MELITIUS, Bischof von Lykopolis in Oberägypten, war Urheber
eines Schismas, das vom Beginn des vierten Jahrhunderts bis ins
das achte Jahrhundert andauerte. Sein Geburtsjahr ist
unbekannt. Die ursprüngliche Namensform ist Melitios; vor allem
in der älteren Literatur ist häufig Meletius zu lesen. Nähere
Hinweise auf seine Herkunft und seine Familie haben sich nicht
erhalten. Bald nach dem Konzil von Nicäa (325 n. Chr.) ist M.
in Lykopolis gestorben. Die kirchliche Wirksamkeit des M. fiel
in eine Zeit, die von planvollen, sich steigernden Maßnahmen
der Spitze des römischen Staates gegen die Christen bestimmt
war. Nachdem Diokletian gegen Christen im Heer und am
kaiserlichen Hofe vorgegangen war, eröffnete er einige Jahre
später mit seinem ersten allgemeinen Verfolgungsedikt vom 23.
Februar 303 den Kampf gegen die gesamte Kirche. Dabei ging er
weit über das Versammlungsverbot Valerians hinaus. Er befahl,
daß alle christlichen Kirchen zerstört und die heiligen
Schriften verbrannt werden sollten. Außerdem sollten Christen
alle Ämter und Würden und die mit ihnen verbundenen Vorrechte
verlieren. Die Folgen waren einschneidend: Christen jeden
Standes konnten jetzt der Folter unterworfen werden. Auch war
ihnen die Rechtsfähigkeit genommen. Christen konnten keine
Prozesse mehr anstrengen. Selbst vor Gericht gezogen, waren sie
wehrlos. Nach diesem Schlag gegen alle Christen ordnete
Diokletian im Frühsommer 303 an, die Kleriker einzukerkern.
Kurz darauf verlangte er von ihnen den Vollzug eines Opfers für
die Götter des Staates und für die Tetrarchen. Wer sich fügte,
sollte freigelassen, wer sich widersetzte, sollte gefoltert
werden. Im Frühjahr 304 schließlich erließ Diokletian einen
allgemeinen Opferbefehl für die gesamte Reichsbevölkerung. Er
gebot damit den Christen, vom Christentum abzufallen. Folter
und bei fortgesetzter Weigerung die Todesstrafe sollten diesem
entscheidenden Schritt im Kampf gegen die Kirche zu der
erhofften Wirkung verhelfen. Infolge der gegen die Kleriker
angeordneten Maßnahmen waren ägyptische Bischöfe verhaftet und
ins Gefängnis gebracht worden: Phileas von Thmuis im Nildelta
und drei weitere Bischöfe, wohl ebenfalls aus Unterägypten,
Hesychius, Pachumius und Theodorus. Bischof Petrus von
Alexandrien war vor der Verhaftung geflohen. Die Abwesenheit
dieser Bischöfe hinterließ kirchenpolitisch ein Machtvakuum, in
das M. als Inhaber des nach Alexandrien rangnächsten
Bischofssitzes eindrang. U.a. ordinierte M. Presbyter und
Diakone, die seiner Ansicht nach der herrschenden
Verfolgungssituation besser gewachsen waren als die von den
rechtmäßigen Bischöfen geweihten Kleriker. Aus dem Gefängnis in
Alexandrien protestierten die betroffenen Bischöfe. In einem
Brief an M., ihren dilectus comminister in Domino, führen sie
an, daß bereits seit einiger Zeit unsichere Gerüchte über M. zu
ihnen gedrungen seien. Nun seien die Nachrichten, daß M.
fortgesetzt die göttliche Ordnung und die kirchliche Regel
verletze, glaubhaft bestätigt worden. Die Inhaftierten machten
gegen M. geltend, daß er seine Kompetenzen weit überschritten
habe. Dadurch, daß er in fremden Sprengeln Weihen vornehme,
setze er sich über uraltes, dem göttlichen und menschlichen
Recht gemäßes Gesetz hinweg. Ohne Rücksicht auf dieses Gesetz,
ohne Erlaubnis der zuständigen Ortsbischöfe und ohne Zustimmung
des Bischofs von Alexandrien habe er gehandelt. Zu seiner
Entschuldigung könne er auch nicht anführen, daß eine Notlage
ihn dazu verpflichtet habe. Die Gemeinden seien nicht verwaist
gewesen. Periodeuten und Visitatoren seien eingesetzt worden,
um die Christen zu betreuen. Ein etwaiges Fehlverhalten dieser
Personen hätte vor die zuständigen Bischöfe gebracht werden
müssen. Für seine eigenmächtigen, völlig übereilten Schritte
gebe es keinen rechten Grund. Selbst in der irrigen Annahme,
daß sie hingerichtet worden seien, hätte er sichere Nachrichten
einholen müssen. Im Falle ihres Todes aber wäre es geboten
gewesen, sich an den Bischof von Alexandrien zu wenden. M. habe
nur die Gemeinden in Unruhe gestürzt und Spaltungen verursacht.
