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  • Haben Sie Ihren Versorger gewechselt? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?
  • Finden Sie, dass die Höhe des Strompreises gerecht ist?
  • Sind die Strom- bzw. Gasrechnungen übersichtlich und verständlich?
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Von: Harald Malderle | 10.07.2005 13:20  | antworten
Wechsel
Lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter ???Wer ist der billigste ????

   
Von: Dietmar Preinstorfer | 11.07.2005 14:41  | antworten
Aw:Wechsel
Tarifkalkulator
Ob sich der Wechsel lohnt oder nicht, kommt natürlich auf den gegenwärtigen Energieverbrauch, Ihren derzeitigen Anbieter, etc. an. Der Tariflkalkulator der E-Control gibt jedem individuelle Auskunft darüber.

   
Von: Ano Nym | 10.05.2006 23:14  | antworten
Aw:Wechsel
die übersicht fehlt
Ich wünsche mir hier eine Übersicht, die mir ein mögliches wechseln monatlich schmackhaft macht.

   
Von: Bettina Ometzberger | 11.05.2006 12:38  | antworten
Aw:die übersicht fehlt
Watchdog informiert über Preisänderungen
Im Tarifkalkulator der E-Control gibt es die sogenannte Watchdag-Funktion. Wenn Sie diese aktivieren, werden Sie automatisch per Mail bei Preisänderungen Ihres Energielieferanten informiert. Bitte beachten Sie, dass generell ein monatliches Wechseln nicht möglich ist. Der Wechselprozess an sich dauert acht Wochen. Zudem haben Sie bei den einzelnen Anbietern unterschiedliche Bindefristen. Diese finden Sie im Tarifkalkulator, wenn Sie eine Abfrage machen, wer der für Sie günstigste Strom- oder Gasversorger ist.

   
Von: Ano Nym | 27.10.2008 10:55  | antworten
Aw:die übersicht fehlt
monatliches Wechseln wäre super
würde den Markt anregen und die Anbieter zu kundenfreundlicheren "Produkten" zwingen...die werden sich natürlich dagegen mit Händen und Füßen wehren ("Verwaltungsaufwand", "Unberechenbarkeit" und so). Leider haben die ihre Lobbyisten längst in den Ohren der Entscheidungsträger (Regierung/Parlament)...

Bei den Mobiltelefonbetreiben ist der Markt da viel "natürlicher" als bei den eigentlich-noch-Monopolisten im Energiebereich...

   
Von: Ano Nym | 26.09.2005 10:26  | antworten
Servicepauschale
Die Bewag verrechnet seit 01.10.2004 für die Energielieferung eine monatliche Servicepauschale von Eur 2,49/Monat, netto.

Kann irgend jemand erklären, welche Leistung für diese Servicepauschale erbracht wird.

Ist diese Servicepauschale gerechtfertigt, oder müßte diese nicht in den Netzleistungen berücksichtigt werden.

   
Von: Hermann Löberbauer | 31.10.2005 20:42  | antworten
Preiserhöhung durch Gassystemnutzungstarif VO
Wie ich der zuletzt beschlossenen Tarif Vo entnehmen konnte, wurde dort der Verrrechnungsbrennwert von 11,07 auf 11,11 erhöht. Das bedeutet, daß ich in Zukunft sowohl für das Netznutzungsentgelt um 0,36% mehr bezahlen muß, als auch in weiterer Folge für die Commodity. Herzlichen Dank.

   
Von: Ano Nym | 13.11.2006 09:38  | antworten
Aw:Preiserhöhung durch Gassystemnutzungstarif VO
m3 kWh ist kein verifizierbarer Wert
Offensichtlich interessiert diese Tatsache einer versteckten Preiserhöhung niemanden. Nur ganz wenige entdecken diesen Kostenfaktor. Ich persönlich finde diese Umrechnung einen Witz. Es wäre dasselbe wenn 1Kilometer plötzlich 1,5 Meilen und nächstes Jahr nur mehr 1,4 Meilen wären. Einzig für mich einsehbare Erhöhungsberechtigung wäre, wenn das Gas in der Qualität sich verbessern würde und einen höheren Brennwert erziehlt. Was sagt der Konsumentenschutz dazuß Neben der Unübersichtlichkeit für den Konsumenten ist es schlechtweg eine Frechheit.. Ordnungsgemäß gehört diese Erhöhung zum kWh Gaspreis.
Wem stört dies nochß

   
Von: Robert Vaverka | 14.11.2006 15:48  | antworten
Aw:m3 kWh ist kein verifizierbarer Wert
m3 / kWh
Die messtechnische Erfassung Ihres Gasverbrauches erfolgt in Kubikmeter (m3). Die Verrechnung Ihres Gasverbrauches erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh), um Abweichungen (ua. bedingt durch die Höhenlage und Gastemperatur) auszuschließen und um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden für Kunden ohne Mengenumwerter (Haushaltskunden) legt § 5 (3) Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung (GSNT-VO) der Energie-Control Kommission fest und erfolgt in Kombination mit den technischen Methoden der ÖVGW (www.ovgw.at) G 177. Ihr Umrechnungsfaktor wird vom Netzbetreiber festgelegt und muss auf der Faktura angegeben werden. Ein Beispiel zur Umrechnung von m3 in kWh finden Sie auf der Homepage der E-Control unter -> Gas/Allgemein/FAQs/Technik

Für Kunden mit Mengenumwerter (Gewerbe, Industrie) wird die Energiemenge wie folgt ermittelt -> Normvolumen x Verrechnungsbrennwert.
Der Verrechnungsbrennwert wird aus den Messwerten der eingespeisten Gasmengen - für jede Stunde - vom Regelzonenführer (www.aggm.at) errechnet und veröffentlicht. Weicht der vom Regelzonenführer veröffentlichte Wert um mehr als 2% von 11,11 kWh/Nm³ ab, so kommt dieser zur Anwendung.

   
Von: Ano Nym | 14.11.2006 16:22  | antworten
Aw:m3 / kWh

Die Erklärung ist recht nett, gibt aber keine Erklärung warum sich dieser Faktur nur erhöht. Ich nehme mal an dass sich mein Standort höhenmäßig nicht verändert hat und das Gas mit gleicher Temperatur eingespeist wird. Jahrzehntelang wurde in m3 abgerechnet. Die Schwankungen im Netz zu berücksichtigen ist auch einsehbar, aber nicht im Umrechnungsfaktor sondern im Energiepreis. Ich halte diese Form nicht für richtig, da sie die Preise verfälscht.

   
Von: Robert Vaverka | 16.11.2006 10:23  | antworten
Aw:<Keine Überschrift>
m3 / kWh
Um eine verursachungsgerechte Abrechnung zu gewährleisten, müßte der Tarif / Preis dann für jeden Kunden bestimmt werden - dies wäre vom Aufwand nicht vertretbar und würde die Kunden restlos verwirren. Ein Tarivergleich wäre ebenfalls nicht mehr möglich.<BR>
Eine Abrechnung in m3 lässt eben keine verursachungsgerechte Abrechnung zu! Deshalb ist auch die Abrechnung in kWh notwendig, um die individuellen Parameter berücksichtigen zu können.

   
Von: Hermann Holzinger | 24.11.2005 18:29  | antworten
Versorgerwechsel
Haben Sie auch die selben Probleme, verursacht durch den Versorgerwechsel ?

Habe von der LinzAG zur Unserer Wasserkraft gewechselt und seit diesem Zeitpunkt gibt es immer wieder Pressemeldungen in den O.Ö.Nachrichten (siehe 24.11.), daß die Unsere Wasserkraft nicht zahlen will oder kann.

Abgesehen davon, daß die LinzAG schon mit der Stromabschaltung gedroht hat.

Habe mir persönlich den Wechsel reibungsloser vorgestellt - so wurde es auch versprochen

   
Von: Ano Nym | 09.02.2006 16:24  | antworten
Anbieterwechsel dauert zu lange
Guten Tag!



Wenn ein Anbieter seine Preise erhöht, hat man als Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann man das in der Realität kaum wahrnehmen, weil der zwischen den verschiedenen Anbieter etablierte Wechselprozess viel zu lange dauert. Ein Ende Jänner abgeschickter Vertragsantrag führt erst zu einem Anbieterwechsel am 1. April (!). Nach der Information über die Preiserhöhung muss man sich ja erst mal mit den Angeboten der Konkurrenz beschäftigen und einen Vertrag abschließen. Bis das erledigt ist, lässt sich die Frist nicht mehr einhalten.



Entweder muss die Vorwarnungsfrist verlängert oder der Wechselprozess beschleunigt werden.



