Downoad
 
Über uns  

Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
Von der Kinderpflegerin / vom Kinderpfleger zur Erzieherin / zum Erzieher mit staatlicher Anerkennung

Wir informieren über die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterqualifizierung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern zu Erzieherinnen und Erziehern mit staatlicher Anerkennung.
Weil die einzelnen Bundesländer auf Grundlage ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen die Ziele, Inhalte und Voraussetzungen für Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten eigenständig regeln, unterscheiden wir nachfolgend zwischen den beiden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Informationen zu weiteren Bundesländern, sowie Angebote von Instituten und anderen Organisationen haben wir unter der Überschrift  „Bundesebene“ eingefügt.

Infobrief Weiterqualifizierungsvoraussetzungen und -möglichkeiten zur Erzieherin 

Weitere Fragen zur Thematik können an folgende Kontaktadresse gerichtet werden: Irmtrud Lauer, E-Mail: lauer-i@caritas-trier.de


Rheinland-Pfalz
Weiterqualifizierungsmöglichkeiten zur Erzieherin / zum Erzieher

Zugangsvoraussetzungen (PDF)

1. Vollzeitausbildung an den Fachschulen für Sozialwesen zur Erzieherin / zum Erzieher

Ausbildungsstruktur

  • 2 Jahre schulische Ausbildung
  • 1 Jahr Berufspraktikum (Vollzeit)

Weitere Informationen

2. Berufsbegleitende reguläre Teilzeitausbildung

Ausbildungsstruktur

  • 3 Jahre nebenberufliche schulische Ausbildung (16 Std. und 5 Std. wöchentlich Selbstlernzeit)
    Teilzeitbeschäftigung in einer Kindertageseinrichtung ist möglich.
  • 2 Jahre Berufspraktikum in Teilzeit

Das Angebot wird von den Fachschulen bedarfsorientiert angeboten. Deshalb empfehlen wir bei den Fachschulen direkt anzufragen, ob es aktuell eine Teilzeitausbildung gibt.

3. Verkürzte Teilzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher

Ausbildungsstruktur

  • 3 Jahre schulische Ausbildung (16 Std. in der Woche)
    Voraussetzung ist eine hauptberufliche Beschäftigung während der Ausbildung von 19,5 Std. in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
  • Weitere Informationen

Informationen unter http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de im Informationsblatt „Schulversuch Teilzeitausbildung“

Folgende Schulen bieten diese Ausbildungsform an:
Bad Kreuznach, www.fachschule.kreuznacherdiakonie.de
Boppard, www.bbs-boppard.de
Koblenz, www.julius-wegeler-schule.de
Ludwigshafen, www.bbs-hs-lu.de
Mainz, www.bbs2-mainz.de
Trier, www.bbs-ehs-trier.de
Speyer, www.ev-diakonissenanstalt-speyer.de
Westerburg, www.bbs-westerburg.de
Worms, www.khsw.biz-worms.de

4. Vorbereitung auf die Nichtschüler/innenprüfung

Es besteht die Möglichkeit bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier die Teilnahme an der Externenprüfung oder Fremdprüfung zu beantragen. Die Genehmigung erfordert die Erfüllung von gesetzlich geregelten Auflagen. So wird von den Bewerberinnen und Bewerbern, die zur Externen-/Nichtschüler/innenprüfung zugelassen werden wollen, erwartet, dass eine angemessene Prüfungsvorbereitung stattgefunden hat, die auch nachgewiesen werden muss.
Diese Möglichkeit richtet sich vor allem an Personen, die die Berufsbezeichnung Erzieherin/Erzieher mit staatlicher Anerkennung erhalten möchten, für die jedoch aus verschiedenen Gründen die reguläre Ausbildung oder die Teilzeitausbildung nicht in Frage kommt. Dies gilt insbesondere für bereits Beschäftigte in sozialpädagogischen Einrichtungen, die auf diesem Weg berufsbegleitend eine Qualifikation erlangen wollen.

Adressen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Außenstelle Schulaufsicht
Südallee 15-19
56068 Koblenz

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Außenstelle Schulaufsicht
Kurfürstliches Palais 
Willy- Brandt- Platz 3
54290 Trier
www.add.rlp.de
poststelle@add.rlp.de


Anbieter von Vorbereitungskursen

  • Fernkurs „Erziehen“ der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) Mainz, der auf die erste Teilprüfung vorbereitet: www.fernkurs-erziehen.de
  • Das Anerkennungsjahr erfolgt im Anschluss und schließt mit der zweiten Teilprüfung und der staatlichen Anerkennung ab.

Fördermöglichkeiten

Informationen zum „Horizonte-Stipendienprogramm für angehende Erzieherinnen und Erzieher“ der Hertie-Stiftung für Hessen und Rheinland-Pfalz

Fördermöglichkeiten über die Arbeitsagentur

Gesetzliche Grundlagen in Rheinland-Pfalz:

  • Fachschulverordnung für die in modularer Organisationsform geführten Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 02.02.2005, geändert durch Verordnung vom 5.04.2006 (GVBI. RH-PF. S. 159)
  • Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen vom 09.05.1990 (GVBI.Rh-Pf. S.127, ber. GVBI.Rh-Pf. 1991 S. 87), in der Fassung vom 05.05.1993 (GVBI.Rh-Pf. S.245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.10.2005 (GVBI.Rh-Pf. S.471)

