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Das Infrastrukturregister steht allen Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Nutzung bereit.
Hintergünde und Anleitung zur Nutzung der interaktiven Karte
Gemäß der Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (TEIV in der Fassung vom 23. Juni 2008, BGBl. I S. 1092) ist ein Infrastrukturverzeichnis nach Maßgabe der anwendbaren TSI zu erstellen.
Auf dieser Seite geben wir Neuigkeiten und wesentliche Änderungen des Infrastrukturregisters bekannt.
Die interaktive Karte ist der grafische Teil des Infrastrukturregisters und dient der streckenbezogenen Darstellung von Informationen.