MfG

Daniel AJ Sokolov

   
Von: Ano Nym | 20.02.2006 16:05  | antworten
Aw:Anbieterwechsel dauert zu lange
Ex-Anbieter droht mit Abschaltung
Ich habe Gas- und Strom-Anmeldung zum neuen Anbieter gleichzeitig abgeschickt und zwar Ende Jänner und anschließend bei Wien Energie die Lieferverträge gekündigt und dabei angeführt, wer meine neuen Lieferanten sein werden: erdgas OÖ bzw Verbund für Strom und Nachstrom. Die eigene Kündigung hatte mir erdgas OÖ geraten, weil sich der Lieferbeginn 1. März sonst nicht ausgeht (siehe erstes Posting). Wien Energie droht mir jetzt mit der Abschaltung der Gas-Lieferung zum 1. März und der Stromlieferungzum 8. März (warum auch immer gerade dieser Termin). Sie behaupten, die Lileferbestätigungen von erdgas OÖ und Verbund noch nicht erhalten zu haben und wenn diese nicht bis 23. Februar vorliegen. Verbund sagt, dass Wien Energie deswegen nicht die Stromlieferung einstellen darf. Wie sieht es wirklich aus? Darf Wien Energie deswegen Gas und Strom abdrehen?

   
Von: Susanna  Zapreva | 27.03.2006 11:16  | antworten
Aw:Ex-Anbieter droht mit Abschaltung
AW: Diskussionsforum: Wien Energie droht mit Abschaltung
Leider habe ich zu dem Kunden keine genauere Daten, daher kann ich nicht wirklich sagen was genau bei diesem Kunden passiert.
Prinzipiell ist es aber so, dass wenn der Kunden kündigt und keinen neuen Lieferanten hat (d.h. weder dem Netzbetreiber eine Lieferbestätigung geschickt hat, noch sein Lieferant eine Anliste an den Netzbetreiber übermittelt hat) vom Netzbetreiber die Abschaltung angedroht wird . Bevor der Kunden aber tatsächlich abgeschaltet wird, bekommt dieser ca. 2-3 Wochen vorher einen Brief, in dem ihm die Abschaltung angekündigt wird. In diesen Fällen hat er 2-3 Wochen Zeit entweder dafür zu sorgen, dass sein Lieferant ihn anmeldet oder er selber dem Netzbetreiber eine Lieferbestätigung übermittelt. Die Abschaltung wird immer vom Netzbetreiber WIENENERGIE Stromnetz vorgenommen, nicht von WIEN ENERGIE Vertreib.
Eigentlich ganz genau so wie die Marktregeln das vorsehen.
Sollten Sie in Erfahrung bringen, wer der Kunde ist, senden Sie mir bitte seine Daten. Vielleicht können wir dann eine Abschaltung verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Susanna Zapreva


   
Von: Brunold Loidl | 09.04.2006 08:54  | antworten
ANbieterwechsel nach der Prfeiserhöhung ß
Ich bin bei Gas am 1.2. von EVN zu UNSERE WASSERKRAFT gewechselt. Nun ist aber die KELAG mit AUSTRIA PUR preiswerter. Wann kann ich wechseln ß Wie oft wechselt man sinnvoll ß bei jeder watchdog - meldung von e-control wo sich die reihenfolge verändert ß

   
Von: Bettina Ometzberger | 10.04.2006 11:46  | antworten
Aw:ANbieterwechsel nach der Prfeiserhöhung ß
AW: Anbieterwechsel
Der Tariflkalkulator mit dem Watchdog gibt jedem User individuelle Auskunft darüber, dass sich beim aktuellen Tarif etwas geändert hat. Die Frage, ab welchem Betrag sich ein Wechsel lohnt oder nicht, muss jeder Konsument für sich selbst entscheiden. Einsparmöglichkeiten hängen natürlich auch vom Energieverbrauch, dem derzeitigen Anbieter usw. ab.
Bei der Unsere Wasserkraft haben Sie generell eine Bindefrist von 12 Monaten. Auskunft über die Bindefristen der jeweiligen Anbieter finden Sie ebenfalls im Tarifkalkulator.

   
Von: Ano Nym | 07.06.2006 21:29  | antworten
Falsche Berechnung vom Tarifkalkulator
Leider ist es durch den Tarifkalkulator auch nicht möglich, heraus zufinden, welche Anbieter der billigste ist. Ich habe die korrekten Daten meiner letzten Rechnung eingegeben und laut dem Tarifkalkulator hätte ich um 20 Euro mehr bezahlen müssen, als Wien-Engerie verrechnet hat. Somit weiß ich wieder nicht, wer wirklich billiger ist, da ich nicht weiß, ob die anderen Ergebnisse stimmen. Also ich bin nun ratlos und weiß nicht, ob sich ein Wechsel auszahlen würde oder nicht!

   
Von: Bettina Ometzberger | 08.06.2006 08:10  | antworten
Aw:Falsche Berechnung vom Tarifkalkulator
Tarifkalkulator bietet korrekte Berechnungen immer aktuell an
Der Tarifkalkulator bildet immer die aktuell geltenden Tarife ab. Dh., was Sie als Kunde für Ihren Verbrauch zu den heute gültigen Tarifen bezahlen. Mit dem Tarifkalkulator kann kein historischer Vergleich gemacht werden. Die Jahresabrechnung stellt aber das vergangene Jahr dar. In diesem Jahr ist es bei allen Anbietern zu Preiserhöhungen gekommen, deshalb kann die Jahresabrechnung nie mit der aktuellen Berechnung des Tarifkalkulators übereinstimmen - die aktuelle Berechnung ist höher, weil eben die Preise erhöht worden sind. Die aktuellen Ergebnisse im Tarifkalkulator sind korrekt.


   
Von: Ano Nym | 08.06.2006 19:04  | antworten
Aw:Tarifkalkulator bietet korrekte Berechnungen immer aktuell an

Sorry, auf die Preiserhöhungen vergangenes Jahr habe ich nicht gedacht. Ist logisch, dass es somit nicht zusammenpassen kann. Danke für Ihre Information und Erklärung.

   
Von: Mario Sedlak | 18.07.2006 16:20  | antworten
Versorgerwechsel
Gibt es eine Art "Pflichtversorger"ß D. h. wenn ich z. B. von Wienstrom zu einem anderen Versorger wechsle, kann ich dann jederzeit zurückwechseln oder könnte es - theoretisch - passieren, dass ich als Kunde abgelehnt werde und keinen Stromlieferanten mehr findeß

   
Von: Bettina Ometzberger | 24.07.2006 16:14  | antworten
Aw:Versorgerwechsel
Versorgerwechsel
Generell ist es so, dass Sie sich, wenn Sie Ihren Lieferanten gewechselt haben, nach Ablauf der jeweiligen Bindefrist (die Bindefristen der einzelnen Unternehmen finden Sie auch im Tarifkalkulator) natürlich wieder einen anderen Lieferanten suchen können. Sie können im Normalfall natürlich auch wieder zu Ihrem vorherigen Lieferanten zurückwechseln.
Im neuen Versorgungssicherheitsgesetz ist zudem enthalten, dass künftig die Landesregierung als letzte Instanz bei Nennung eines Versorgers zuständig ist.
Das bedeutet, sollte ein Konsument keinen Stromlieferanten finden, würde ihm von der Landesregierung ein Lieferant zugewiesen.

   
Von: Mario Sedlak | 19.08.2006 12:24  | antworten
Preise im Tarifkalkulator unstimmig
Hallo,



der Tarifkalkulator gibt Preise aus, die höher sind als die, die ich aus den derzeit gültigen Tarifen errechnet habe (ich habe alles zusammengezählt):



Für Wienstrom würde ich zahlen: 14,6092 Cent/kWh + 29,86 EUR/Jahr

Für Oekostrom würde ich zahlen: 18,1 Cent/kWh + 9,94 EUR/Jahr



Das ergibt bei einem Jahresverbrauch von 852 kWh:



Bei Wienstrom: 154,33 EUR/Jahr

Bei Oekostrom: 164,15 EUR/Jahr



Der Tarifkalkulator zeigt jedoch an (ohne Einmalrabatte):



Für Wienstrom: 177,17 EUR/Jahr (Tarif "OPTIMA")

Für Oekostrom: 185,07 EUR/Jahr



Der Preisrechner auf der Oekostrom-Website liefert exakt dieselbe Zahl wie von mir errechnet: 164,15 EUR/Jahr

(http://www.oekostrom.at/www/preisrechner.php)



Wie kommt der Tarifkalkulator auf die angegebenen Preiseß



Ich habe folgende Angaben gemacht:



Wien, Haushalt, Energieträger egal, einfache Kalkulation, Normalstrom, ein Tarif von 0 bis 24 Uhr, 852 kWh, Einmalrabatte nicht berücksichtigen, keine Neuanlage



Weiters erlaube ich mir den Hinweis, dass die Nennung von "oekostrom AG" als Lieferant nicht korrekt ist. Korrekt wäre "oekostrom Vertriebs GmbH". Die Oekostrom AG verkauft keinen Strom an Endkunden.



Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Antwort



Mario Sedlak

   
Von: Peter Koch | 22.08.2006 11:26  | antworten
Aw:Preise im Tarifkalkulator unstimmig
Preise im Tarifkalkuator
Sehr geehrter Herr Sedlak,

vielen Dank für den Hinweis der Namensbezeichnung. Diese werden wir umgehen korrigieren. Für die Eingabe ist der Lieferant verantwortlich. Die E-Control gibt die Komponenten Netz sowie Steuern und Abgaben ein.

ad Wienenergie
die Preise im Tarifkalkulator stimmen mit jenen auf der Homepage der Wienenergie überein.
In Ihrer Berechnung haben Sie die Pauschale zu hoch angesetzt. in den Preisen auf der HP der Wienenergie ist die Leistungspauschale bereits enthalten (€ 6,60 Netz, € 12,2 Energie - jeweils netto) . Nicht berücksichtigt dürften Sie den Messpreis haben.
Der variable Preis beträgt unter Berücksichtigung aller Komponenten (Netz, Energie, Steuern und Abgaben) 14,55 Cent/kWh.

ad ökostrom AG
auch hier dürften Sie den Messpreis nicht berücksichtigt haben. Eine leichte Abweichung liegt jedoch vor. Wir werden die ökostrom AG diesbezüglich aufmerksam machen und bitten, die Werte zu korrigieren.

Peter Koch (E-Control)



   
Von: Mario Sedlak | 22.08.2006 21:37  | antworten
Aw:Preise im Tarifkalkuator
Zu hohe Fixkosten im Tarifkalkulatorß
Ich habe für Wienstrom mit folgenden Zahlen gerechnet, welche ich meiner letzten Rechnung vom Juni 2006 entnommen habe:

Arbeitspreis: 5,4426 Cent/kWh + 12 EUR/Jahr - 2 EUR/Jahr Bonus
Netznutzung: 3,78 Cent/kWh + 6,6 EUR/Jahr
Netzverlust: 0,38 Cent/kWh
Messung: 8,28 EUR/Jahr
Energieabgabe: 1,50 Cent/kWh
Gebrauchsabgabe: 0,486 Cent/kWh
Stranded Costs: 0,0518 Cent/kWh
KWK-Zuschlag: 0,07 Cent/kWh
Öko-Zuschlag: 0,464 Cent/kWh
Umsatzsteuer: 20%
---------------------------------------------
Gesamt: 14,6092 Cent/kWh + 29,86 EUR/Jahr

Ergibt für 852 kWh: 154,33 EUR/Jahr

Die auf der Wienstrom-Website veröffentlichten Preise stimmen mit oben genannten überein (wenn man berücksichtigt, was in den veröffentlichten Preisen alles enthalten ist).

http://www.wienenergie.at/we/wienenergie/jsp/content/item_detail.jspßctt=2&chnid=-9162&rid=-9162&oid=12346

Bei Oekostrom fällt außer der Pauschale von 18,1 Cent/kWh (brutto) nur noch der Messpreis von brutto 9,94 EUR (netto 8,28 EUR/Jahr) an.

Das ergibt für 852 kWh: 164,15 EUR/Jahr

Wenn ich zu Testzwecken im Tarifkalkulator einen Jahresverbrauch von 1 kWh eingebe, erhalte ich folgende Gesamtpreise:

Für Wienstrom: 53,86 EUR
Für Oekostrom: 31,57 EUR

Diese Angaben können offensichtlich nicht stimmen, da sie weit über den tatsächlich verrechneten Fixkosten liegen.
Ich komme daher zu dem Schluss, dass der Tarifkalkulator falsch rechnet und bitte um Überprüfung und Feedback.

Mario Sedlak

   
Von: Peter Koch | 23.08.2006 09:45  | antworten
Aw:Zu hohe Fixkosten im Tarifkalkulatorß
zu hohe Fixkosten
ad Messpreis
Kunden mit nicht gemessener Leistung haben in der Regel einen Drehstromzähler (rd. 95 % der Wiener Haushaltskunden). Weshalb als Standardfall die Kosten für den Drehstromzähler abgebildet werden. Die Kosten für diesen Zähler betragen 2,18 €/Monat bzw. 26,16 €/Jahr.
Der von Ihnen angegebene Messpreis bezieht sich auf einen Wechselstromzähler (0,69 €/Monat bzw. 8,28 €/Jahr).

Wenn Sie den Messpreis für den Wechselstromzähler angezeigt haben möchten, müssen Sie im vorletzten Schritt im Drop Down Feld „Wollen Sie die Anzeige von Tarifen in Bezug auf Bindefristen, Zahlungsarten, Energiequellen und Zähler einschränkenß“ Ja wählen und auf der nächsten Seite unter Zähler „Wechselstromzähler“ wählen.

ad Abfrage 1 kWh
selbst bei der Abfrage mit 1 kWh erhält man die richtigen Ergebnisse. Zu Abweichungen kommt es deshalb, da die Werte auf die zweite Kommastelle gerundet werden (ein Wert von 0,00486 Cent/kWh wird somit als 0,00 €/kWh ausgewiesen). Auf die zweite Kommastelle genau werden jedenfalls die Fixwerte ausgewiesen.

Energie
Arbeitspreis 5,4426 Cent/kWh
Pauschale 12 €

Netznutzungsentgelt
Arbeitspreis 3,78 Cent/kWh
Leistungspauschale 6,60 €

Netzverlustentgelt 0,38 Cent/kWh

Messpreis 26,16 € bzw. 8,28 €

Energieabgabe 1,5 Cent/kWh
Gebrauchsabgabe 0,464 Cent/kWh
Ökoförderung 0,486 Cent/kWh
KWK-Zuschlag 0,07 Cent/kWh
Stranded Costs 0 Cent/kWh (seit 1. Juli 2006)

Variable Kosten: 12,1226 Cent/kWh
Fixkosten: 44,76 €

für 852 kWh: 177,65 € (entspricht somit dem Wert im Tarifkalkulator) bzw. 156,2 € (mit 8,28 Messentgelt.

Peter Koch



   
Von: Mario Sedlak | 23.08.2006 22:51  | antworten
Aw:zu hohe Fixkosten
geklärt
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung! Abweichende Fixkosten hatte ich zwar auch selbst vermutet, aber da der Unterschied zwischen meinem Berechnungsergebnis und dem des Tarifrechners je nach Jahresverbrauch nicht exakt gleich groß ist, hatte ich diese Möglichkeit wieder verworfen. Die verbleibende Unstimmigkeit liegt jedoch nur in der Größenordnung von 1 EUR/Jahr, sodass ich dem nicht weiter nachgehen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Sedlak

   
Von: Mario Sedlak | 18.10.2006 21:56  | antworten
Zählpunktpauschale und Nachtstrom
Ich habe einen Stromzähler für Nachtstrom (unterbrechbar) und einen für "Normalstrom". Muss ich daher ab 2007 zweimal die Zählpunktpauschale (1,50 EUR/Monat inkl. USt.) bezahlenß Wenn ja: 1) Würde sich durch einen Wechsel auf einen Stromzähler mit zwei Zählwerken an der doppelten Zählpunktpauschale etwas ändernß 2) Mit welchen Kosten kann ich rechnen, wenn ich meinen Boiler am Normalstrom anhängen lasse und den Nachtstrom komplett abmeldeß Sind diese Kosten reguliertß Leider kann einem der Nachtstrom bei geringem Verbrauch aufgrund der hohen Fixkosten teurer kommen als der Normalstrom (was eigentlich nicht im Sinne des Erfinders ist). Gruß, Mario Sedlak



   
Von: Peter Koch | 25.10.2006 17:27  | antworten
Aw:Zählpunktpauschale und Nachtstrom
Zählpunktpauschale
Sehr geehrter Herr Sedlak!
Es ist tatsächlich so, dass die in der Ökostromgesetz-Novelle 2006 in § 22a festgelegte Zählpunktpauschale (15 EUR/Jahr exkl. USt.) für jeden Zählpunkt zu entrichten ist. Bei getrenntem Bezug von Nachtstrom über einen eigenen Zähler also für diesen nochmals separat. Bei einer Umstellung auf einen Zähler ist auch das Zählpunktpauschale nur mehr einmal zu entrichten. Ob sich das kostenmäßig auszahlt (Umstellung bzw. Umbau des Zählers), müssten Sie mit Ihrem Stromversorger klären.


   
Von: Mario Sedlak | 23.11.2006 21:49  | antworten
Aw:Zählpunktpauschale
Nachtstrom abgemeldet
Besten Dank für die Antwort! Ich habe mir das genau durchgerechnet und festgestellt, dass die günstigste Variante ist, den Nachtstrom abzumelden und den Warmwasserspeicher am normalen Stromkreis anschließen zu lassen, was ich inzwischen gemacht habe. Lt. Wien Energie Stromnetz GmbH wird die Entfernung des Stromzählers 24 EUR ("Wegzeitpauschale") kosten. Ist bzgl. dieser Kosten nicht eigentlich folgender Absatz anwendbar:

"Wird vom Netzbetreiber das Anbringen, die Umstellung oder die Entfernung von Messeinrichtungen, welche vom Netzbenutzer veranlasst werden, gesondert verrechnet, so darf höchstens eine Pauschale von 20,00 Euro verrechnet werden."

[http://www.e-control.at/portal/page/portal/ECONTROL_HOME/STROM/STROMPREISE/SYSTEMNUTZUNGSTARIF/ENTGELT_FUER_MESSLEISTUNGEN]

Mit freundlichen Grüßen

Mario Sedlak

   
Von: Harald Pichler | 24.11.2006 10:07  | antworten
Aw:Nachtstrom abgemeldet
Umsatzsteuer
Sehr geehrter Herr Sedlak,
die von Ihnen angeführte Demontage des Zählers ist tatsächlich mit 20 Euro beschränkt. Allerdings handelt es sich bei den Beträgen in der SNT-VO um Nettobeträge. Dh es ist noch die Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Der von der Wien Energie Strom Netz GmbH an Endverbraucher verrechnete Betrag entspricht somit diesen Vorgaben.

   
Von: Max Trettl | 02.11.2006 16:42  | antworten
Sachlich relevante Märkte
Sehr geehrte E-Control

in Ihrem Bericht von 2004 werden folgende sachlich relevante Teilmärkte aufgezählt:

Erzeugung

Verteilung

Großhandel

Ausgleichsenergiemarkt

Stromabnehmer (unterteilt in Groß und Klein)

Weiterverteiler

Im letzen Bericht (2006) werden nur mehr folgen Teilmärkte aufgezählt:

Großhandelsmarkt

Übertragung

Verteilung

Ausgleichsenergie

Kleinkunden

Großkunden



Wieso ist die Erezugung kein sachlich relevanter Markt (mehr)ßß

Danke im voraus

MFG

Trettl Max

   
Von: Peter Koch | 06.11.2006 13:38  | antworten
Aw:Sachlich relevante Märkte
Marktabgrenzung
Die Darstellung der sachlich und räumlich relevanten Märkte im Marktbericht 2004 basiert auf den Zusammenschlussentscheidungen der EU-Kommission. Bereits damals haben wir E-Control intern darüber diskutiert, ob eine Trennung zwischen Erzeugungs- und Großhandelsmarkt vorgenommen werden kann bzw. überhaupt sinnvoll ist.

Zwecks Konsistenz mit den EU-Entscheidungen haben wir im Marktbericht 2004 die entsprechenden Abgrenzungen dargestellt. Es stellt sich jedoch die Frage, wie sinnvoll es ist, einen Erzeugungsmarkt zu definieren und eine ausschließliche Betrachtung des Produktmarktes für die Erzeugung von elektrischer Energie vorzunehmen. Verkauft wird schließlich die erzeugte elektrische Energie am Großhandelsmarkt (bilateral über den OTC-Markt oder anonym über eine Börse), auf dem die Erzeuger jedenfalls als Verkäufer auftreten.

Mittlerweile fasst die EU-Kommission die beiden Bereiche Erzeugung und Großhandel zu einem sachlich relevanten Markt zusammen (siehe Entscheidung Case No COMP/M.3868-DONG/Elsam/Energi E2). Dies wurde auch im Marktbericht berücksichtigt. Zum gleichen Ergebnis kommt auch die Branchenuntersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde und E-Control.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich auch gerne direkt kontaktieren.

mfg Peter Koch (peter.koch@e-control.at)


   
Von: Max Trettl | 06.11.2006 16:33  | antworten
Aw:Marktabgrenzung

Vielen Dank

   
Von: Reinhard Häusler | 16.11.2006 10:51  | antworten
Anfragen zum Wechsel-Vorgang und zu Preiserhöhungen
S.g. Team der E-Control!



Ich habe mit August/September ein neues Domizil im Burgenland übernommen.

Da die Übergabe des Objekts nicht zu einem bestimmten Datum erfolgte (nur per Handschlag) war ich auf die Ummeldung der Stromzulieferung auf mich nicht vorbereitet. Nach einiger Zeit kam die Aufforderung der BEWAG zur Unterzeichnung von Netzvertrag und Stromliefervertrag. Nach kurzer Überlegung wollte ich zum Verbund wechseln. Ich habe dort angerufen und man hat mir (nach entsprechenden Rückfragen) erklärt, dass ich keine Neuanmeldung mehr machen kann, weil der Termin dafür überschritten sei und der Verbund verpflichtet sei diesen Wechsel-Antrag daher abzulehnen. Ich wurde also aufgefordert beide Verträge zu unterschreiben (und abzusenden) - also praktisch zu einer Zwangsunterschrift gezwungen. Erst danach, ca. 1-2 Wochen später sollte ich dann den unterschriebenen Wechsel-Antrag an den Verbund senden, wobei ich mit 6-8 Wochen zusätzlicher Umstellungszeit rechnen müsse. Ich habe getan, was mir aufgetragen wurde. Zunächst schien auch alles korrekt zu laufen.

Diese Woche erhielt ich die Auskunft von der BEWAG, ich könne nicht wechseln, weil ich einen Vertrag mit einer einjährigen Bindefrist unterschrieben hätte, wobei die Bindefrist nicht auf dem Vertrag stand, sondern ein Teil der AGBs ist. Jetzt habe ich zunächst einmal die Frage, wie hätte ich mich verhalten sollen - bzw. was wäre passiert, wenn ich nur den Netzvertrag unterschrieben hätte (den Antrag zur Stromlieferung vom Verbund hatte ich ja eigentlich schon unterschrieben) - wäre ich dann wie gewollt vom Verbund beliefert worden oder hätte es dazu noch eines Schrittes bedurftß Oder wäre ich dann, was mir angekündigt wurde, gar ganz ohne Strom gewesenß (Sollte hier eventuell etwas an den gesetzlichen Regelungen geändert werden um mehr Wettbewerb zu ermöglichenß)



Nach einigen erfolglosen Versuchen scheint nun die Lösung zu sein den Wechsel mit der zum Jahreswechsel erfolgenden Strompreiserhöhung vorzunehmen. Hier habe ich allerdings die Frage, was muss ich nun dazutun und ab wann darf ich diesesß Ich bat jedenfalls den Verbund meinen Antrag weiter in Evidenz zu halten, was dieser auch zusagte - er verlangte lediglich die Bestätigung der Kündigung bei der BEWAG mit deren exaktem Termin. Aber ab wann darf bzw. bis wann muss ich diese Kündigung wegen der Preiserhöhung (anderer Grund ist wegen der Bindefrist von 1 Jahr leider nicht möglich) vornehmen um ab 1.1.2007 meinen Strom vom Verbund beziehen zu könnenß

Ich durchblicke leider diese Regelungen der Informationsfristen und der Ummeldungsfristen noch gar nicht. Möglicherweise geht es vielen anderen Umstiegswilligen so ähnlich wie mir - ich nehme an viele geben dann irgendwann auf.



Nun zur Ersichtlichkeit von den aktuellen Energiepreisen, dieser sind zwar über den Tarifkalkulator individuell ermittelbar (sicher eine sehr hilfreiche Funktionalität), aber für einen Einstieg, speziell für am Computer weniger geübte Personen, wäre eine Darstellung der Liste einfacher Werte, ausgehend von einem oder mehren durchschnittlichen Defaultwert(en) für den Jahresverbrauch (wie sie bei den verschiedenen Grafiken sowieso angenommen werden), sicher sehr hilfreich. Auf diese Art kann man auch sofort sehen, was der jeweilige eigene Stromlieferant und die potentiellen Konkurrenten gerade im System eingegeben haben, bzw. welche neuen möglichen Konkurrenten es gerade gibt.



