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07.01.2014 09:15
Änderung des Instanzenzuges
Bislang wurden Rechtsmittelverfahren betreffend Feststellung der Kostenbasis in 2. Instanz von der Regulierungskommission der E-Control mit Unterstützung durch die Stabstelle Rechtsmittelverfahren durchgeführt. Mit Ablauf des 31. 12. 2013 entscheidet über Beschwerden gegen einen Kostenbescheid des Vorstands der E-Control nach Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG das Bundesverwaltungsgericht. Das E-ControlG wurde in seinem § 9 (idF BGBl Nr I 173174/2013) novelliert: die Regulierungskommission ist dann nicht mehr zweitinstanzliche Behörde, weshalb auch die Stabstelle Rechtsmittelverfahren der Regulierungskommission nicht mehr unterstützend beigestellt ist.