochrein, LSVD Bundesvorstand:

Axel Hochrein (LSVD-Bundesvorstand)

Herr Hochrein, Unions– fraktionschef Volker Kauder hat einen Schlussstrich unter die Debatte zur Gleichstellung gezogen: Wie beurteilt der LSVD die Situation?

Axel Hochrein: Seit dem Parteitag der CDU, brüstet sich die Partei, dass das Thema nun auch in der Partei offen diskutiert werde. Wenn Herr Kauder — wohl einseitig — die Diskussion für beendet erklärt, spricht das Bände. Es zeigt auch, dass die wachsende Anzahl von Unions-Abgeordneten, die sich aus sachlichen Gründen oder aus grundsätzlicher Überzeugung für die Gleichstellung aussprechen, per order mufti zum Schweigen verdonnert werden. weiter…

Präsident der Fachhochschule Frankfurt fordert Gleichstellung

Statement des Präsidenten der Fachhochschule Frankfurt am Main zur Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Antrag Drucksache 18/6256 für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht der Fraktion BÜNDNIS 89/DIE GRÜNEN

Dr. Detlev Buchholz - Foto: PrivatSehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren,

ich möchte die Argumentation der Antragstellerin anreichern mit einer Schilderung, wie eine etwaige Ablehnung des Antrags auf Betroffene wirkt, und welche Signale davon in die Gesellschaft ausgehen:
Die Debatte über die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften hat durch jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wissenschaftlich wie rechtlich neue Evidenzen zu berücksichtigen (die mir ganz nebenbei mein Leben lang klar sind: Ein Leberfleck auf dem rechten Oberarm oder Linkshänder-Sein ist ebenso wenig ein Grund für die Verwehrung von Rechten wie Homosexualität – es wäre fast belustigend, wenn es nicht so traurig wäre, dass man zu dieser banalen Erkenntnis erst nach jahrzehntelanger wissenschaftlicher und rechtlicher Untersuchung durchringen kann). weiter…

LSVD Sachsen-Anhalt feiert neue Geschäftsstelle

Dank viel ehrenamtlichen Engagements in mehren Wochen der Vorbereitung konnten der LSVD Sachsen-Anhalt und der CSDEröffnungsempfang beim LSVD Sachsen-Anhalt Magdeburg am 27. Februar in die neuen Räume der gemeinsamen Geschäftsstelle einladen. Stolz begrüßten die Gastgebenden zum Eröffnungsempfang rund 60 Gäste in dem Ladencafe in der Schäfferstraße 16. Mit dabei der Minister für Soziales und Arbeit Norbert Bischoff, Landtagsabgeordnete aller Fraktionen, eine Reihe von Stadträten, die Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Magdeburg, der Landesvorsitzende der Grünen sowie weitere Personen des öffentlichen Lebens der Stadt Magdeburg. weiter…

Ein wichtiger Schritt – aber noch sind wir nicht am Ziel!

Foto: Humboldt-Universität zu BerlinBericht von der Urteilsverkündung

Dass das Gericht in seiner Rechtsprechung dem gesellschaftlichen Wandel hin zur Akzeptanz von Homosexualität Rechnung trägt, hat es explizit in den Urteilen zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 und zur Hinterbliebenenrente vom 7. Juli 2009 betont. Insofern ist es in der positiven Wahrnehmung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften weiter als die Bundesregierung.

Auch beim Urteil zur Sukzessivadoption am 19.02.2013 hat der Erste Senat den Gesetzgeber korrigiert und damit de facto seine Aufgaben übernommen. Die überwiegende Mehrheit der Sachkundigen hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2012 große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Adoptionsverbots formuliert. Dennoch war die Stimmung des Publikums im Sitzungssaal am Morgen der Urteilsverkündung durchaus gespannt. Was würde das Gericht sagen? Wie würde es seine Erwägungen verfassungsrechtlich begründen? weiter…

Dankeschön!

Sven & Frank  D. - Foto: PrivatSehr geehrte Damen und Herren,

im März 2009 begann mein kleinlauter „Kampf“ als baden-württembergischer Polizeibeamter gegen die Mühlen des Behördenapparats mit einem Antrag zur Erlangung des Familienzuschlags.
Ich lebe seit Juli 2004 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit meinem Mann. Im Jahr 2008 und 2009 kamen dessen beide Kinder, die bis dato noch bei der Mutter lebten,  auch in unseren Haushalt hinzu. weiter…

Bundesländer für die Öffnung der Ehe!?

(c) Bundesrat 2006

Update vom 12. März 2013: Inzwischen haben sich auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen der Bundesratsinitiative angeschlossen.

Um sämtliche Diskriminierungen auf einmal zu beenden, werden die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg am 22. März im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe einbringen. Aus welchen Ländern ist mit Unterstützung zu rechen? Ein Überblick:

 

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Wird das gemeinsame Adoptionsrecht zum Thema der Bundestagswahl?

Interview mit Manfred Bruns, Bundesanwalt a.D. und LSVD-Bundesvorstand, zum Adoptionsurteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013 (1 BvL 1/11,  1 BvR 3247/09).

respekt!: Das Verfassungsgericht hat das Verbot der Sukzessivadoption gekippt. Welche Erwägungen liegen dem Urteil zugrunde?

 

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe. Durch die Ablehnung der Elternstellung des Stiefelternteils werde das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte familiäre Zusammenleben des Kindes mit seinen Eltern erschwert, weil dann eine gleichberechtigte Wahrnehmung der Elternverantwortung durch beide Lebenspartner nicht möglich sei.
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Karlsruhe kippt Verbot der Sukzessivadoption

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen. Es geht um die Richtervorlage des OLG Hamburg vom Dezember 2010 (1 BvL 1/11) und die Verfassungsbeschwerde von Elisabeth und Cornelia Weise gegen die Entscheidung des OLG Hamm vom Dezember 2009 (1 BvR 3247/09).

Der LSVD Ticker

19:00 Jana Schiedek, Hamburger Justizsenatorin,  kündigt eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe an, Bremen und Schleswig-Holstein wollen gemeinsam für die steuerrechtliche Gleichstellung auf Bundesebene eintreten. Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter und die rheinland-pfälzische Familienministerien Irene Alt fordern die Öffnung der Ehe. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit sieht den Bedarf einer grundlegenden Gesetzesreform zu diesem Thema. In Koalitionsverträgen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird sich für die vollständige rechtliche Gleichstellung ausgesprochen. In Brandenburg regieren mit SPD und der LINKEn Parteien, die sich klar für die Öffnung der Ehe ausgesprochen haben.
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Engagement regional

13.000 Kommunen brauchen Nachhilfe in Respekt

Schwul-lesbische Forderungen werden bislang vor allem an die Bundes– und Landespolitik gerichtet. Zwar rücken internationale Entwicklungen zunehmend in den Fokus, die rund 13.000 Kommunen in Deutschland werden aber oft nicht mitgedacht. Dabei sind Kreistage, Stadträte, Gesundheits-, Schul-, Jugend– und Familienämter sowie Kommunalverwaltungen nicht nur die größten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Sie bestimmen mit ihrer Personalpolitik und Verwaltungspraxis auch, wie Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) als Arbeitnehmende wie als Klientinnen und Klienten respektiert werden. weiter…