Anmerkung zu den Grafiken: Leider sind bereits diese 3 Grafiken nicht eindeutig zu verstehen bzw. untereinander nichtvergleichbar



Auf diese Weise könnte auch die angekündigte zukünftige Preisentwicklung dargestellt werden, was der Tarifkalkulator selbst nicht macht. Im konkreten Fall könnte ich so festst

   
Von: Reinhard Häusler | 16.11.2006 11:16  | antworten
Anfragen zum Wechsel-Vorgang und zu Preiserhöhungen - Fortsetzung
Sorry - länge vom Posting war beschränkt - hier nun die Fortsetzung:



Auf diese Weise könnte auch die angekündigte zukünftige Preisentwicklung dargestellt werden, was der Tarifkalkulator selbst nicht macht. Im konkreten Fall könnte ich so feststellen ab wann (und um wie viel) der Energiepreis erhöht wird. Ich sehe dieses als dringenden Verbesserungsvorschlag um eine (laut den Berichten der Bundeswettbewerbsbehörde so dringend benötigte) erhöhte Wechsel-Bereitschaft der kleinen Endkunden zu erreichen. Dringend, um den Endverbrauchern schon die verbesserte Möglichkeit zu geben, die Teuerungswelle mit Jahreswechsel möglichst gut für eventuelle Umstiege auszunutzen. Dies ist auch interessant für (ältere) Leute, die einen Computer und damit das Internet nicht einmal anschauen wollen. Hier kann die Ausdruckbarkeit dieser zu erstellenden Tabelle(n) sicher auch einiges zur Wechsel-Freudigkeit beitragen.



Der zuletzt genannte Punkt betrifft nun auch wieder mein persönliches Anliegen - wo kann ich erkennen, ab wann und um wie viel welcher Stromlieferant seinen Energiepreis erhöhtß (Bitte in Form von Wertepaaren für aktuelle und zukünftige Preise mit dem Datum der Erhöhung dazu auf die Homepage stellen.)



Bitte um Hilfe - vielen Dank im Voraus!



Schönen Gruß, R. Häusler



   
Von: Peter Koch | 17.11.2006 09:40  | antworten
Aw:Anfragen zum Wechsel-Vorgang und zu Preiserhöhungen - Fortsetzung

Sehr geehrter Herr Häusler,

anbei dürfen wir auf Ihre Fragen und Anregungen eingehen.

ad Lieferantenwechsel
Betreffend dem Prozess der Neuanmeldung gibt es leider in den Sonstigen Marktregeln keine Bestimmung, bis zu welchem Zeitpunkt nach dem Einzug dies noch möglich ist. Probleme treten in diesem Zusammenhang insbesondere dann auf, wenn die Anlage im Zeitpunkt des Einzuges in Betrieb ist.

Eine genauere Aussage, weshalb in Ihrem Fall eine Neuanmeldung durch den Verbund nicht möglich war, ist uns aufgrund des zurzeit bekannten Sachverhaltes nicht möglich. Um diese Angelegenheit klären zu können, ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme mit Frau DI Sylvia Steinbäcker (sylvia.steinbaecker@e-control.at, 01 24724-0). Gerne geben wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch eine Auskunft, wie Sie im Falle der Preiserhöhungen am besten vorgehen, damit Sie ab 1. Jänner 2007 von einem anderen Lieferanten beliefert werden können.

ad Preisvergleich
Uns ist das Problem, dass Preiserhöhungen erst mit in Kraft treten im Tarifkalkulator abgebildet werden, durchaus bewusst. Auch wir bevorzugen Ihren Vorschlag, die Energiepreise bereits zwei Monate im Vorhinein darzustellen bzw. zwei Abfragemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (Abfrage für heute und Abfrage für einen zukünftigen Zeitpunkt). Da einige Lieferanten jedoch oftmals die Energiepreise nicht zwei Monate im Vorhinein wissen bzw. die Energiepreise erst kurzfristig veröffentlichen, kommt es bei der Darstellung der zukünftigen Energiepreise (bei Preiserhöhung) zu einer Bevorzugung jener Lieferanten, die erst kurz vor der Erhöhung die Preise bekannt geben bzw. der E-Control übermitteln, sodass wir diese auch publizieren können.

Die einzige Möglichkeit, alle Lieferanten bei der Darstellung der Preise im Tarifkalkulator gleich zu behandeln, ist unserer Meinung nach, die Darstellung der derzeit gültigen Energiepreise. Wir haben jedoch den Tarifkalkulator vor ca. einem halben Jahr erweitert. Sobald im administrativen Bereich ein Enddatum für die Gültigkeit eines Tarifes eingetragen ist, wird in der Übersichtsdarstellung ein zusätzliches Symbol mit dem Datum der Preisänderung angezeigt – bei der Wienenergie, EVN AG und Bewag ist dies für die Preiserhöhung im Jänner 2007 bereits erfolgt.

Ihren Vorschlag, eine Liste mit Preiserhöhungen zu veröffentlichen, werden wir intern diskutieren. Die Problematik ist jedoch die gleiche, wie für den Tarifkalkulator; dh. uns sind die neuen Energiepreise leider oftmals erst kurzfristig bekannt, wodurch es bei der Bereitstellung der Informationen wiederum zu einer Ungleichbehandlung der Lieferanten kommen kann.

Weiters ist zu beachten, dass uns Preisinformationen oftmals nur als Pressemeldungen deutlich vor der tatsächlichen Erhöhung zur Verfügung stehen. Mit diesen Angaben ist es den Endkunden jedoch nicht möglich, die exakte Preiserhöhung zu berechnen. Hinzu kommt, dass die Informationen über Preiserhöhungen umfangreich sein können, da einige Lieferanten mehrere Produkte für Haushalts- und Gewerbekunden haben und für diese noch unterschiedliche Staffel bzw. Zonen gelten können.

Die Preise u.a. der Bewag und vom Verbund liegen uns bereits vor. Hier können wir Ihnen einen Preisvergleich individuell erstellen bzw. die alten und neuen Preise übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Koch (peter.koch@e-control.at)


   
Von: Reinhard Häusler | 17.11.2006 20:01  | antworten
Aw:<Keine Überschrift>
Danke für Antworten zum Wechsel-Vorgang und zu Preiserhöhungen
Vielen Dank für die ausführliche Auskunft und das Angebot zur direkten Hilfestellung durch die Frau DI Sylvia Steinbäcker, welche mir auch sehr kompetent geholfen hat. Indem sie mir den Hintergrund zur Entstehung von meinem Problem erklärt hat und mir zusätzlich Tipps zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit gab, hat sie mich zu der von mir gewünschten Lösung geführt. Herzlichen Dank dafür. Danke auch für die ausführliche Erklärung zu den Problemen mit der Behandlung von den angekündigten Preiserhöhungen. Schönen Gruß, Reinhard Häusler

   
Von: Karl Nagelstrasser | 28.11.2006 12:07  | antworten
Netzkosten
Ich bin 04/2006 von der Energie AG zur KELAG gewechselt.

Erschüttert hat mich die neue Netzbereitstellungsrechnung der Energie AG welche gewaltig erhöht wurde (15,75alt/ 24,59neu/Monat). Von der KELAG habe ich bis jetzt noch keine Stromrechnung erhalten. Ich bin schon auf die Überraschung (+/-) gespannt. Kann die Energie AG beliebig die Netzkosten bestimmen oder gibt es da auch Regeln, und wie sehen die ausß



   
Von: Peter Koch | 28.11.2006 14:33  | antworten
Aw:Netzkosten

Sehr geehrter Herr Nagelstrasser,

das Netzbereitstellungsentgelt ist als Pauschalbetrag für den vom Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau der einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten. Der Preis ist abhängig von der Netzebene sowie der in Anspruch genommenen Leistung und ist einmalig zu entrichten (sofern sich die in Anspruch genommene Leistung nicht ändert).

Was die Energie AG Ihnen verrechnet ist mir unklar. Um dies abzuklären, bitte ich Sie, mich direkt zu kontaktieren (peter.koch@e-control.at, 01 24724-0).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Koch


   
Von: Ano Nym | 10.01.2007 20:55  | antworten
preiserhöhungen
hallo liebe stromsparer,



kann mich jemand informieren, ob die künftigen preiserhöhungen von denen ich gehört habe, im tarifkalkulator bereits berücksichtigt werden ß



danke vielmals im voraus

gerhard

   
Von: Peter Koch | 11.01.2007 08:59  | antworten
Aw:preiserhöhungen
Preiserhöhungen im Tarifkalkulator
Im Tarifkalkulator werden immer nur die derzeit gültigen Energiepreise angezeigt. Preiserhöhungen werden erst mit Inkrafttreten im Tarifkalkulator ausgewiesen.