Weitere Informationen zu Fachschulen für Sozialpädagogik:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Mittlerer bleiche 61
55116 Mainz
Tel. 06131 16-0 (zentraler Dienst), Fax: 06131 16-2997
Internet  

Saarland
Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger

Zugangsvoraussetzungen (PDF)

1. Vollzeitausbildung zur Erzieherin  / zum Erzieher

Ausbildungsstruktur

  • 1 Jahr Vorpraktikum (wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung; d. h. für Kinderpfleger/innen entfällt das Vorpraktikum)
  • 2 Jahre Ausbildung
  • 1 Jahr Berufsanerkennungsjahr

Folgende Schulen bieten diese Ausbildungsform im Saarland an

2. Nichtschülerinnen, Externenprüfung oder Schulfremdprüfung

Es besteht die Möglichkeit beim saarländischen Ministerium für Bildung und Kultur die Teilnahme an der Externenprüfung oder Fremdprüfung zu beantragen. Die Genehmigung erfordert die Erfüllung von gesetzlich geregelten Auflagen. So wird von den Bewerberinnen und Bewerbern, die zur Externen-/ Nichtschüler/innenprüfung zugelassen werden wollen erwartet, dass eine angemessene Prüfungsvorbereitung stattgefunden hat, die auch nachgewiesen werden muss.
Diese Möglichkeit richtet sich vor allem an Personen, die die Berufsbezeichnung Erzieherin/Erzieher  mit staatlicher Anerkennung erhalten möchten, für die jedoch aus verschiedenen Gründen die reguläre Ausbildung nicht in Frage kommt. Dies gilt insbesondere für bereits Beschäftigte in sozialpädagogischen Einrichtungen, die auf diesem Weg berufsbegleitend eine Qualifikation erlangen wollen.

Anbieter von Vorbereitungskursen

  • Fernkurs „Erziehen“ der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) Mainz, der auf die erste Teilprüfung vorbereitet: www.fernkurs-erziehen.de
  • das Anerkennungsjahr erfolgt im Anschluss und schließt mit der zweiten Teilprüfung und der staatlichen Anerkennung ab.

Gesetzliche Grundlagen im Saarland

  • Verordnung – Schul – und Prüfungsordnung  - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschulen für Sozialpädagogik – (APO – FSP) vom 10.05.2004, zuletzt geändert am 02.06.2008


Weitere Informationen:
Ministerium für Bildung und Kultur
Hohenzollernstraße 60
66117 Saarbrücken
Telefon 0681 501-00


Bundesebene

Eine einheitliche Liste der Fachschulen führt der deutsche Bildungsserver nicht. Weitere Informationen  

Musterbrief

Der folgende Musterbrief kann für die Beantragung auf Qualifizierung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum Erzieher gegenüber dem Träger der Kindertageseinrichtung genutzt werden. Musterbrief

 


 

Interessenvertretung und Fachberatung für Kindergärten

Übersicht: 

Interessenvertretung

Als Interessenvertretung aller katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier treten die Mitarbeiter/-innen der Abteilung Kindertageseinrichtungen im DICV für die Belange der Einrichtungen auf Bistums-, Landes-, und Bundesebene ein. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche und anderen Trägerorganisationen. Ziel ist es, in Gesetzgebungsverfahren und bei der Konzipierung von Grundlinien einer Kindergartenpolitik Einfluss zu nehmen und gestaltend mitzuwirken (z.B. Mitgestaltung der Bildungsempfehlungen für das Land Rheinland-Pfalz).

Gleichzeitig ist dadurch eine enge Anbindung an aktuelle Fachdiskussionen gegeben, die auf den unterschiedlichen Ebenen verfolgt und mit vorangetrieben werden.

nach oben

Fachberatung

Das Referat Fachberatung bietet allen katholischen Kindertageseinrichtungen die konkrete Beratung und Information der einzelnen Kindertageseinrichtungen im Bereich rechtlicher, konzeptioneller, betriebsorganisatorischer und pädagogischer Fragestellungen vor Ort und leistet die Interessenvertretung auf kommunaler Ebene. Sie stellt Kommunikationsplattformen, führt regionale Fortbildungsveranstaltungen durch und organisiert und vermittelt Supervisionsangebote für die Mitarbeiter/innen der Kindertageseinrichtungen.

Für diese Angebote arbeiten insgesamt 13 Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen in der Diözese Trier zusammen und sind in drei regionalen Fachberatungsteams in Koblenz, Trier und dem Saarland organisiert.

nach oben

Fortbildung

Das Fortbildungsreferat der Abteilung Kindertageseinrichtungen entwickelt in Zusammenarbeit mit der Fachberatung und dem verbandsinternen Fortbildungsinstitut Lernstatt Zukunft ein auf die spezifischen Bedürfnisse der Mitarbeiter/innen, Leitungen und Teams der Einrichtungen ausgestaltetes Fort- und Weiterbildungsprogramm, das eine Vielzahl von Studientagen, Workshops, Seminare und Fachtagungen bietet. Fort- und Weiterbildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen

nach oben

Publikationen

Für die Mitarbeiter/innen, Träger und Eltern werden Leitfäden, Broschüren und andere Informationsmaterialien erarbeitet, die überwiegend kostenlos zur Verfügung gestellt werden können und zu unterschiedlichen Themen Information und Orientierung bieten.

Halbjährlich wird die Fach- und Informationszeitschrift "Zur Sache Kita" für die katholischen Kindertagesstätten im Bistum Trier herausgegeben.

nach oben