Rückmeldung zum Studium
Begriff
Gemäß § 11 gültiger Immatrikulationsordnung der TU Bergakademie
Freiberg muss sich der Student zu jedem Semester form- und fristgerecht
zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung). Die Rückmeldung zum Weiterstudium
erfolgt durch Erfüllung der im Zusammenhang mit der Immatrikulation
entstehenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Gebühren und
Beiträgen. Sie ist mit der Verbuchung der Gebühren und Beiträge
an der Universität vollzogen, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.
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Rückmeldefristen
Rückmeldefristen | |
zum Sommersemester 2014 | 06.01.2014 28.02.2014 |
zum Wintersemester 2014/15 | 16.06.2014 31.08.2014 |
Semesterbeitrag
Die Höhe des Semesterbeitrags beträgt:
84,00 EUR
(Anmerkung: 77 € Beitrag Studentenwerk + 7 € Mitgliedsbeitrag Studentenschaft)
Bitte beachten Sie, dass bei Gebührenzahlung per Banküberweisung der Bescheinigungsdruck erst ca. 10 Tage nach Zahlung ausgedruckt werden kann.
Banküberweisung
Wenn ein Einzahlungsbeleg der Kreditinstitute verwendet wird, bitte unbedingt
mit den folgenden Angaben versehen:
Empfänger: Hauptkasse Sachsen, 01099 Dresden
Bank: Ostsächsische SK Dresden
IBAN: DE09 8505 0300 3155 8250 05
BIC: OSDDDE81XXX
Betrag: 84,00 €
Verwendungszweck/Kunden-Referenznummer: PK-Nr.:7095.0106.2140-S
noch Verwendungszweck: Vorname und Name, Matrikelnummer
HINWEIS: Die PK-Nr. ist unbedingt beim Verwendungszweck mit anzugeben, damit eine schnelle Bearbeitung möglich ist.
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- Aktualisierung: 13.08.2012,
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