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Leitbild des Diözesan-Caritasverbandes Trier (PDF 603 kb)
Unsere Basis: Die Mitglieder
Der Caritasverband für die Diözese Trier ist, wie in der Satzung fest geschrieben, ein eingetragener Verein nach bürgerlichem Recht und steht unter der Aufsicht des Bischofs von Trier. Er nimmt die Aufgaben des Zentralbereiches Caritas des Bischöflichen Generalvikariats wahr.
Er wird getragen von seinen persönlichen, korporativen und fördernden Mitgliedern und gliedert sich in zehn rechtlich selbständige
Caritasverbände. Dem Diözesan-Caritasverband beziehungsweise den örtlichen Caritasverbänden sind ferner die in unserem Bistum
vertretenen Personal-Fachverbände zugeordnet.
Ca. 21.300 persönliche Mitglieder in den zehn Caritasverbänden treten für die Ziele der Caritas in Kirche und Gesellschaft ein. Sie bilden die Basis aller Caritas-Arbeit.
- 590 so genannte "korporative Mitglieder" sind als Träger sozial-caritativer Einrichtungen,zum Beispiel Krankenhäuser, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Jugendhilfeeinrichtungen und Kindertageseinrichtungen, im Diözesan-Caritasverband Trier (DiCV) zusammengeschlossen.
- Der Diözesan-Caritasverband führt nicht die Rechts- oder Finanzaufsicht über seine vielen Mitglieder. Sie handeln selbstständig und in voller Eigenverantwortung
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Gremien: Wichtige Entscheider
Der Diözesan-Caritasverband ist mit seinen Gremien der Vertreterversammlung, dem Caritasrat und dem Vorstand demokratisch verfasst. Alle relevanten Gruppen der verbandlichen Caritas sind darin vertreten. Die Mitglieder der Caritasfachverbände und die sogenannten "korporativen" Mitglieder wählen über Mitgliederversammlungen oder Vertreterversammlungen die handelnden und beschließenden Organe der Caritasverbände, dies sind Caritasrat und Vorstand.