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Herkunftsbezeichnung "EU-/NICHT-EU-Landwirtschaft"

Was soll die nichtssagende Angabe "EU-/NICHT-EU-Landwirtschaft" auf Bio-Lebensmitteln?

Rubrik 
Herkunft + Region

Antwort

Bei ökologisch erzeugten Lebensmitteln ist eine Angaben zu Ursprungsländern verpflichtend, wobei folgende Kategorien unterschieden werden:

  • „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU erzeugt wurden;
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern erzeugt wurden;
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der Gemeinschaft und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.

Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, in demselben Land erzeugt worden, so kann die genannte Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden.

Bei der Angabe sind grundsätzlich alle Zutaten zu berücksichtigen. Ausgenommen sind nur Zutaten, die in sehr geringer Menge vorhanden sind. Diese dürfen insgesamt nicht mehr als zwei Prozent der Gesamtmenge aller Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs betragen.

Auch aus Sicht der Verbraucherzentrale sind diese Angaben für Käufer wenig aussagekräftig, insbesondere die Angabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.
Besser geeignet wäre in unseren Augen eine Kennzeichnung der Ursprungsländer der Hauptzutaten eines Lebensmittels.

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Letzte Änderung 
1. Oktober 2012