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Polizei Baden-Württemberg
Körperverletzung
 
   
Wer andere angreift, landet schnell im Abseits
Rempeln, Schubsen, Stoßen, Treten, Bein stellen, Boxen, Klatschen: Gehören all diese Begriffe schon zum Bereich der Körperverletzung? Laut Gesetz ist die Körperverletzung eine Handlung, bei der die Gesundheit oder das körperliche Wohlbefinden eines anderen Menschen angegriffen wird. Eine solche Tat wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft. Um die Höhe der Strafe bestimmen zu können, wird zwischen verschiedenen Arten der Körperverletzung unterschieden:

Körperverletzung
Wer andere körperlich misshandelt oder ihrer Gesundheit Schaden zufügt, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies als Körperverletzung bezeichnet. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer eine Körperverletzung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Selbst eine Ohrfeige ist eine Körperverletzung und kann bestraft werden.Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung

Gefährliche KörperverletzungWenn eine Körperverletzung unter ganz bestimmten Umständen begangen wird, spricht man im Strafrecht von einer „gefährlichen Körperverletzung“. „Gefährlich“ ist die Körperverletzung immer dann, wenn

  • dazu Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe verwendet werden oder
  • eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet wird oder
  • das Opfer hinterlistig überfallen wird oder
  • sie nicht nur von einer Person ausgeführt wird, sondern zu zweit oder von einer ganzen Gruppe oder
  • das Opfer durch den Angriff sterben könnte.
Wenn auch nur einer dieser Punkte zutrifft, kann ein Angreifer bereits wegen einer „gefährlichen Körperverletzung“ verurteilt werden. Die Gefängnisstrafe kann, je nach Schwere des Falles, zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Selbst wer nur den Versuch unternimmt, jemanden auf diese Art zu verletzen, kann schon bestraft werden.

Schwere Körperverletzung
Je nachdem, wie schwer die Folgen einer Körperverletzung für das Opfer sind, ist im Strafgesetzbuch auch von „schwerer Körperverletzung“ die Rede.

Eine „schwere Körperverletzung“ liegt vor, wenn die verletzte Person durch den Angriff
  • unfruchtbar, taub, stumm oder auf einem oder beiden Augen blind wird
  • ein wichtiges Körperteil verliert oder nie mehr gebrauchen kann
  • für immer stark entstellt oder verunstaltet wird oder
  • für immer krank, gelähmt, geistig oder körperlich behindert bleiben wird.
„Schwere Körperverletzung“ wird mit einem Gefängnisaufenthalt bestraft. Die Strafe kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen, wobei auch die Schwere der Verletzung berücksichtigt wird.
 
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