Die Organe und die Satzung der Europa-Union Deutschland
Bundeskongress Der Bundeskongress definiert die ideellen und politischen Grundsätze der Europa-Union Deutschland. Zum Bundeskongress treffen die Delegierten der Landesverbände sowie der Jugendorganisation Junge Europäische Föderalisten zusammen. Anzahl und Aufschlüsselung der Delegierten wird durch den Bundesausschuss bestimmt. Ein ordentlicher Bundeskongress muss in jedem Kalenderjahr stattfinden, ein außerordentlicher Bundeskongress kann auf Beschluss des Bundesausschusses stattfinden.
Der Bundeskongress 2010 findet voraussichtlich am 20. und 21. November in Erfurt statt.
Bundesausschuss In der Zeit zwischen den Bundeskongressen ist der Bundesausschuss das oberste Organ der Europa-Union Deutschland. Er setzt sich zusammen aus: a) den Mitgliedern des Präsidiums, b) mindestens zwei Delegierten jedes Landesverbandes, c) bis zu fünfzehn durch die übrigen Mitglieder des Bundesausschusses zu wählende persönliche Mitglieder, d) fünf Vertretern der Jungen Europäischen Föderalisten. Die Sitzungen des Bundesausschusses finden nach Bedarf statt, möglichst alle vier Monate, sowie wenn ein Drittel seiner Mitglieder oder das Präsidium es verlangen.
Nächster Termin: 24. April in Berlin
Präsidium Das Präsidium leitet die Europa-Union Deutschland. Es beschließt den Haushalt und Stellenplan und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses sowie des Bundesausschusses zuständig und verantwortlich. Darüber hinaus vertritt es die Europa-Union Deutschland gegenüber Dritten.
Nächste Termine:
23. April in Berlin
2. Juli in Berlin
24. September in Berlin
19. November in Erfurt
Arbeitsgruppen Die Europa-Union Deutschland hat eine Reihe von Arbeitsgruppen eingesetzt. Sie finden zum Teil virtuell, zum Teil am Rande oder zwischen Gremiensitzungen statt. Weitere Taskforces werden zu speziellen Themenkreisen ad hoc eingerichtet. Die AGs werden von meist zwei Sprechern geleitet und stehen im Prinzip allen Mitgliedern der Europa-Union Deutschland offen.
Satzung des Bundesverbandes (PDF)
In der Satzung sind die Zusammensetzung und Aufgaben der Organe sowie die Ziele und der Aufbau des Verbandes festgelegt.