In diesem Segment stellt die Deutsche Bundesbank ein speziell auf Schülerinnen und Schüler zugeschnittenes Glossar mit wichtigen Begriffen zu "Geld und Währung" zur Verfügung.
Überwiegend kurz- bis mittelfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren. Neben festverzinslichen gibt es auch unverzinsliche Schatzanweisungen.
Eigene Wechsel der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit von wenigen Tagen bis zu sechs Monaten. Sie werden als Diskontpapiere vergeben, d. h. der Erwerber zahlt nur den abgezinsten Wechselbetrag und erhält bei Fälligkeit den Neubetrag zurück.
Als Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in gesetzlich vorgeschriebener Form ausgestellte Zahlungsanweisung eines Kunden an sein Geld- und Kreditinstitut. Mit der Tendenz zur beleglosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs hat der Scheck zunehmend an Bedeutung eingebüsst. Stattdessen wird mittlerweile häufig mit der Bankkundenkarte (vormals EC-Karte) bezahlt, zumal die Banken die Einlösungsgarantie der Euroschecks abgeschafft haben. Ein solches Zahlungsversprechen wird nun nur noch im Zusammenhang mit der Bezahlung mittels Bankkundenkarte abgegeben.
Meist mittel- bis langfristige Großdarlehen, die gegen Aushändigung einer Urkunde (Schuldschein) gewährt werden. Schuldscheindarlehen werden hauptsächlich von Unternehmen und öffentlichen Stellen zur Mittelbeschaffung verwendet. Der Schuldschein ist kein Wertpapier.
Wertpapiere, in denen sich der Aussteller verpflichtet, bei Fälligkeit einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen und nach einem festgelegten Modus Zinszahlungen zu leisten. Schuldverschreibungen dienen der Deckung eines größeren Bedarfs an Fremdmitteln. Als Emittenten können neben staatlichen Stellen (öffentliche Anleihen) Banken (Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe) und Industrieunternehmen (Industrieobligationen) auftreten.
Durch SEPA (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) soll in Europa das bargeldlose Bezahlen über Ländergrenzen hinweg genauso einfach, sicher und effizient werden wie heute im Inland. Einheitliche Instrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) im bargeldlosen Zahlungsverkehr lassen Europa weiter zusammenwachsen. Die gemeinsamen SEPA-Verfahren und SEPA-Standards erarbeitet die europäische Kreditwirtschaft im „European Payments Council“ (EPC). Daran beteiligt sind Banken und Bankenverbände aus den 27 EU-Staaten sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Die Europäische Kommission und das Eurosystem unterstützen SEPA.
Vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffene Währungsreserve, die allen beteiligten Mitgliedsländern bei einem langfristigen weltweiten Bedarf zur Ergänzung bestehender Währungsreserven in inflationsneutralem Umfang zugeteilt werden kann. SZR können nur vom IWF, den Währungsbehörden der Teilnehmerstaaten und anderen eigens zugelassenen offiziellen Stellen gehalten und für Zahlungen und andere finanzielle Transaktionen untereinander verwendet werden. Davon zu unterscheiden ist die Recheneinheit SZR, in der der IWF seine Bücher führt und seine Geschäfte mit den Mitgliedsländern denominiert. Der Wert eines SZR entspricht dem Marktwert eines Korbs, der feste Beträge der vier wichtigsten Weltwährungen enthält (US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund). Durch Bewertung dieser Währungsbeträge zum jeweiligen Wechselkurs kann der Tageswert des SZR in einer bestimmten Währung errechnet werden.
Ausländische Münzen und Banknoten.
Von fast allen Universalbanken unter unterschiedlichen Bezeichnungen ausgegebene Papiere zur mittel- und langfristigen Fremdmittelbeschaffung. Die Sparbriefe nehmen eine Mittelstellung zwischen den Spareinlagen und den börsenfähigen Schuldverschreibungen ein. Rechtlich handelt es sich um Einlagen.
