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Bürgermedien

Nichtkommerzielles Lokalradio (NKL)

Seit Ende 1996 gibt es in Thüringen die Möglichkeit zur Veranstaltung eines Nichtkommerziellen Lokalradios (NKL). Die besondere Thüringer Lösung besteht darin, dass ein solcher Sender nur im Rahmen eines Offenen Hörfunkkanals durch Vergabe fester Sendeplätze zugelassen werden kann (§ 35 Abs. 3 ThürLMG). Aus diesem Junktim ergibt sich, dass Nichtkommerzielles Radio nur dort möglich ist, wo bereits ein Offener Hörfunkkanal existiert und dass sich beide Einrichtungen die zur Verfügung stehende Sendezeit teilen müssen.


Lotte Logo09Nichtkommerzielle Lokalradios haben einen lokalen Versorgungsauftrag. Das Programm muss werbefrei sein. Als Veranstalter kommen nur eingetragene Vereine mit nichtkommerzieller Zielsetzung in Frage, die durch eine breit gestreute Beteiligung örtlicher Organisationen und Personen eine große Zugangsoffenheit und damit ein breites Meinungsspektrum sicherstellen.

In Thüringen senden derzeit mit Radio F.R.E.I. und Radio LOTTE zwei Nichtkommerzielle Lokalradios, deren Programmleistung, Programmstruktur, Informationsangebot und Berichterstattung die TLM in gewissen Abständen untersucht. Die aktuellste Programmanalyse finden Sie hier.