Jedoch wird im Tarifkalkulator seit ca. einem halben Jahr in der Übersichtsdarstellung ein zusätzliches Symbol mit dem Datum der Preisänderung angezeigt. Dies wird nur dann angezeigt, wenn im administrativen System bereits die Preisänderung eingepflegt ist und stellt nur die Information dar, dass es eine Änderung geben wird. Es bedeutet nicht, dass der neue Energiepreis bereits im Tarifkalkulator angezeigt wird!

Mit freundlichen Grüße

Peter Koch

   
Von: Ano Nym | 12.01.2007 15:59  | antworten
preiserhöhung
danke für die antwort herr koch.

   
Von: Ano Nym | 20.01.2007 22:16  | antworten
fehlende Kosten im Kalkulator
Im mir vom Tarifkalkulator berechnete Energiepreise

auf Basis 4900 kWh / Haushalt fehlt bei den Kosten des Netzbetreibers (Energie AG OÖ) die mir 2006 verrechnete

Kosten: Zuschlag Kraft-Wärme-Kopplung von 0,07 Cent

und Förderbeitrag Öko/Kleinwasserkraft von 0,464 Cent

jeweils per kWh ßß

   
Von: Peter Koch | 22.01.2007 10:43  | antworten
Aw:fehlende Kosten im Kalkulator
Änderungen bei den Förderbeiträgen
Bis 31.12.2006 wurden den Kunden Zuschläge für sonstige Ökoanlagen (für 2006, Netzebene 7 0,464 Cent/kWh) und KWK-Anlagen (für 2006 0,07 Cent/kWh) in Rechnung gestellt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird seit 1.1.2007 von den Endkunden die Zählpunktspauschale (für die Netzebene 7 15 Euro/Jahr) eingehoben.
mfg Peter Koch

   
Von: Ano Nym | 22.01.2007 21:30  | antworten
Aw:Änderungen bei den Förderbeiträgen
fehlende Kosten
Danke schön Hr. Koch

Richard Lämmerhofer

   
Von: Ano Nym | 20.09.2007 10:57  | antworten
Tarifrechner
Eigenartig, wenn man 900€ für den Stromverbrauch bezahlt, und man den Tarif von euch ausrechnen lässt, kommt als "BILLIGSTER" Lieferant der Verbund mit 960€ heraus - SEHR INTERESSANT wie gut dieser Tarifrechner funktioniert.

Ich glaube, damit will man nur die Bevölkerung verunsichern!!!!

   
Von: Peter Koch | 24.09.2007 10:55  | antworten
Aw:Tarifrechner

Der Tarifrechner erstellt einen Preisvergleich auf Basis der derzeit gültigen Preise. Ihre Rechnung hingegen bezieht sich auf eine Periode in der Vergangenheit. Ein Vergleich der Ergebnisse des Tarifkalkulators mit der Rechnung ist deshalb nur sehr eingeschränkt möglich.

Selbstverständlich soll der Tarifkalkulator den Endkunden Preisvergleiche ermöglichen und nicht zur Verwirrung beitragen. Den Hinweis, dass der Preisvergleich von der Jahresabrechnung abweichen kann, finden Sie auch auf der Startseite des Tarifkalkulators im grünen Feld oberhalb der Eingabe der Postleitzahl.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Koch


   
Von: Martin SILLER | 01.01.2008 19:28  | antworten
Stromkennzeichnung
Sehr geehrte Damen und Herren!



Wie bitte ist denn der Begriff "Endkunden" gesetzlich definiertß



Bei der Firma Wien Energie wird kein Atomstrom-Anteil ausgewiesen! Dies ist meines wissens nach aber nicht korrekt, weil für Gewerbekunden billigere Tarife gelten, die auch Atomstrom beinhalten.



Können Sie mir bitte den korrekten Versorger / Händler-Mix für Wienstrom bekannt geben, und diesen künftig in Ihrer Datenbank anzeigen lassenß



Wann wird diese verwirrende Stromkennzeichnung des Produktmixes endlich abgeschafftß Bzw kann man dagegen rechtlich vorgehenß Dies war ja nicht die Intention der von der EU vorgeschriebenen Stromkennzeichnung!



Danke für Ihre Bemühungen im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Siller

   
Von: Bettina Ometzberger | 03.01.2008 16:34  | antworten
Aw:Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung
Sehr geehrter Herr Siller,

in § 7 Ziffer 9 ElWOG wird ein Endverbraucher als ein Verbraucher, "der Elektrizität für den Eigenverbrauch kauft" definiert.

Die E-Control überprüft jedes Jahr umfassend die Stromkennzeichnung der einzelnen Stromlieferanten.
Die Stromkennzeichnung der Wien Energie, also der gesetzlich vorgeschriebene Versorgermix, besteht, wie auch korrekterweise auf den Rechnungen ausgewiesen, aus:
Wasserkraft: 43,1%
feste/ flüssige Biomasse 1,7%
sonstige Ökoenergie 0,7%
Erdgas 51,5%

Eine Übersicht über die Zusammensetzung der einzelnen Lieferanten (also auch der Wien Energie) finden Sie auch im Tarifkalkulator der E-Control (www.e-control.at -> Tarifkalkulator -> alle Lieferanten - Strom).

Die Stromkennzeichnung ist in den §§ 45 und 45 a ElWOG geregelt. Diese Bestimmungen verpflichten zur Ausweisung des Händlermixes.
Es gibt keine Bestimmungen, die zusätzliche Angaben zu einem Produktmix verbieten, insofern ist die Ausweisung von einem solchen auch nicht rechtswidrig, solange der Händlermix auch angegeben wird.

Wenn Sie sich weiter in das Thema vertiefen wollen, so finden Sie weitere Informationen im Bericht über die Stromkennzeichnung 2007 der E-Control unter folgendem Link: http://www.e-control.at/portal/page/portal/ECONTROL_HOME/OKO/DOWNLOADS/BERICHTE/Stromkennzeichnung.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Ansonsten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Bettina Ometzberger

   
Von: Ano Nym | 14.01.2008 13:59  | antworten
wechsel des stromanbieters
erst einmal wundere ich mich seit geraumer zeit über die geringe anzahl der stromanbieter-wechsler, jetzt aber nochmehr über die frequenz dieses forums.



ich wechselte per 01-01-2006 zum verbund ( EFH: normaltarif NT und wärmepumpentarif WPT tag bzw nacht), erhielt meine erste rechnung erst nach auf-forderung im dezember 2007, trotz gleichbleibender bekanntgabe der zählerstände an den netzbetreiber (linz ag).

ist die überprüfung der komlizierten rechnung schon bisher äußerst aufwendig und frustrierend gewesen, so steigert sich das nun fast ins unermeßliche!

die netzgebühren (für NT und WPT-tag bzw nacht verschieden) werden für den netzbetreiber vom verbund separat in rechnung gestellt (auf nachfrage beim verbund erhielt ich kopien der netzabrechnung der linz ag), wie kann ich deren richtigkeit überprüfenß nach meiner info sollten diese ja österreichweit gleich hoch (die betonung liegt definitiv auf -hoch-) , somit der tarif auch verfügbar sein.

ebenso unklar sind die kosten für meßleistungen, alle abgaben und steuern, sowie ein verechneter -leistungspreisßß-! die höhe dieser tarife und abgaben verändert sich ja laufend, wo ersehe ich diese datenß



seit wochen versuche ich dies alles zu klären, leider bin ich nicht sehr erfolgreich und schon deutlich frustriert.



nach wie vor bin ich aber sehr dafür, den wettbewerb der stromanbieter tatsächlich zu realisieren. dies ist aber nur dann möglich, wenn echte vergleichbarkeit (zb angabe von energie- und netzpreisen jeweils für eine kWh brutto inkl. aller kosten (im detail aufgeschlüsselt) für alle jeweiligen abnahmetarife) gegeben ist.



das alles weiß sicher auch die e-control, ich muß mich fragen , will diese tatsächlich mehr wettbewerbß







   
Von: Bettina Ometzberger | 01.02.2008 10:27  | antworten
Aw:wechsel des stromanbieters
Wechsel des Stromanbieters
Die Komplexität der Stromrechnungen ist ein Thema, mit dem die E-Control immer wieder konfrontiert wird. Die E-Control setzt sich gegenüber den Energieunternehmen auch dafür ein, die Rechnungen für die Endkunden transparenter und konsumentenfreundlicher zu gestalten. Dennoch bleibt die Abrechnung des Stromverbrauchs eine komplizierte Materie, was sich in den Rechnungen weiterhin widerspiegelt. Gem § 45c Abs 1 ElWOG ist jedoch seit 1.1.2007 auf jeder Rechnung der Energiepreis in Cent/kWh (unter Anführung eines allfälligen Grundpreises) anzugeben, was den Kunden eine Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Anbietern ermöglichen soll.

Der Netzpreis wird über die Systemnutzungstarife abgegolten, die durch die Energie-Control Kommission in der Systemnutzungstarife-Verordnung festgesetzt werden. Diese sind österreichweit allerdings nicht gleich hoch. Die verschiedenen Fassungen der Systemnutzungstarife-Verordnung finden Sie unter http://www.e-control.at/portal/page/portal/ECONTROL_HOME/STROM/RECHTSGRUNDLAGEN/BUNDESRECHT/VERORDNUNGEN.

Um Ihre konkrete Energierechnung zu überprüfen, ersuchen wir Sie diese an die Schlichtungsstelle der E-Control per Post (Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien), E-Mail (schlichtungsstelle@e-control.at) oder Fax (01 24724 900) zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Sonia Pichler


   
Von: Christine  Berndl | 18.01.2008 10:45  | antworten
Anbieter von Strom mit dem österreichischen Umweltzeichen "Grüner Strom"
Als zufriedene Kundin von Naturstrom der Alpen Adria Energie www.aae.at - Naturstrom PLUS ist ebebfalls mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet - frage ich mich warum die oekostrom AG sich in der Beschreibung auf der e- control Homepage (Lieferanten) als EINZIGER Strom mit dem Umweltzeichen ausgeben darf. Vielleicht könnten Sie die Firma darauf hinweisen. Ich finde korrekte faire Bezeichnungen sind im Sinne aller Konsumenten angebracht.

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

   
Von: Bettina Ometzberger | 22.01.2008 17:29  | antworten
Aw:Anbieter von Strom mit dem österreichischen Umweltzeichen "Grüner Strom"
Umweltzeichen
Sehr geehrte Frau Berndl,
die oekostrom AG bezeichnet ihren Strom bei dem Tarif "oekostrom + oekostrom click" als "einzigen Strom mit Umweltzeichen und Gütesiegel des arsenal research".
Sie haben natürlich völlig recht, dass der Tarif "Naturstrom PLUS" auch Ökostrom mit dem Umweltzeichen (wie auch angegeben) hat, aber eben nicht beide Auszeichnungen.
Insofern ist die Bezeichnung der oekostrom AG durchaus korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Ometzberger

   
Von: Mario Sedlak | 31.01.2008 20:44  | antworten
Aw:Umweltzeichen

Stammen die Beschreibungen der einzelnen Tarife (wie im Tarifkalkulator aufrufbar) von den Anbietern oder liegen diese im Verantwortungsbereich der E-Controlß

Meines Erachtens sollte im Tarifkalkulator auf jeder Seite klar angegeben sein, von wo die auf der Seite ausgegebenen Informationen stammen, insbesondere wenn diese von der E-Control ungeprüft veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Sedlak

   
Von: Bettina Ometzberger | 04.02.2008 20:41  | antworten
Aw:<Keine Überschrift>

Sehr geehrter Herr Sedlak,
vielen Dank für Ihre Anregung. Gleich auf der ersten Seite im Tarifkalkulator ist ein Hinweis "Haftungsausschuss". Darüber hinaus ist es schwierig, Quellenangaben zu machen, da zB die Netztarife von der E-Control gepflegt werden, die Energietarife teilweise von der E-Control und teilweise von den Unternehmen. Wenn zB Unternehmen Tarife/Rabatte so einpflegen, dass diese nicht im Sinne der Gleichbehandlung aller Lieferanten sind, dann schreitet die E-Control natürlich ein und führt nach Rücksprache mit den Unternehmen Korrekturen durch.
Aus diesem Grund ist es leider nicht so einfach anzuführen, von wem die Informationen stammen.

Hier noch zu Ihrer Information der Text zum Haftungsausschluss:

Die Dateneingaben der angegebenen Preise und sonstigen Konditionen werden in der Regel durch die Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen, direkt und selbst vorgenommen. Diese Unternehmen haben die Möglichkeit, die Konditionen tagesaktuell zu halten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen selbst vorgenommenen Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Bei einigen Unternehmen, die von der aktiven Teilnahme nicht Gebrauch machen, erfolgt eine Aktualisierung der Preise und sonstigen Konditionen durch die Energie-Control GmbH. Für die Richtigkeit und Aktualität dieser Daten haftet die Energie-Control GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die sich aus fehlerhaften Inhalten oder Handlungen ergeben, welche im Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhaltes gemacht wurden, übernimmt die ECG keine Haftung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Ometzberger

   
Von: Christine  Berndl | 11.03.2008 15:56  | antworten
Preismonitoring
Wertes Team!

Ich möchte zum eben erschienenen Preismonitoring folgendes anmerken. Ich finde es nicht gerecht, dass nur die grpßen Player aufscheinen. Ich denke es sollten alle gleich behandelt werden. Zum Beispiel sparen umweltbewusste KundInnen bei der Alpen Adria Energie www.aae.at. ebenfalls gegenüber Ihrem Anbieter. Sie findet sich jedoch nicht in Ihrem Vergleich und das finde ich äußerst ungerecht.

   
Von: Ano Nym | 01.04.2008 17:24  | antworten
Netzbetreiber wechselnß
Liebes e-control Team!



In Ihrem Preisvergleich erhalte ich für die PLZ 8054 (Graz) zwei Netzbetreiber - Stromnetz Graz GmbH & Co KG und Stromnetz Steiermark GmbH. Ein Preisvergleich mit den selben Daten ergibt einen niedrigeren Netzpreis der Stromnetz Graz. Bei beiden Netzbetreibern handelt es sich um die gleiche Netzebene, beide bieten den select-Tarif an.

Kann ich den Netzbetreiber in diesem Fall wechselnß



Besten Dank!

   
Von: Bettina Ometzberger | 02.04.2008 10:25  | antworten
Aw:Netzbetreiber wechselnß
Netzbetreiber
Sehr geehrter User,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Den Netzbetreiber zu wechseln ist nicht möglich. Wechseln kann man nur den Stromlieferanten, nur der Strompreis unterliegt dem freien Wettbewerb. Der Netzbetreiber bleibt , Sie können allerdings frei wählen, von wem Sie Ihren Strom beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Ometzberger

   
Von: Ano Nym | 02.04.2008 14:32  | antworten
Aw:Netzbetreiber
Netzbetreiber
Liebe Frau Ometzberger!
Danke für Ihre prompte Antwort.

Mir ist dennoch noch immer nicht klar, warum es für eine PLZ dh für einen Bezirk in Graz zwei "Netzbetreiber" gibt. Auch in der Liste von e-control werden für 8054 beide Netzbetreiber angeführt.

Wer legt fest, von welchem Betreiber ich den Strom bezieheß

Und - nebenbei bemerkt - die Stromnetz Graz bzw. Energie Graz ist eine Tochtergesellschaft der Energie Steiermark AG - dennoch 2 verschiedene Netzpreiseß

Dem Konsumenten wird es leider wirklich nicht einfach gemacht:
Unsere Stromrechnung erhalten wir von der Energie Steiermark - unsere Gasrechnung von der Energie Graz.



   
Von: Bettina Ometzberger | 03.04.2008 11:40  | antworten
Aw:Netzbetreiber
Netzbetreiber
Lieber User,

nicht nur in Graz gibt es zwei Netzbetreiber, auch in Klagenfurt, Linz und Innsbruck ist es so. Da gibt es zum Beispiel in Innsbruck die Innsbrucker Kommunalbetriebe und die Tiwag Netz. Wer für Sie für das Netz zuständig ist, hängt einfach davon ab, wer das Netz errichtet hat. Den Strom beziehen können Sie aber, von wem Sie möchten. Ebenso beim Gas haben Sie die freie Wahlmöglichkeit, aber auch hier bleibt der Netzbetreiber unverändert, weil die Netze Monopol sind.
Wenn Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Ometzberger

   
Von: Ano Nym | 24.04.2008 11:52  | antworten
Dringende Frage
Ich möchte unbedingt meinen Energieanbieter wechseln um ein bisschen zu sparen..!

Mein Problem ist aber dass ich in meiner Wohnung Strom und Gas beziehe.. jetzt weiß ich nicht wie das in diesem Fall ist..!! Soll ich dann Strom- und Gas-Anbieter wechseln --> oder kommt mir das teurerßß

Bitte um Hilfe!!!!!

