Heft 11/13
Themen:
Ergebniskonferenz qs-nrw
Gelungener Start für die
„Ärztliche Wundtherapie"
„Der betroffene Arzt”
Gegen eine „Zwangsvertretung von Ärzten durch eine fremde Gewerkschaft“ hat sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) einstimmig ausgesprochen. Das Parlament der westfälisch-lippischen Ärzteschaft fordert von einer neuen Bundesregierung, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zu respektieren.
Wer Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern daran hindere, selbst zu entscheiden, wer für sie die Bedingungen ihrer Arbeit verhandelt, füge der Attraktivität des ärztlichen Berufs weiteren schweren Schaden zu und bewirke eine Verschärfung der Nachwuchsprobleme in der ärztlichen Patientenversorgung, so der Beschluss. Der neu gewählte Bundestag müsse jeglicher Einschränkung der gewerkschaftlichen Rechte durch gesetzgeberische Eingriffe widerstehen, die sowohl dem Geist als auch dem Buchstaben des Grundgesetzes widersprechen.
Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst sprach sich in der Diskussion für den Erhalt der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität aus: „Die ärztlichen Belange werden am besten von den Betroffenen reguliert. Besonders die arztspezifischen Tarifverträge in den Krankenhäusern haben sich bewährt, ihnen kommt eine hohe Befriedungsfunktion zu. Wer anders als die ärztlichen Verbände könnte besser die ärztlichen Arbeitsbedingungen und die arztspezifische Arbeitsumgebung in den Kliniken beurteilen?“ Von einer neuen Koalition erwartet der Kammerpräsident, dass sie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010, wonach der Grundsatz der Tarifeinheit nicht mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit vereinbar ist, beachtet und sich nicht über die bestehende Rechtsprechung hinwegsetzt.
Windhorst: „Die Ärzteschaft sagt ein klares Nein zu der neu aufkeimenden Debatte um die Tarifeinheit“.
Münster,
30. November 2013
34/13_hei
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34_13_Tarifeinheit_KAV.pdf