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Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Bundesärztekammer unterstützt ICD-Diagnoseschlüssel weibliche Genitalverstümmelung

Berlin, 08.03.2013

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Initiative der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland in den medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD-10) aufzunehmen. „Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung mit erheblichen lebenslangen Folgen für die Gesundheit der Betroffenen. Mit einem eigenen Diagnoseschlüssel können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der BÄK, Dr. Ulrich Clever.

Bislang sind die medizinischen Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung im deutschen ICD nicht erfasst. Die diagnostischen Angaben werden durch symptomatische Codes erfasst und die Symptome der Verstümmelung allgemein umschrieben. Terre des Femmes hat deshalb beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Einführung eines ICD-10-Diagnoseschlüssels weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation) beantragt. „Mit der ICD-Kodifizierung wird auch klargestellt, dass die Krankenkassen notwendige Behandlungen für die betroffenen Frauen ausnahmslos übernehmen“, so Clever. Hinsichtlich der Vergütung gebe es eine bessere Akzeptanz und mehr Transparenz, da Ärzte nicht mehr analog abrechnen müssten.

Die Bundesärztekammer hat in den vergangenen Jahren viel Aufklärungsarbeit zum Thema weibliche Genitalverstümmelung geleistet. Damit Ärzte den traumatisierten Frauen die notwendige Sensibilität entgegen bringen können, hat die BÄK „Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung“ erarbeitet. Die Empfehlungen sind inzwischen Bestandteil der Facharztweiterbildung und der Fortbildung in der Gynäkologie.

Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation) 

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