Verfassungsschutz reagiert auf Urteil Linken-Abgeordnete ohne Beobachtung

Stand: 14.03.2014 13:57 Uhr

Fahnen der Partei Die Linke | Bildquelle: dpa
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Die Abgeordneten der Linkspartei sollen nicht mehr beobachtet werden - manche Parteiströmungen aber schon.

Der Verfassungsschutz wird Bundestagsabgeordnete der Linkspartei künftig generell nicht mehr beobachten. Dies geht aus einem Schreiben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière an Linkspartei-Fraktionschef Gregor Gysi hervor. Die Linkspartei ist mit 64 Abgeordneten inzwischen größte Oppositionspartei des Bundestages.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben, "aus Gründen der Beobachtungspriorisierung und mit Blick auf ihren besonderen Status" seien Bundestagsabgeordnete künftig generell von der Beobachtung durch den Bundesverfassungsschutz ausgenommen. Dies gelte für Abgeordnete der Linkspartei "selbst dann, wenn es sich bei ihnen um Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse" handelt.

Konsequenz aus Urteil zu Ramelow

Der Beschluss ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Oktober 2013, die der Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow nach jahrzehntelanger Überwachung durch den Verfassungsschutz durchgesetzt hatte. Danach dürfen nur noch Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum aktiven und aggressiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen.

Allerdings will der Verfassungsschutz vermeintlich extremistische Strömungen der Linkspartei wie die Kommunistische Plattform weiter im Blick behalten.

Gysi begrüßte die Entscheidung als "Ausdruck einer gestiegenen Akzeptanz" für die Linkspartei und ihre Mitglieder: "Das macht uns gleichberechtigter." Zugleich bezeichnete er die weitere Beobachtung von Parteiströmungen als "albern, völlig daneben und grundgesetzwidrig".

Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 14. März 2014 um 20:00 Uhr.

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