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Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität

Organisierte Kriminalität (OK) ist die von Gewinn oder Machtstreben getragene planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, sofern sie von mehr als zwei Beteiligten verübt werden, die hierzu auf längere Zeit oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

  • unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen oder

  • unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder

  • unter Einflussnahme auf Politik, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.

In der Abteilung "Schwere Kriminalität" des LKA befasst sich ein Dezernat mit der Organisierten Kriminalität. Die Tätigkeit umfasst: 

  • die Gewinnung und Verarbeitung von Informationen zum Erkennen der Organisierten Kriminalität und deren Strukturen sowie das Erstellen von Lagebildern, 

  • Kommunikationszentrale für die Zusammenarbeit mit allen Polizeidienststellen des Landes, mit anderen Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt sowie ausländischen Strafverfolgungsbehörden, 

  • Personen- bzw. gruppenbezogene deliktsübergreifende Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen.

Beschlagnahmtes Material Im Dezernat Rauschgiftkriminalität des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern werden zentral alle Informationen, die der Polizei in Zusammenhang mit der Ermittlung von Betäubungsmitteldelikten bekannt werden, gesammelt und ausgewertet. Statistiken und Lagebilder zur Beschreibung der Rauschgiftsituation im Land werden hier erstellt und in Bekämpfungsstrategien und -konzepte umgesetzt. Zur gezielten Suchtprävention stellt das LKA im Einzelfall diese Daten auch anderen Institutionen zur Verfügung. Das Dezernat Rauschgiftkriminalität führt eigene Ermittlungen durch, wenn die BTM-Delikte besonders schwerwiegend sind, der Verdacht von illegaler Herstellung von BTM besteht oder der Verdacht von bundes- oder weltweiten Verflechtungen besteht.

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