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Längere Güterzüge

835 m lange Güterzüge zwischen Padborg (DK) und Maschen geplant

Zukünftig sollen Güterzüge mit einer Länge von bis zu 835 m zwischen Padborg und Maschen regulär verkehren können.

Eine größere Zuglänge ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung des prognostizierten Verkehrszuwachses im Güterverkehr und zur Steigerung der Transportkapazität bei begrenzten Investitionen in die Infrastruktur. Für die Kunden der DB Netz AG stellt die Erhöhung der Zuglänge eine Möglichkeit für einen effizienteren Ressourceneinsatz dar.

In Dänemark ist heute eine Zuglänge von bis zu 835 m möglich. Mit der Einführung einer Gesamtzuglänge von 835 m auf der Relation Padborg – Maschen wird die internationale Verkehrsbeziehung zwischen Deutschland und Dänemark gestärkt. In Deutschland wird mit den 835 m-Zügen erstmals die derzeit maximal zugelassene Gesamtzuglänge überschritten.

Die Vorbereitungen für den regulären Betrieb mit bis zu 835 m Gesamtzuglänge zwischen Padborg und Maschen laufen. Es wurden Ertüchtigungen an der Infrastruktur wie z. B. die Verlängerung von Überholungsgleisen durchgeführt und der umfangreiche Sicherheitsnachweis wurde mit dem Eisenbahn-Bundesamt final abgestimmt.

Somit wird die Betriebsaufnahme der 835 m-Züge zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 vorbereitet.

Das Eisenbahn-Bundesamt wird die Auflage erteilen, dass eine Betriebseinführungsphase durchzuführen ist, in der der Betrieb mit 835 m-Zügen besonders beobachtet und ausgewertet werden soll. Während dieser Phase sind der DB Netz AG Daten und Erfahrungen zu den 835 m-Zügen zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt und der Umfang dieser Unterstützung werden bei Bestellung dieser Züge bekannt gegeben, sobald die konkreten Anforderungen des Eisenbahn-Bundesamtes vorliegen.

Mit Abschluss der Infrastrukturertüchtigungen können seit dem 12.12.2010 Züge mit der bisher in Deutschland maximal möglichen Regelzuglänge von 740 m verkehren, vorher waren aufgrund der betrieblichen Randbedingungen lediglich 670 m Zuglänge möglich. 

Anmeldungsprozess der 835 m-Züge 

Die Trassenanmeldungen erfolgen grundsätzlich über das Trassenportal Netz (TPN) der DB Netz AG.

Züge mit einer Gesamtzuglänge zwischen 741 m und 835 m müssen entsprechend der Vorgehensweise „außergewöhnliche Transporte (aT)“ angemeldet werden. 

Abweichend zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) 2012 Punkt 2.4. muss keine Beförderungszusage (Bza) bei der DB Netz AG beantragt werden. Die Trassenanmeldung erfolgt ohne Beifügen einer Beförderungszusage. Dies entspricht dem schon heute angewendeten Bearbeitungsverfahren für häufig aufkommende außergewöhnliche Transporte wie zum Beispiel beim kombinierten Verkehr (KV).

Eine Beförderungsanordnung für die 835 m-Züge wird bei Trassenanmeldung durch die DB Netz AG erteilt. 

Besonderheiten

  • Für das Fahren von bis zu 835 m langen Zügen sind sowohl sicherheits-relevante, als auch betrieblich relevante Besonderheiten zu berücksichtigen, die neben den zugelassenen Strecken bereits in den SNB 2012 unter Punkt 3.3 (Netzbeschreibung) aufgeführt sind. Zusätzlich zu den in den SNB genannten sind folgende Besonderheiten zu beachten: 
  • In Zügen größer 740 m Gesamtzuglänge dürfen maximal 82 Wagen (zzgl. bis zu zwei Tfz) eingestellt werden.
  • Zu „Bremsgewichtsabschlägen“
    Bei einer Gesamtzuglänge größer als 740 m (Wagenzuglänge größer als 700 m) sind zusätzliche Bremsgewichtsabschläge zu berücksichtigen. Diese sind seit dem 11.12.2011 in der Ril 915 verankert.
  • Zu „Zugbeeinflussungsanlagen bedienen“
    Durch das EVU ist die Betätigung des LZB-Störschalters vor Fahrtbeginn aus der ZBA Maschen durch eine geeignete Überwachungsmaßnahme sicherzustellen.
  • Findet mit den 835 m-Zügen eine außerplanmäßige Zugbehandlung (z. B. Triebfahrzeugwechsel) und/oder ein Triebfahrzeugführerwechsel in einer Betriebsstelle auf dem Laufweg zwischen Relation Padborg – Maschen statt, ist die Weiterfahrt bis zum Ende des anschließenden Weichenbereiches, unabhängig von dem Signalbegriff, mit maximal 40 km/h zulässig.
  • Zu „Leistungsfähigkeit der Triebfahrzeuge“
    Für ausgewählte Tfz - Baureihen werden Einzelgrenzlastberechnungen für das Fahrplanjahr 2012 für Züge größer 740 m Gesamtzuglänge (Wagenzuglänge größer 700 m) in Anhang 1 (Ergebnisblätter Einzelgrenzlastberechnungen) zur Verfügung gestellt. (Sie gelten seit 2010 unverändert fort.)

Durch die EVU ist sicher zu stellen, dass alle Besonderheiten bei der Durchführung eines 835 m-Zuges beachtet und umgesetzt werden. Dies muss auf Nachfrage gemäß heutigem Vorgehen der Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden können. 

Bei Rückfragen der Kunden steht das Kundenmanagement in den Regionalbereichen und in der Zentrale zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2014

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