Wichtig für alle Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon, DaWanda & Co: Seit dem 9. Januar 2016 kommen neue Pflichten bei der Gestaltung des Shops, Verkaufsseiten und der AGB auf Sie zu. Es muss wohl damit gerechnet werden, dass es hier wieder zu Abmahnungen kommt, wenn diese Pflichten nicht umgesetzt sind.
Wichtig für alle Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon, DaWanda & Co: Seit dem 9. Januar 2016 kommen neue Pflichten bei der Gestaltung des Shops, Verkaufsseiten und der AGB auf Sie zu. Es muss wohl damit gerechnet werden, dass es hier wieder zu Abmahnungen kommt, wenn diese Pflichten nicht umgesetzt sind.
Worum geht es bei der neuen Informationspflicht?
Zum Jahresanfang treten neue gesetzliche Regelungen für Händler und Shopbetreiber in Kraft. Unter anderem sollen Streitigkeiten beim EU-weiten Online Shopping besser gelöst werden. Dazu hat die EU die Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie eine entsprechende Verordnung (Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013) erlassen.
AnzeigeDie EU entwickelt dazu eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“). Ziel der Plattform ist es, Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Gerichte und Anwälte beizulegen. Dazu sollen beispielsweise Beschwerdeformulare in allen EU-Mitgliedsprachen auf der Plattform zu finden sein.
Alle Shops und Händler müssen die Informationspflichten umsetzen
Für alle Shopbetreiber und Händler bedeutet dies ab dem 09.01.2016 vor allem:
1. viel Arbeit
2. ein erhöhtes Abmahnrisiko
Jeder Händler muss zwingend einen Hinweis mit Link auf die neue Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission (Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, „OS-Plattform“) anbieten. Dieser Link muss „leicht zugänglich“ dargestellt werden. Das lässt sich wohl am einfachsten durch einen Link im Impressum umsetzen. Daneben müssen Dienstleister zusätzlich ihre E-Mail-Adresse angeben.
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Kleines Problem: Die EU-Plattform gibt es noch gar nicht
Das pikante an der Informationspflicht ist aber, dass die EU-Komission gepennt es aufgrund dringender anderer Verpflichtungen nicht ganz geschafft hat, diese Plattform online zu stellen. Die Schlichtungsplattform der EU-Kommission gibt es - zumindest offiziell - noch gar nicht!
Alle Händler stehen also vor dem Dilemma, dass Sie ab dem 9.1.2016 zwingend auf die EU-Plattform in Ihrem Shop und den AGB verlinken müssen. Da die EU-Kommission den Stichtag aber versäumt hat, gibt es noch gar keine Plattform, auf die verlinkt werden kann.
Update:Zwischenzeitlich ist die Plattform einen Monat nach der Gesetzesänderung doch erreichbar:
https://webgate.ec.europa.eu/odr
Was können Shops und Händler jetzt tun?
Alle Shopbetreiber und Händler müssen die Informationspflichten pünktlich umsetzen, sonst drohen Abmahnungen.
ToDos:
- Link zur EU-Plattform etwa im Impressum einfügen
- der Link muss „leicht zugänglich“ sein
- die eigene E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Link angeben
- Link zur EU-Plattform in den AGB einfügen
UPDATE:
Hier ist der Link zur neuen EU Streitschlichtungsplattform
https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Textvorschlag für Ihre Website (etwa im Punkt Impressum):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Dienstleister müssen zusätzlich zu diesem Hinweis noch Ihre E-Mail-Adresse angeben.
Praxistipp:
Wenn Sie als Shopbetreiber und Händler Ihre Abmahnrisiko minimieren wollen finden Sie hier AGB und alle weiteren Rechtstexte:
http://seiten.e-recht24.de/widerruf/
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Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Bis dahin verlassen wir uns auf unseren Partner IT Recht Kanzlei. Alle Kunden die AGB + Rechtstexte direkt und über eRecht24 beziehen erhalten rechtzeitig - so die Zusage - aktualisierte AGB inklusive Link+ eine ausführliche Anleitung zum Thema "Linkpflicht auf nicht existierende EU Portale".
http://seiten.e-recht24.de/widerruf/
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.
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Wenn manche nicht darüber informieren, sagt wohl der Abmahner oder die daran verdienen können:*Ja ist denn schon Weihnachten?" -Könnte Sollte Müßte- oder Besser isses(Händereib)
@# Contra
Die Grenze der 10 Mitarbeiter bezieht sich auf weitere Pflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Pflicht, auf die EU Plattform zu verlinken, gilt wohl für alle Shops und Händler.
Dann posten sie doch die betreffende Stelle und Paragraphen der Informationspflichten doch hier.Dabei wird ihnen auffallen das der Passus Absatz 3 dazu gehört.Oder glauben sie etwa nur Juristen könnten lesen ? :)
Ich muss es so überspitzt formulieren weil etwas hier aufbereitet wird ohne Quellenangabe.
Wird es nicht so umgesetzt, wie es in Brüssel gewünscht wird ?! Ja das ist dann den Brüsselern ihr Problem.Dann müssen sie klagen.Aber sicher nicht gegenüber einem kleinen Unternehmer.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0524
Nun habe ich selbst etwas gefunden.
Hier kann sich jeder ein kleines Bild machen.Diese Verordnungen sind scheinbar dann in Kraft und gelten wirklich.Dann müßte man theoretisch mit einem solchen Link aufwarten.Allerdings kann man später dem Prozedere ja widersprechen, falls man der Weiterleitung von der ODR Stelle widerspricht.
Aber das muß jeder selber wissen.
http://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/internet-services/problem/index_de.htm
ist unter "Außergerichtliche Streitbeilegung" ein Link hinterlegt welcher der gesuchte sein könnte. Aktuell führt er auf eine 404
http://europa.eu/internet/europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/problem/index_en.xml#settlements
"Außergerichtliche Streitbeilegung" das ist nicht der Link.Normalerweise sollte das anklicken dessen dazu führen, das dein Browser automatisch zu der Textstelle springt(in der Seite wo sich der Link befindet).
Die html Programmierer der EU-Webseite scheinen aber ihr Handwerk nicht zu verstehen.Das hab ich gestern schon festgestellt wenn man bspw eine Email auf der Seite youreurope an die Beamten schicken will.Es geht einfach nicht und die Web-Administratoren(an sie kann man scheinbar was senden) antworten jedoch auch nicht auf die Emails zu denen sie auffordern falls etwas nicht geht
Hier ist er scheinbar Unten dder große blaue Button ist der Link zum Portal
Entschuldigung bitte, das ist der richtige Link.
Ja sind wir denn jetzt Engländer???
Ist das jetzt der richtige Link? oder handelt es sich um einen der beide Begriffe ODR und ADR benutzt und fragt nach beiden Parteien um sich dann irgendwie zu bereichern ?
Gruß,
Mike
Viele Grüße
eRecht24
Ja. Es geht um Unternehmen, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge abschließen. Da ist es egal ob per Mail, Bestellformular oder Shopsystem.
Viele Grüße
eRecht24
Danke für den Superservice.
Freundliche Grüße,
Kari Lessír
Wie sieht es denn bei Freiberuflern aus, die Ihre Dienstleistungen nur beschreiben und auch nur b2b anbieten. Ich biete ja keine direkte Möglichkeit meine Dienstleistungen über die Webseite zu kaufen.
Viele Grüße
Oliver Steiling
Gilt diese Informationspflicht eigentlich auch für Affiliates, d.h. wenn meine Seite zwar Amazon-Produkte auflistet, die man dann aber nicht bei mir, sondern bei Amazon kauft?
LG
Verena
Eine Nachfrage habe ich jedoch: Unter den "ToDos" steht: "Link zur EU-Plattform im Bestellprozess einfügen". Dies ist mit einer Anpassung in Impressum, AGBs etc. nicht abgedeckt, oder gilt das auch als Teil des Bestellprozesses?
Viele Grüße
Stephanie
Es reicht aber nach derzeitiger Ansicht auch ein Link im Impressum. Wir werden das im Artikel noch klar stellen.
Folgt man dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/, so ist noch alles in Englisch formuliert. Ich gehe davon aus - so lässt es der Hinweis "Please note that it will be operational as of 15 February 2016." vermuten - dass zum 15. Feb 2016 alle wichtigen Europäischen Sprachen unterstützt werden.
Vorher macht eine Umsetzung auf der Website (aus Kundensicht) keinen Sinn, oder?
Vielen Dank EU.
infoe-recht24.de
Wir würden dann nach Absprache mit Ihnen ggf. darüber berichten.
Viele Grüße
Sören Siebert