Die oben genannten Redaktionen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die veröffentlichten Sende-Beiträge, Interviews, Artikel, Daten und Prognosen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten darstellen. Sie ersetzen auch nicht eine fachliche Beratung. Daher ist jegliche Haftung für Schäden aller Art (insbesondere Vermögensschäden), die bei Verwendung der Meldungen für die eigene Anlageentscheidung unter Umständen auftreten, ausgeschlossen.
Auf den Inhalt der Finanzanalysen selbst haben die Redaktionen keinen Einfluss, verantwortlich dafür ist ausschließlich das jeweils für die Erstellung verantwortliche Unternehmen (z. B. Banken, Wertpapierhandelshäuser oder unabhängige Analysten etc.).
Die Offenlegung der möglichen Interessenkonflikte der jeweils für die Erstellung der Finanzanalysen verantwortlichen Unternehmen ist auf deren Internetseite abrufbar.
Wann gibt es Interessenkonflikte?
Interessenkonflikte bestehen immer dann, wenn die Unternehmen oder ein mit ihnen verbundenes Unternehmen
- an der Gesellschaft, deren Wertpapiere Gegenstand der Analyse sind, eine Beteiligung von mehr als fünf Prozent des Grundkapitals der Aktiengesellschaft halten
- innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums für eine Emission im Wege eines öffentlichen Angebotes von solchen Finanzinstrumenten beteiligt war, die selbst oder deren Emittenten Gegenstand der Finanzanalyse sind
- die analysierten Wertpapiere an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen betreuen
- innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gegenüber Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, an eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften gebunden waren oder in diesem Zeitraum aus einer solchen Vereinbarung eine Leistung oder ein Leistungsversprechen erhielten
- mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung zur Erstellung der Finanzanalyse getroffen haben oder
- Aktien der analysierten Gesellschaft im Handelsbestand haben.
Journalistische Verpflichtung gegenüber dem WpHG
Schon der Anschein mangelnder Unabhängigkeit bei der Berichterstattung über börsennotierte Unternehmen kann zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust bei Hörern, Zuschauern und Online-Usern führen.
Aus diesem Grunde fühlen sich die redaktionellen Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks den Grundsätzen des Wertpapierhandelsgesetzes WpHG über die Veröffentlichung von Insidertatsachen und zum Marktmissbrauch sowie den publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserats, insbesondere deren Ziffer 7.4. sowie den Journalistischen Verhaltengrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung besonders verpflichtet.
Der Redakteur/Reporter darf keine Informationen, die er auf Grund seiner Tätigkeit für den Hessischen Rundfunk erhält, für seine privaten Wertpapiergeschäfte oder für jene seiner Familienangehörigen oder ihm verbundener Personen nutzen, bevor sie veröffentlicht worden sind. Er/sie darf keine Informationen mit dem Ziel veröffentlichen, daraus persönliche Vorteile zu ziehen.
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