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Band I (1990)Spalten 1011-1112 Autor: Friedrich Wilhelm Bautz

CHRISTOPH, Herzog von Württemberg, * 12.5. 1515 in Urach, † 28.12. 1568 in Stuttgart. - Herzog Ulrich von Württemberg (1487-1550) wurde 1519 durch die im Schwäbischen Bund vereinigten Ritter und Reichsstädte vertrieben. Der Bund verkaufte das Land an Karl V., der es seinem Bruder, Ferdinand von Österreich, zur Regierung und 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg als erbliches Lehen übergab. C. wurde an den Höfen Karls V. und Ferdinands I. erzogen. Da er dem Kaiser nach Italien und Spanien folgen sollte, um vielleicht in einem Kloster zu verschwinden, floh er im Oktober 1532 mit Hilfe seines Freundes und Lehrers Michael Tiffernus zu seinem Onkel, dem Herzog Wilhelm von Bayern. Als Ulrich 1534 durch die Schlacht bei Lauffen wieder in den Besitz seines Landes gelangte, kehrte C. zu seinem Vater zurück und ging zu seiner weiteren militärischen und staatsmännischen Ausbildung nach Frankreich an den Hof Franz' I. Er übernahm 1542 die Statthalterschaft der württembergischen Grafschaft Mömpelgard, vermählte sich 1544 mit Anna Maria, der Tochter des Markgrafen Georg von Brandenburg-Ansbach, und wandte sich entschieden der lutherischen Reformation zu. Am 6.11. 1550 trat er die Regierung des Herzogtums an, das wegen der Teilnahme Ulrichs am Schmalkaldischen Krieg 1546/47 als verwirktes Lehen Ferdinand I. zugesprochen werden sollte. C.s Bemühungen, dem Land das angestammte Fürstenhaus zu erhalten, hatten Erfolg. Nach dreijährigem Felonieprozeß wurde ihm 1553 im Vertrag von Passau gegen Anerkennung der Lehnshoheit Österreichs und Zahlung von 250 000 Gulden der erbliche Besitz Württembergs zugesichert. Johannes Brenz, den der Herzog als seinen Berater in kirchlichen Fragen im Herbst 1550 in seine Nähe berufen hatte, arbeitete mit an der "Confessio Wirtembergica", die von einer württembergischen Gesandtschaft am 24.1. 1552 dem Konzil zu Trient überreicht wurde, während eine zweite Gesandtschaft von Theologen unter Führung von Brenz diese Bekenntnisschrift verteidigen sollte. Da aber diese auf dem Konzil nicht zu Wort kam, hob C. das Augsburger Interim von 1548 (s. Agricola, Johann) auf und verbot die Messe in den Pfarrkirchen und den Äbten die Aufnahme von Novizen. Er ernannte im Januar 1553 Brenz zum Propst an der Stiftskirche in Stuttgart und ordnete im Bund mit ihm das Kirchenwesen des Landes. Die Kastenordnung von 1552 regelte die Armenfürsorge, die Eheordnung von 1553 das Eherecht und das Ehegericht und die Visitationsordnung von 1553 die Tätigkeit der Oberkirchenbehörde. 1553 erschien die Kleine Kirchenordnung. In den nächsten Jahren wurde die Vermögensverwaltung der Kirche neu geordnet. Die bisherigen Ordnungen wurden nach teilweiser Überarbeitung in der Großen Kirchenordnung vom 15.5. 1559 zusammengefaßt, die auch das Schulwesen neu ordnete. Die künftigen Theologen erhielten seit 1556 ihre humanistische Vorbildung in den ehemaligen Klosterschulen, und die Universität Tübingen bekam 1557 eine neue Ordnung. Als der bedeutendste Reformationsfürst der zweiten Generation war C. um die Einigung des Protestantismus im Sinn der Augsburger Bekenntnisschrift von 1530 bemüht. Das Religionsgespräch von Worms 1557, die Reichstage von Frankfurt 1558 und Augsburg 1559, der Naumburger Fürstentag 1561 und das Maulbronner Religionsgespräch 1564 sind wesentlich auf seine Initiative zurückzuführen.

Lit.: Ludwig Timotheus Frhr. v. Spittler, Regierungsgesch. des Hzg. C. zu W., 1818; - Johann Christoph Pfister, Hzg. C. zu W., 2 Bde., 1819/20; - Bernhard Kugler, C. Hzg. v. W., 2 Bde., 1869/72; - Christoph Friedrich v. Stälin, Wirtemberg. Gesch. IV, 1873; - H. Mosapp, Hzg. C. v. W. Ein Lb., 1889; - Viktor Ernst, Briefwechsel des Hzg. C. v. W. (1550-59), 4 Bde., 1899-1907; - Ders., Hzg. C. u. die Einheit der ev. Kirche, in: Schwäb. Chron. 1906, Nr. 466; - K. Müller Hzg C. als Organisator der württ. Kirche, ebd. 1908, Nr. 44 ff.; - Julius Rauscher, Hzg. C. v. W., ebd. 1915, Nr. 218; - Ders., Württ. Ref.gesch., 1934; - Heinrich Hermelink, Gesch. der ev. Kirche in Württ. v. der Ref. bis z. Gegenw., 1949, 87 ff.; - Biogr. Wb. z. dt. Gesch., 1952, 119; - Heinrich Petri, Hzg. C. u. die Ref. in Fkr., in: Bll. f. württ. KG 55, 1955, 5 ff.; - Gerhard Hanselmann, Hzg. C. v. W. Ein Haushalter Gottes auf dem Fürstenthron, 1956; - Ders., Hzg. C. v. W. Hirte der Völker, in: Menschen vor Gott, hrsg. v. Alfred Ringwald, I, 1957, 300 f.; - Adolf Schahl, Hzg. C. u. die Feldkirchen, in: Württ. Jb. f. Volkskunde 5, 1961-64 (ersch. 1965), 21 ff.; - Hans-Martin Maurer, Hzg. C. als Landesherr, in: Bll. f. württ. KG 68-69, 1968-69, 112 ff.; - Reinhold Rau, Hzg. C.s Univ.reform, in: Attempto. Nachrr. der Freunde der Tübinger Univ. H. 31-32, 1969, 98 ff.; - ADB IV, 243 ff.; - NDB III, 248 - RE IV, 57 ff.; XXIII, 307; - LThK II, 1166.

Letzte Änderung: 08.06.2001