Von vornherein nicht befristete Gelder von Kunden, die von den Geld- und Kreditinstituten auf Sparkonten geführt und für die dem Sparer eine besondere Urkunde (meist ein Sparbuch) ausgehändigt wird. Spareinlagen dürfen nicht für den Zahlungsverkehr benutzt werden. Will der Einleger sein Geld zurückbekommen, muss er normalerweise bestimmte, bei der Anlage vereinbarte Kündigungsfristen beachten. Am häufigsten ist die dreimonatige Kündigungsfrist. Bei dieser Form der Spareinlagen kann der Sparer pro Monat auch 2000 € ohne Kündigung abheben. Der Zins für Spareinlagen ist meist variabel, d. h. er schwankt mit dem allgemeinen Zinsniveau.
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, deren Träger meist die Kommunen sind. Ursprünglich „Banken des kleinen Mannes“, betreiben sie heute fast alle Arten von Bankgeschäften. Eine besonders starke Stellung haben die Sparkassen auch heute noch im Spargeschäft.
Geldpolitisches Instrument des Eurosystems, über das sich die Banken auf eigene Initiative gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten Liquidität für einen Geschäftstag (Übernachtkredit) zu einem vorgegebenen Zinssatz von der Zentralbank beschaffen können. Diese ständige Fazilität ist zur Deckung eines vorübergehenden, sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bestimmt. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird so hoch festgesetzt, dass er im Allgemeinen die Obergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt (Zinskanal) bildet. Er übernimmt somit die Funktion eines geldpolitischen Leitzinses.
Mit der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurde die Geldpolitik in den Teilnehmerländern vergemeinschaftet. Um das geldpolitische Ziel der Preisstabilität längerfristig erreichen bzw. sichern zu können, bedarf es auch einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik, die nach wie vor im Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraumes verbleibt. Da sich die Auswahl der Teilnehmerländer vertragsgemäß nach den Konvergenzkriterien richtete, war die finanzpolitische Stabilität zwar für den Beginn der dritten Stufe der WWU gesichert, nicht aber für den Zeitraum danach. Um eine dauerhafte Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen Stabilitäts- und Wachstumspakt geeinigt , der die Teilnehmerländer verpflichtet, mittelfristig einen ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalt zu erreichen. Die Obergrenze für die jährlichen Haushaltsdefizite liegt bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Höhere Defizite werden nur zeitweise begrenzt und in begründeten Ausnahmefällen z. B. im Falle schwerer Rezessionen oder Naturkatastrophen zugelassen. Andernfalls wird ein spezieller Sanktionsmechanismus in Gang gesetzt, der zunächst eine unverzinsliche Einlage des betroffenen Landes in Höhe von höchstens 0,5 Prozent des BIP vorsieht. Wird das übermäßige Defizit auch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht beseitigt, kann die Einlageverpflichtung in eine Geldbuße umgewandelt und später noch erhöht werden.
Standardisiertes Ausschreibungs- und Zuteilungsverfahren für regelmäßige Offenmarktgeschäfte, die das Eurosystem den dafür zugelassenen Banken (Geschäftspartnern) anbietet. Werden vor allem für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte verwendet. Können in Form von Mengentendern oder Zinstendern durchgeführt werden.
Geldpolitische Instrumente, über die das Eurosystem den Banken die kontinuierliche Möglichkeit einräumt, entweder Liquidität bis zum nächsten Geschäftstag (Übernachtliquidität) auf dem Kreditwege zu erhalten (Spitzenrefinanzierungsfazilität) oder beim ESZB verzinslich anzulegen (Einlagefazilität).
Regelmäßige oder fallweise Offenmarktgeschäfte des Eurosystems, um die „strukturelle”, d. h. längerfristige Liquiditätsposition des Bankensystems gegenüber dem Eurosystem anzupassen. Sie können über befristete Transaktionen, Outright-Geschäfte oder die Emission von Schuldverschreibungen der EZB erfolgen.
Austausch von Währungspositionen und Zinsverpflichtungen (z. B. Tausch von zukünftigen Zahlungsverpflichtungen in Dollar gegen solche in Euro). Inzwischen weit verbreitetes Instrument im Finanzmanagement von Banken und Wirtschaftsunternehmen. Eine besondere Form sind die Devisen-Swapgeschäfte der Zentralbanken.
Relativer Unterschied zwischen Kassa- und Terminkurs für Devisen. Er liegt Swapgeschäften in Devisen zugrunde, mit denen sich Akteure auf internationalen Märkten gegen das Wechselkursänderungsrisiko absichern können.