   
Von: Bettina Ometzberger | 25.04.2008 08:58  | antworten
Aw:Dringende Frage
Lieferantenwechsel
Lieber User,

Sie haben die Möglichkeit, sowohl Ihren Strom- als auch Ihren Gaslieferanten zu wechseln. Ein Wechsel ist einfach und vor allem kostenlos möglich. Am Besten benutzen Sie den Tarifkalkulator der E-Control, den Sie auf unserer Startseite finden, um sich auszurechnen, wer der für Sie günstigste Anbieter ist. Dazu müssen Sie Ihre Postleitzahl sowie Ihren Jahresstrom- bzw. -gasverbrauch eingeben, dann liefert der Tarifkalkulator Ihnen die für Sie möglichen Strom- und Gaslieferanten, gereiht vom günstigsten bis zum teuersten. Dann sehen Sie auch auf einen Blick, was Sie sich bei einem Lieferantenwechsel sparen können. Sie können sich das aber auch bei unserer Hotline ausrechnen lassen. Unter 0810 10 25 54 (zum Tarif von 0,044 Euro/Minute) können die Mitarbeiter der E-Control dies für Sie errechnen und Ihnen die Ergebnisse gerne zuschicken.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen fürs Erste weiter. Ansonsten stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Ometzberger

   
Von: Ano Nym | 09.06.2008 12:36  | antworten
Informationen über die Regulierung am österr. Strommarkt
Im Zuge meines Studiums befasse ich mich momentan mit den verschiedenen Methoden der Regulierung bzw. deren Anwendung in verschiedenen mehr oder weniger liberalisierten Märkten. Mein besonderes Interesse gilt dabei der Art der Regulierung, Dauer von Regulierungsperioden, der Berechnung der Kapitalkosten und dabei besonders des WACC-Ansatzes. Im Natonalen Bericht an die Europäische Kommission 2007 habe ich bereits hilfreiche Informationen gefunden. Doch Angaben über die Berechnung des WACC beziehungsweise der dafür notwendigen Parameter (z.B.: risikoloser Zinssatz, ß-Wert,...) konnte ich leider nicht finden. Wenn sie mir einen Hinweis geben könnte wo ich diese Informationen finden könnte wäre ich ihnen sehr dankbar.



Besten Dank im voraus...

   
Von: Christine  Berndl | 03.09.2008 14:33  | antworten
Anbieter von 100% erneuerbaren Energien
Es gibt einige Anbieter, die diese Kriterien erfuellen, wie in der Homepage des Lebensministerium nachzulesen ist. Warum ist es dann der oekostrom ag erlaubt sich in Presseaussendungen und auf der Homepage (unter Informationen - Foerderung e-bikes) als EINZIGER Anbieter von 100% erneuerbaren Energien zu bezeichnen. Ich bitte im Sinne der objektiven Kundeninformation um Aufklaerung.



   
Von: Ano Nym | 19.10.2008 13:25  | antworten

wenn ich jetzt einspruch gegen die strom/ gas preiserhöhung erhebe, wie in den infoblättern erwähnt, dann bleibe ich ja noch bis ende des jahres an meinen alten anbieter gebunden. zahle ich dann die alten gebühren oder auch schon die erhöhtenß

und kann ich mit der wahl des neuen lieferanten bis ende des jahres warten oder muss ich den jetzt schon wählenß

und eine letzte frage noch: wenn sich dann herausstellt dass mein jetziger anbieter doch der günstigste ist, kann ich dann z.b. mit diesem einen neuen vertrag abschliessenß

   
Von: Ano Nym | 27.10.2008 10:52  | antworten
3 allgemeine Fragen
1. warum kann ich in Wien nur unter einer sehr beschränkten Anzahl an Gasanbietern wählenß Hat Gas ein Mascherl, Strom nichtßßß



2. wer setzt sich dafür ein, daß der Gaspreis endlich vom Strompreis entkoppelt wirdßßß



3. warum dauert ein Anbieterwechsel 3 Monateßßß Es müssen ja nur Daten transportiert werden. Wo bleibt da die Kundenfreundlichkeitßßß



   
Von: Dietrich Rhein | 02.12.2008 19:12  | antworten
Gasversorger in Wien
Der Tarifkalkulator zeigt für meine Postleitzahl nur eine begrenzte Zahl von Gasversorgern an. Liefern andere Versorger nicht an meine Adresseß



Wenn das so ist, warum war die Zahl der Versorger vor 6 Monaten noch größer (z.B. ist Kelag nicht mehr dabei, beliefert einen Nachbarn aber seit 6 Monaten)ß

   
Von: Bettina  OMETZBERGER | 09.12.2008 12:29  | antworten
Aw:Gasversorger in Wien
Gasversorger in Wien
Sehr geehrter Herr Rhein,
der Tarifkalkulator zeigt immer nur jene Lieferanten an, von denen Sie an Ihrer Postleitzahl auch tatsächlich beliefert werden können, deshalb auch die begrenzte Anzahl. Es ist richtig, dass es vor einigen Monaten noch einen Lieferanten mehr gegeben hat. Die Kelag bietet seit Juli Gas nur mehr in ihrem Versorgungsgebiet und nicht mehr österreichweit an.
Wenn Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Beste Grüße Bettina Ometzberger

   
Von: Ano Nym | 17.02.2009 23:51  | antworten
Falscher Zählerstand auf Rechnung -> zu teuer!
Guten Tag! Ich bin Stromkunde bei Verbund und an das Netz der Wien Energie angeschlossen. Ich habe Normalstrom und Nachtstrom. Soeben habe ich eine Jahresstromabrechnung erhalten, die sich auf einen errechneten (!) Nachtstrom-Zählerstand per 12. 9. 2008 bezieht. Dieser Zählerstand wurde viel zu hoch errechnet, ich habe ihn bis heute (17. 2. 2009) nicht erreicht. Am 10. 9. 2008 hatte ich Wien Energie auf deren Ersuchen über den Zählerstand per 3. 9. informiert, aber Wien Energie hat diese Information offenbar ignoriert, denn die Abweichung ist fast 2.700 kWh, was ich in neun Tagen (3. 9. bis 12. 9. 2008) unmöglich hätte verbrauchen können. Der Verbund sagt nun, dass ich die Rechnung zahlen muss und sie da nix machen können, weil das Angaben von Wien Energie sind. Das würde erst in einem Jahr nachträglich korrigiert - bis dahin wurde meine monatliche Rate um ein paar Euro gesenkt. Aber bei einer korrekten Abrechnung hätte ich jetzt eine deutliche RÜCKZAHLUNG bekommen müssen! Was soll ich tun? Muss ich die viel zu hohe Stromrechnung hinnehmen und ein Jahr auf mein Geld warten? Oder bei wem muss ich einen Rechnungseinspruch machen, Verbund oder Wien Energie? Danke.

   
Von: Bettina Ometzberger | 19.02.2009 19:13  | antworten
Aw:Falscher Zählerstand auf Rechnung -> zu teuer!
Zählerstand auf Rechnung
Sehr geehrter User,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

Vorerst einige grundsätzliche Informationen: Nach einem allfälligen Lieferantenwechsel (wie in Ihrem Fall von Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG zu Verbund) ist Ihr Netzbetreiber nach wie vor für die Ermittlung der Zählerstände zuständig. Der Netzbetreiber - Wien Energie Stromnetz GmbH - übermittelt die Zählerstände an Verbund und Verbund erstellt anhand der Zählerstände die Jahresabrechnung.
Die rechnerische Ermittlung der Zählerstände ist eine marktregelkonforme Methode zur Feststellung der Zählerstände. Werden vom Netzkunden die Zählerstände allerdings zeitnah zum Abrechnungsstichtag bekannt gegeben, so hat der Netzbetreiber diese selbstverständlich der Abrechnung zugrunde zu legen. Warum dies in ihrem konkreten Fall nicht passiert ist, wäre zu klären. Die Aussage von Verbund, dass eine Rechnungskorrektur nur aufgrund vorheriger Korrektur der Zählerstände durch den Netzbetreiber möglich ist, ist korrekt. Sie können gerne bei Wien Energie nachfragen, warum ihre Zählerstände nicht für die Abrechnung verwendet wurden. Sie können aber gerne auch uns, per Post, Fax oder E-Mail (schlichtungsstelle@e-control.at)die in Frage stehende Rechnung übermitteln und wir ersuchen Wien Energie um eine Rechnungskorrektur. Wir empfehlen Ihnen aber auf jeden Fall, die Rechnung bei Verbund zu beeinspruchen und mitzuteilen, dass Sie bei Wien Energie eine Korrektur der Zählerstände erwirken wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Gabriele Guggenberger
Leiterin Schlichtungsstelle