Die inhaftierten Bischöfe schlossen ihren Brief mit der
dringenden Bitte, M. möge künftig die unter Amtsbrüdern
üblichen Regeln beachten. Ihre Einwände blieben ohne Erfolg.
Die Klage führenden Bischöfe und andere Kleriker starben den
Märtyrertod, der Weg für M. war frei. Er griff nach
Alexandrien, wo Petrus von seinem Zufluchtsort aus nur
begrenzte Möglichkeiten hatte, auf die Gemeindesituation
einzuwirken. Petrus wandte sich in einem Schreiben an die
alexandrinischen Christen. Er beklagte das Vorgehen des M. und
warnte davor, mit ihm in Verbindung zu treten. In einer
eingehenden Unterredung mit M. und anderen wollte er vor der
Einberufung einer Synode die Standpunkte zu klären, um einSchisma zu vermeiden. Doch war dies nicht möglich, solange die
Verfolgung andauerte. Inzwischen war auch M. verhaftet und nach
einiger Zeit im Gefängnis zur Bergwerksarbeit verurteilt
worden. Er rückte in den Rang eines Konfessors. Das Ansehen,
das er sich ohnehin erworben hatte, wuchs weiter. Die Schar
seiner Anhänger wurde größer. M. behielt gute Kontakte zur
Außenwelt, nahm Ordinationen vor. Sein Ziel war es, während der
Abwesenheit des alexandrinischen Bischofs seinen Einfluß durch
von ihm eingesetzte Kleriker zu sichern.
Nachdem die erste Welle der diokletianischen Verfolgung
abgeebbt war, kehrte Petrus nach Alexandrien zurück. Auch die
Konfessoren wurden entlassen. Wie überall im Reich, so stellte
nun auch in Ägypten die Lösung der Frage, wie mit den während
der Verfolgung abtrünnig gewordenen Gemeindemitgliedern zu
verfahren sei, eine große Herausforderung dar. Petrus stellte
sich ihr, wohl in einem Rundschreiben, aus dem sich vierzehn
Bußkanones erhalten haben. Die hier getroffenen Regelungen zur
Bußfrage zeigen, daß der alexandrinische Bischof sich der
psychologischen und seelsorgerlichen Problematik der Bußfrage
voll bewußt war. Den Gefallenen öffnete er den Weg zur
Wiederaufnahme in die Gemeinden noch während der Verfolgung. Er
sah außerdem vor, daß der Grad des Verschuldens berücksichtigt
werden müsse. So sollte weniger hart bestraft werden, wer erst
unter dem Eindruck der Folter schwach geworden war. Sklaven,
die auf Befehl ihres Herrn und stellvertretend für diese
geopfert hatten, sollten nur ein Jahr, ihre Herren aber drei
Jahre Kirchenbuße leisten. Gefallene Geistliche allerdings
durften nicht wieder in ihre Ämter zurückkehren. Bereits diese
Beispiele zeigen, daß Petrus hinsichtlich des kirchlichen
Strafmaßes gemäßigte Vorstellungen vertrat, die sich zu den
rigoristischen Forderungen des M. in krassem Gegensatz
befanden. An eine Vermittlung der Standpunkte war nicht zu
denken. M. blieb in seiner Haltung zu der Frage, wie die lapsi
zu behandeln seien, unnachgiebig. Am Verhalten des Petrus übte
er heftige Kritik. Er sah die Gefahren des schlechten Beispiels
sowie des Rückfalls. Deshalb sei an ein kirchenamtliches
Bußverfahren erst zu denken, wenn die Verfolgungen tatsächlich
ihr Ende gefunden hätten. Um die bedrohte Einheit der
ägyptischen Kirche zu retten, berief Petrus eine Synode gegen
M. ein, die im Jahr 306 in Alexandrien tagte. M. selbst nahm
wohl nicht teil. Ihm wurde vorgeworfen, unbefugt in fremde
Sprengel eingegriffen und unerlaubt geistliche Weihen erteilt
zu haben. Später wird M. außerdem beschuldigt, er habe während
der Verfolgung geopfert, doch verdankt sich diese Nachricht
polemischer Absicht. In Abwesenheit wurde M. seines
Bischofsamtes enthoben. Seine Verurteilung aber wurde nicht
überall in der ägyptischen Kirche akzeptiert. Der Erfolg, den
Petrus auf der Synode erzielt hatte, war weder durchschlagend
noch von langer Dauer. Auf Grund der christenfeindlichen
Politik des Maximinus Daia wurde M. im Jahr 308 deportiert. Die
Bergwerksarbeit in Palästina hinderte ihn nicht, seine Pläne
weiter zu verfolgen. Überhaupt lassen die Quellen nicht den
Eindruck entstehen, es habe sich um Zwangsarbeit im Sinne des
Wortes gehandelt. Die Deportierten konnten sich einigermaßen
frei bewegen und richteten für sich sogar Kirchen ein. M.
