Heft 11/13
Themen:
Ergebniskonferenz qs-nrw
Gelungener Start für die
„Ärztliche Wundtherapie"
„Der betroffene Arzt”
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Münster, ist die berufliche Vertretung der rund 40.000 Ärztinnen und Ärzten, die im Landesteil Westfalen-Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) ihren Beruf ausüben oder - falls nicht berufstätig - ihren Wohnsitz haben. Die ÄKWL ist die viertgrößte der insgesamt 17 Ärztekammern in Deutschland.
Als zuständige Aufsichtsbehörde übt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsaufsicht über die ÄKWL aus.
Alle Entscheidungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe werden von Gremien und Organen getroffen, die sich aus (alle fünf Jahre) gewählten, ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten zusammensetzen.
Das höchste beschlussfassende Organ der ÄKWL ist die Kammerversammlung, die in der laufenden Wahlperiode aus 121 Mitgliedern besteht. Sie berät und beschließt - entsprechend den Vorgaben des Heilberufsgesetzes NRW und der Satzung der Ärztekammer - über alle Aufgaben und Angelegenheiten der ÄKWL vom Haushalt bis zur Berufs- und Weiterbildungsordnung.
Der Kammerversammlung obliegt die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Vorstandsmitglieder. Für die Umsetzung ihrer Beschlüsse in einzelnen Sachbereichen, zur intensiven Beratung und zur Abgabe von Beschlussempfehlungen bildet sie entsprechende Ausschüsse.
Der aus elf Mitgliedern bestehende Vorstand ist das geschäftsführende Organ der ÄKWL. Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich.
Zur Erledigung ihrer Aufgaben bedient sich die Selbstverwaltung einer Geschäftsstelle in Münster. Hinzu kommen zwölf Verwaltungsbezirke als regionale Geschäftsstellen mit eigenem Selbstverwaltungsaufbau.
Aufgaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Als berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft nimmt die ÄKWL die ihr durch das Heilberufsgesetz des Landes NRW übertragenen Aufgaben wahr. Dazu gehören in erster Linie:
Zudem ist die ÄKWL zuständig für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten, sie schlichtet bei innerärztlichen Streitigkeiten, geht Patientenbeschwerden nach, benennt Sachverständige und gibt Fachgutachten ab.
Eine unabhängige Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen greift Behandlungsfehlervorwürfe auf.
Mit der Patientenberatung bieten Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe objektive und kompetente Beratung rund um die gesundheitliche Versorgung in der Region.
Als berufsständisches Versorgungswerk (Rentenversicherung) unterhält die ÄKWL seit 1960 die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe.