Navigation und Service

Wortbildmarke: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Link zur Startseite

Stadt und Land

Kleinere Städte und Gemeinden

Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke

Häuseransicht Kleine Städte (Quelle: BMVBS)

Auf Initiative von Bundesminister Dr. Ramsauer startete im Jahr 2010 das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke", das einen Baustein der "Initiative Ländliche Infrastruktur" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung darstellt. Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen sollen als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.




Vor allem Klein- und Mittelstädte in ländlichen, dünn besiedelten Räumen sind wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren und Ankerpunkte für die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie erfüllen mit ihrem öffentlichen Infrastrukturangebot elementare zentralörtliche Versorgungsfunktionen für die Gemeinden und dörflich geprägten Orte im Umland.

Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird jedoch zunehmend durch die Folgen des demografischen Wandels gefährdet. Arbeitsplatzverlust und Abwanderung, Alterung der Bevölkerung und die damit verbundene veränderte Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und Gemeinden die Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen wie Schulen, kulturelle und soziale Einrichtungen oder Angebote der Nahversorgung für sich und ihr Umland nicht dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser wichtigen örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das städtebauliche Umfeld.

Ziele der Förderung

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Ziel ist es, sie darin zu unterstützen, die zentral örtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region für die Zukunft zu sichern und zu stärken.

Ein Handlungsschwerpunkt des Programms ist die Unterstützung aktiver interkommunaler bzw. überörtlicher Zusammenarbeit bei der Anpassung und arbeitsteiligen Erbringung der städtebaulichen Infrastruktur für die Daseinsvorsorge. Wenn die Kommunen mit ihren Umlandgemeinden zusammenarbeiten und sich über gemeinsame Versorgungseinrichtungen abstimmen, können kostenintensive Doppelstrukturen vermieden werden.

Darüber hinaus werden die Kommunen darin unterstützt, auf der Grundlage der gemeinsamen Abstimmung ihre städtebauliche Infrastruktur arbeitsteilig umzustrukturieren und an die veränderten Nachfragestrukturen anzupassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, langfristig ein in seiner Dichte, Qualität und Vielfalt bedarfsgerechtes, effektiveres und effizienteres Angebot öffentlicher und privater Dienstleistungen zu gewährleisten.

Förderinhalte

Die Kommunen können die Finanzhilfen zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen nutzen, wenn sie kooperieren und sich über die Strategien und Maßnahmen zur gemeinsamen Sicherung der Daseinsvorsorge abstimmen. Gefördert wird die Erarbeitung von zwischen mehreren Städten oder einer Stadt und ihren Umlandgemeinden abgestimmten integrierten Entwicklungskonzepten. Es handelt sich dabei um konzeptionelle, prozessorientierte, interkommunal bzw. überörtlich abgestimmte Strategien über die künftigen Schwerpunkte der Infrastrukturversorgung und entsprechende städtebauliche Maßnahmen, um die Folgen des demografischen Wandels bedarfsgerecht, sozial- und kostenverträglich bewältigen zu können. Auch der Aufbau strategischer Netzwerke zur überörtlichen Kooperation kann gefördert werden.

Die betroffenen Städte und Gemeinden können dann auf dieser Grundlage die Finanzhilfen für Investitionen zur Umstrukturierung und bedarfsgerechten Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur einsetzen, die im überörtlichen Abstimmungsprozess als wichtig erkannt wurde. Hierzu gehören auch die Sanierung und der bedarfsorientierte Umbau leer stehender Gebäude für entsprechende Folgenutzungen.

Integrierter Förderansatz und Verfügungsfonds

Das neue Programm dient als Leitprogramm der Städtebauförderung. Es soll weit über die konkrete Förderung hinauswirken, indem es mit weiteren Fördermöglichkeiten gebündelt wird. Dazu dienen insbesondere die überörtlichen und regionalen Entwicklungskonzepte. Im Zuge der gemeinsamen Analyse der Probleme und der Erarbeitung integrierter Lösungsstrategien und Maßnahmen müssen notwendigerweise auch andere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten (Bund, Länder, EU, Private) einbezogen werden. Diese Koordinierungs- und Bündelungsfunktion hat sich bei den anderen Programmen der Städtebauförderung bewährt.

Wie auch bei den anderen Städtebauförderungsprogrammen können die Kommunen zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen sog. Verfügungsfonds einrichten. Sie finanzieren sich mit bis zu 50 v.H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50 v.H. aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel aus dem Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.

Art und Umfang der Förderhöhe

Der Bund stellt im Jahr 2012 für das Förderprogramm Finanzhilfen von rund 44,3 Mio. Euro zur Verfügung (nach Maßgabe des Bundeshaushaltes). Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung förderungsfähiger Kosten mit einem Drittel. Die Bundesfinanzhilfen werden durch Mittel der Länder und Kommunen in jeweils gleicher Höhe ergänzt. Sie werden den Ländern auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 zur Verfügung gestellt (unter Vorbehalt des Inkrafttretens der VV 2012). Den Kommunen werden die Fördermittel als Investitionszuschüsse gewährt.

Förderempfänger, Antragsverfahren und Fördergebiete


Das Programm richtet sich insbesondere an Klein- und Mittelstädte und Gemeinden ihres Versorgungsbereichs in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Im ersten Programmjahr konnten bereits 76 Städte und Gemeinden gefördert werden. Im Programmjahr 2011 sind zahlreiche Städte und Gemeinden neu in das Programm aufgenommen worden. Insgesamt werden bundesweit rund 120   Gesamtmaßnahmen bzw. interkommunale Kooperationen gefördert.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Der Antrag ist von der Stadt oder Gemeinde bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium oder der von ihm beauftragten Behörde (z. B. Regierungspräsidium, Landesverwaltungsamt) zu stellen.

Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, können Eigentümer bzw. Investoren, die im Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die Fördergebiete müssen räumlich abgegrenzt werden. Die räumliche Abgrenzung kann als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB, Maßnahmegebiet nach § 171 b oder § 171 e BauGB, Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder durch Beschluss der Gemeinde erfolgen. Es ist nicht zulässig, das gesamte Gemeindegebiet als Fördergebiet festzulegen.

Förderung kleinerer Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke im Programmjahr 2010 Förderung kleinerer Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke im Programmjahr 2010 (Quelle: BBSR)

Externe Links

Zusatzinformationen

MODELLVORHABEN

Region schafft Zukunft

Region schafft Zukunft

Modellvorhaben zum demografischen Wandel

Programm

URBACT

Urbact

Das europäische Austausch- und Lernprogramm für nachhaltige Stadtentwicklung

grafischer Entwurf des Effizienzhaus Plus

Effizienzhaus Plus

Seit Ende 2011 steht in Berlin das "Energieüberschusshaus". Das Gebäude erzeugt mehr Energie als es verbraucht.

Demografiestrategie

Logo: Demografiestrategie der Bundesregierung. Grafik: Karte von Deutschland bestehend aus mehrfarbigen Punkten. durch die farbliche Abhebung wird innerhalb der Grenzen die Alterspyramide abgebildet.

Demografiestrategie der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ihre Demografiestrategie am 25. April 2012 verabschiedet und wird jetzt den Dialog mit allen zu beteiligenden Partnern aufnehmen.


© 2012 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Impressum | Datenschutz | Benutzerhinweise