konnte von dort aus sein Schisma ausbreiten. Er bildete eine
»Kirche der Märtyrer« und stellte sie selbstbewußt der
»katholischen Kirche« des Petrus und seiner Anhänger gegenüber.
Als im November 311 Petrus den Märtyrertod fand, entfiel für M.
ein gewichtiges Argument gegen seine Gegner, denen er sonst
vorgehalten hatte, daß er standhaft seinem Glauben treu
geblieben war, ihr Bischof sich jedoch dem Blutzeugnis
verweigert hatte. Doch ermöglichte ihm das Edikt des Galerius
die Rückkehr aus der Deportation, so daß er sich persönlich
dafür einsetzen konnte, seinen Machtbereich zu sichern und zu
erweitern. Im melitianischen Schisma blieb der Gegensatz zur
Großkirche auf die Frage von Mäßigung und Rigorismus in der
Bußfrage beschränkt. In der Folgezeit wurde die melitianische
Bewegung in die Auseinandersetzung der Großkirche mit dem
aufkommenden Arianismus hineingezogen. Arius hatte sich zu den
Melitianern gehalten und in ihren Kreisen eine enthusiastische
Gefolgschaft gefunden. M. vertrat indes keine häretischen
Ansichten. Er trat sogar gegen Arius auf, erst spätere
Melitianer standen dem Arianismus nahe. Den bedrohten
Kirchenfrieden sollte das Konzil von Nicäa (325 n. Chr.)
wiederherstellen. Das melitianische Schisma wurde ausdrücklich
verurteilt. Doch sah man keine Möglichkeit, das Schisma und
seine Folgen aus der kirchlichen Landschaft zu verbannen. M.wurden Rang und Würde eines Bischofs bestätigt, auch sein
Bischofssitz, doch untersagte man ihm, bischöfliche Rechte
auszuüben. Die von ihm geweihten Bischöfe und Kleriker wurden
nach Handauflegung in die katholische Kirche aufgenommen.
Vorbehaltlich ihrer Wahl durch das Volk und der Zustimmung des
Bischofs von Alexandrien sollten diese Bischöfe nachrücken,
sobald ein Bischofssitz frei wurde. Bis dahin sollten diese
Bischöfe den vom alexandrinischen Bischof berufenen Bischöfen
nachgeordnet sein. Ohne Zustimmung des ihnen übergeordneten
Bischofs konnten sie nichts tun. Auch stand ihnen weder zu, bei
Wahlen für geistliche Ämter ihre Stimme abzugeben noch durften
sie Wahlvorschläge machen. M. hat keine Schriften hinterlassen.
Doch forderte das von ihm verursachte Schisma eindringlich dazu
auf, wichtige Fragen auf kirchenrechtlichem und dogmatischem
Gebiet zu klären. Dadurch gewannen die im ägyptischen Bußstreit
gewonnenen Standpunkte bleibende Bedeutung. Das melitianische
Schisma dauerte an. Vor allem die Bischöfe von Alexandrien,
besonders Athanasius, hatten sich mit den Melitianern
auseinanderzusetzen. Erst im Laufe des fünften Jahrhunderts
verlor dieses Schisma an Bedeutung, doch lassen sich seine
Spuren bis in das achte Jahrhundert verfolgen.
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Klingeln, Tanz und Händeklatschen im Gottesdienst der
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