Ombudsfrau gegen Korruption für die Stadt Hemer

Rechtsanwältin Katja Matzke.
Rechtsanwältin Katja Matzke.

Korruption in der öffentlichen Verwaltung ist seit Jahren ein - insbesondere durch Korruptionsskandale - aktuelles Thema in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion. Korruption hat vielfältige Erscheinungsformen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass eine amtliche Funktion missbraucht wird, um sich oder Dritten materielle oder immaterielle Vorteile unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweisen zu verschaffen. Korruption ist unter dem Gesichtspunkt der freien und sozialen Marktwirtschaft nicht hinnehmbar.

Ziel der Stadt Hemer ist es, Korruption im Interesse der Allgemeinheit mit aller Entschiedenheit zu begegnen. Angesichts der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen ist zur Verfolgung des gesetzten Zieles ein Bündel Maßnah-men mit den Elementen Prävention, Kontrolle und Repression erforderlich.

Nach den bereits seit dem Jahr 2005 ergriffenen Maßnahmen konnte zwischenzeitlich auch die Absicht, eine externe Ansprechstelle für Hinweisgeberinnen / -geber und Beschwerdeführerinnen /- führer einzurichten, realisiert werden. Dabei wurde dem vom Bezirksamt Spandau zur Bekämpfung von Korruption entwickelten Konzept „Spandauer Drei-Säulen-Modell" gefolgt. Dieses Modell sieht als dritte Säule neben der Einrichtung einer „Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung" und dem „Vergabe-Controlling" die Einsetzung einer externen Ombudsfrau oder eines Ombudsmannes gegen Korruption vor.

Zur Ombudsfrau gegen Korruption ist die freiberuflich arbeitende, unabhängig von der Stadt Hemer tätige Hemeraner Rechtsanwältin, Frau Katja Matzke, berufen worden. Frau Matzke hat ihre Tätigkeit am 01.03.2009 aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, Informationen über korruptionsverdächtige Handlungen jeder Art in einer Dienststelle der Stadtverwaltung vertraulich entgegenzunehmen. Dazu gehören mögliche Straftaten wie Betrug und Untreue aber auch der Verdacht auf private oder wirtschaftliche Verflechtungen.

Es kann sich jeder, egal ob Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Hemer, Bürgerin und Bürger der Stadt Hemer oder Externer wie Lieferant, Auftragnehmer etc. an die Ombudsfrau wenden. Der Kontakt erfolgt auf Wunsch auch anonym. Aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht darf sie niemandem (auch nicht der Stadtverwaltung) die Identität des Hinweisgebers/Beschwerdeführers oder Informationen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung preisgeben. Die oder der Mitteilende muss keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten.