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Regierungsrat Kanton Thurgau Gruppenfoto
Der Thurgauer Regierungsrat im Amtsjahr 2014/2015 (von links) Staatsschreiber Dr. Rainer Gonzenbach, Monika Knill, Vizepräsident Dr. Jakob Stark, Präsident Dr. Claudius Graf-Schelling, Dr. Kaspar Schläpfer, Carmen Haag

Broschüre Der Regierungsrat des Kantons Thurgau  [PDF, 4.00 MB]

Der Regierungsrat und seine Aufgaben
 
 
Der Regierungsrat ist eine Kollegialbehörde, das heisst, seine Beschlüsse müssen im Beisein von mindestens drei Mitgliedern gefällt werden. Die eigentliche Regierungstätigkeit besteht in der politischen Planung mit Regierungsrichtlinien, Finanzplan und Raumplanung. Der Regierungsrat vertritt den Kanton nach aussen. Im Rahmen seiner Kompetenz kann er Vereinbarungen mit dem Bund oder anderen Kantonen treffen. Er unterbreitet dem Grossen Rat auf dessen Antrag oder aus eigenem Antrieb die Entwürfe zu Erlassen und zu Beschlüssen. Die Mitglieder des Regierungsrates nehmen an den Sitzungen des Grossen Rates mit beratender Stimme teil und können Anträge stellen. Der Regierungsrat erlässt Verordnungen, die zum Vollzug der Gesetze von Bund und Kanton notwendig sind oder zu deren Erlass ihn das Gesetz ermächtigt. Er bereitet das Budget vor, führt die Staatsrechnung, verwaltet die Staatsfinanzen und beschliesst einmalige Ausgaben bis zu 100 000 Franken sowie jährlich wiederkehrende Ausgaben bis zu 20 000 Franken. Im Falle eines Notstandes kann der Regierungsrat von Verfassung und Gesetz abweichen und ausserordentliche Massnahmen treffen. Er muss jedoch dem Grossen Rat hierüber unverzüglich Rechenschaft ablegen. Die Massnahmen dauern nur weiter, wenn der Grosse Rat zustimmt.
 
 
Anzahl Mitglieder: 5
Art der Behörde: Exekutive
Tagungsort: Frauenfeld, Regierungsgebäude
 
 
Der Regierungsrat wird in seiner Aufgabe von einem Staatsschreiber unterstützt. Der Staatsschreiber bearbeitet Rechtsetzungsprobleme und führt die Staatskanzlei.