Provisorischer Pass

(auch Not-Pass genannt)

Provisorischer PassMaschinenlesbare Zone

Antragsverfahren in der Schweiz

In dringenden Situationen, namentlich, wenn

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist)
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,

kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.

Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin und Basel-Mühlhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Schweizer Auslandsvertretungen können provisorische Pässe ausstellen, wenn die persönlichen Daten und die Identität der beantragenden Person festgestellt werden können und kein Verweigerungsgrund vorliegt.

Einige wenige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen.Die USA erlauben (seit dem 01.07.2009) die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen erteilt.

Der provisorische Pass muss bei der Einreise in die Schweiz zurückgegeben werden. In der Regel wird er schon am Flughafen eingezogen. Die für den provisorischen Pass bezahlte Gebühr „Gebühren“ wird bei der Ausstellung eines ordentlichen Ausweises nicht angerechnet.

Gebühren / Preis

 

 
Identitätskarte
(IDK)
 
Pass 10
Kombi
(Pass 10
und IDK)

provisorischer Pass

 

CHF

CHF

CHF

CHF

Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr
30.00
+ 5.00 Porto
60.00
+ 5.00 Porto
68.00
+ 10.00 Porto

100.00

Erwachsene
65.00
+ 5.00 Porto
140.00
+ 5.00 Porto
148.00
+ 10.00 Porto

100.00


Pro Ausweis fallen CHF 5.- als Portokosten an. Pass und IDK werden separat versandt (verschiedene Produktionsstätten).

Im Ausland berechnen sich die Ausweisgebühren nach dem Gegenwert in der entsprechenden Landeswährung und sind in dieser zu bezahlen, zuzüglich der für das betreffende Land anfallenden Versandspesen.


 

Die Ausstellung eines provisorischen Passes am Flughafen kostet mindestens CHF 150.00

Gültigkeitsdauer der Ausweise
(gemäss Art. 5 der Ausweisverordnung, VAwG) 
 
Erwachsene
(18. Lebensjahr zurückgelegt)
Kinder und Jugendliche
(18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt)
Pass 10 und Identitätskarte
10 Jahre
5 Jahre
Provisorischer Pass
Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate