Akademische Begriffe kurz erklärt
Aller Anfang ist schwer. Dies gilt sicherlich auch zu Beginn eines jeden Studiums. Man ist nicht nur mit einer neuen Umgebung und Personen konfrontiert, sondern ebenso mit allerhand neuen Vokabular. Um sich in diesem Begriffsdschungel zu orientieren, werden hier die wichtigsten akademischen Begriffe kurz erklärt:
A
Alma mater
Alma mater stammt aus dem Lateinischen und heißt wörtlich übersetzt "nährende Mutter". Heutzutage ist es ein Begriff für Universität.
Auditorium maximum
oder Audimax ist der größte Hörsaal einer Hochschule, in Freiberg an der Winklerstr./Ecke Agricolastr. zu finden.
Aufbaustudium
Das Aufbaustudium baut auf einen bereits vorhandenen Fach, Fachhochschul- oder Universitätsabschluss auf und dient der Erweiterung und Vertiefung von Kenntnissen in bisherigen oder anderen Fachrichtungen.
B
Bachelor
Der Bachelor bezeichnet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss („Bachelor of Science“) nach sechs bzw. sieben Semestern.
BAFöG
BAFöG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es regelt die individuelle Ausbildungsförderung, welche grundsätzlich einkommensabhängig ausfällt. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit. Der Höchstsatz liegt derzeit bei monatlich 585 Euro und wird je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinstes Darlehen gewährt.
Blockveranstaltung
Diese Art Vorlesung wird nicht über die Dauer eines Semesters, sondern "en bloc" in konzentrierter Form durchgeführt, z. B. am Wochenende oder in vorlesungsfreier Zeit.
Bologna-Prozess
Der europaweite Bologna-Prozess bezeichnet die Umstellung der meisten Studiengänge auf die Erfordernisse eines wettbewerbsfähigen gemeinsamen europäischen Hochschulraums, unter anderem durch die Schaffung einer gestuften Struktur von Studienabschlüssen (z. B. Bachelor, Master, Promotion) und eines vergleichbaren Leistungspunktesystems (Credit Point System CPS). Diese Studienreform wurde 1999 durch die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten im italienischen Konferenzort Bologna beschlossen und verabschiedet. Von 2010 an sollen Bachelor und Master Standard sein.
C
Campus
Der Campus bezeichnet das gesamte Universitätsgelände rund um die Leipziger Straße.
Credit Points
Credit Points sind eine Maßeinheit für den Zeitaufwand, den Studierende für den Besuch einer Lehrveranstaltung investieren müssen. Sie spiegeln den quantitativen Arbeitsaufwand für das Bestehen der Lehrveranstaltung/Modul wider. Dabei wird nicht nur die Zeit, die in der Vorlesung verbracht wird, berücksichtigt, sondern auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung zu Hause oder in der Bibliothek.
c.t.= cum tempore
c.t. ist eine Zeitangabe für Lehrveranstaltungen, die eine Viertelstunde ("Akademische Viertel") später anfangen als angegeben.
7.00 Uhr c.t. bedeutet praktisch, dass die Veranstaltung tatsächlich erst um 7.15 Uhr, also das sogenannte "Akademische Viertel" später beginnt (siehe auch s.t.).
D
Dekan
Der gewählte Vorsitzende einer Fakultät. Der Dekan vertritt die Fakultät innerhalb der Universität und führt die Geschäfte der Fakultät.
Dezernat
Struktureinheit der zentralen Universitätsverwaltung, Akademiestraße 6. Studentische Angelegenheiten werden im Dezernat Studium, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit bearbeitet.
Dies
"dies" ist die Kurzform für "dies academicus"einem akademischen Feiertag, an dem der Lehrbetrieb ab genanntem Zeitpunkt ruht. An der TU Bergakademie gibt es einen dies in der Regel zu folgenden Anlässen:
- zur Akademischen Feier anlässlich der Immatrikulation,
- zum Tag der offenen Tür mit Firmenkontaktbörse (im Januar),
- zu den Studententage.
Diplom (griech. diploma)
Das Diplom ist ein akademischer Grad und traditioneller Abschluss in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, der nach Bestehen
der Diplomprüfung verliehen und beurkundet wird.
Dissertation
Dissertation oder auch Doktorarbeit wird im Rahmen der Promotion angefertigt. Es dient dem Nachweis selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens und der Entwicklung neuer Forschungsergebnisse.
E
ERASMUS
ERASMUS ist ein Gemeinschaftsprogramm der EU im Bereich der Hochschulbildung.
Exmatrikulation
Bei Beendigung des Studiums, Studienabbruch oder Hochschulwechsel erfolgt im Rahmen der Exmatrikulation die Streichung aus der Liste der Studierenden (Matrikelliste).
F
Fachschaft
Die Fachschaft vertritt die Interessen der Studierenden eines Fachs bzw. bezeichnet alles Studierende, die das gleiche Fach studieren. Der Fachschaftsrat ist deren gewähltes Organ.
fakultativ
(lat. freigestellt) - Damit werden Lehrveranstaltungen bezeichnet, deren Besuch dem Studierenden völlig freigestellt ist, die Inhalt werden nicht geprüft.
Fakultät
Eine Fakultät ist eine Struktureinheit (Lehr-, Forschungs- und Verwaltungseinheit) der Uni. Sie umfasst zusammengehörige Wissenschaftsgebiete und ist in Institute unterteilt. In Freiberg gibt es sechs Fakultäten.
H
Habilitation
Die Habilitation ist ein akademisches Verfahren, über das mit einer Habilitationsschrift und der Disputation (mündliche Erörterung) nachgewiesen wird, dass man fähig ist, ein wissenschaftliches Gebiet in der Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Voraussetzung dafür ist in der Regel die vorherige Promotion, anschließend ist die Berufung zum Professor möglich.
I
Immatrikulation
Immatrikulation bezeichnet die Einschreibung in die Liste der Studierenden (Matrikelliste) der Uni. Mit der Einschreibung wird man Mitglied der Hochschule mit allen Rechten und Pflichten.
Institut
Untereinheit einer Fakultät
K
Kanzler
Der Kanzler ist Mitglied des Rektorats und leitet die Universitätsverwaltung.
Sitz: Universitätshauptgebäude, Akademiestraße 6
Klausur
Eine Klausur ist eine unter Aufsicht anzufertigende schriftliche Arbeit, die benotet wird.
Kolloquium
Das Kolloquium ist eine Veranstaltungsform, in der Diskussionen zu einem bestimmten Thema stattfinden, um wissenschaftliche Erfahrungen und Ergebnisse auszutauschen.
Kommilitone
Bezeichnung für Mitstudierende
Konsekutiver Studiengang
Bei Bachelor-/Master-Studiengängen spricht man von konsekutiven Studiengängen, wenn sich der Master-Studiengang inhaltlich direkt an den Bachelor-Studiengang anschließt, also der Masterstudiengang gewissermaßen auf den betreffenden Studiengang aufbaut. Oft drückt sich dieser Zusammenhang durch einen gleichen Namen der beiden Studiengänge aus.
L
Leistungspunkte siehe Credits
M
Master
Der Master ist ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss („Master of Science“), welcher als Zugangsvoraussetzung den Bachelorabschluss voraussetzt.
Matrikel/-nummer Die Matrikel ist das Studierendenverzeichnis der Universität. Jeder Student hat eine Matrikelnummer. Ist die Rede von einem Matrikel im Zusammenhang mit einer konkreten Jahresangabe, zum Beispiel dem Matrikel 2012, so sind damit alle Studierenden gemeint, die im Studienjahr 2012/13 mit dem Studium begonnen haben.
Modul
Charakteristisch für das Studium in einem Bachelor- oder Masterstudiengang ist das modularisierte Studienangebot. Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Ein Modul kann aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Exkursion, Praktikum) bestehen. Es werden Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule (fachübergreifend und allgemein) unterschieden. Wurde ein Modul am Ende eines Semesters erfolgreich abgelegt, werden die dafür vorgesehen Leistungspunkte gutgeschrieben. Modulbeschreibungen sind der wichtigste Bestandteil der "Modulhandbücher". In der Modulbeschreibung wird festgehalten: Inhalte, Qualifikationsziel, Lehrform, Dauer des Moduls und Prüfungsmodalitäten.
Modulhandbuch
Das Modulhandbuch beinhaltet die Beschreibung aller Module eines Studiengangs mit Lehrinhalten, Dauer, Hinweis auf Fachliteratur, Leistungspunkte und die Form des Leistungsnachweises.
N
N. c.
Der Numerus Clausus (lat. geschlossene Zahl) regelt die zahlenmäßige Beschränkung der Plätze innerhalb eines bestimmten Studiengangs. Sobald bei einem Studiengang dauerhaft mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, wird eine Zulassungsbeschränkung eingeführt. Der Nc-Grenzwert ergibt sich erst im Ergebnis des Zulassungsverfahren und ist abhängig von der Bewerberanzahl und deren Qualifikationen.
O
obligatorisch
(lat. verpflichtend) - Damit werden Lehrveranstaltungen bezeichnet, die zwingender Bestandteil eines Studiengangs sind und besucht werden müssen, da sonst keine Anmeldung zur Prüfung möglich ist.
P
Parkstudium
Ein Parkstudium kann während der Wartezeit bis zur Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufgenommen werden. Die Zeit des Parkstudiums wird nicht als Wartezeit angerechnet.
Pflicht-Modul
ein Pflichtmodul muss absolviert werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Promotion
Promotion ist der lateinische Begriff für die Verleihung des Doktorgrades bzw. das akademische Verfahren, über das mit einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation) der Doktortitel erworben wird. Voraussetzung dafür ist der Erwerb eines ersten Studienabschlusses.
Prorektor
Der Prorektor ist der gewählte Stellvertreter des Rektors. An der TU Bergakademie gibt es zwei Prorektoren für die Bereiche Bildung und Forschung.
Sitz: Universitätshauptgebäude, Akademiestr. 6
Prüfungsordnung
In der Prüfungsordnung sind alle Fragen, zu den im Studienverlauf zu erbringenden Prüfungsleistungen und dem zu erreichenden Abschluss beschrieben.
R
Rektor
Der Rektor ist oberster Repräsentant der Uni und wird vom Konzil für eine
Amtszeit von 3 Jahren gewählt.
Sitz: Universitätshauptgebäude, Akademiestr. 6
Rückmeldung zum Studium
Studierende müssen sich zu jedem Semester form- und fristgerecht an der Uni durch Zahlung der Semestergebühr
„zurückmelden“. Die Rückmeldung kann über Internet unter
www.tu-freiberg.de/studium/sbweb.html oder an den
Selbstbedienungsterminals (Universitätsverwaltung und
Universitätsbibliothek) vorgenommen werden. Sie ist mit dem
Eingang der Semestergebühr an der Uni vollzogen.
S
Semester
Das Akademische Jahr besteht aus zwei mehrmonatigen Studienabschnitten – dem Wintersemester (WS: 1. Oktober bis 31. März) und dem Sommersemester (SS: 1. April bis 30. September).
Semesterbeitrag
Von jedem Studierenden ist bei der Immatrikulation und der Rückmeldung zu jedem Semester ein Beitrag, derzeit 84,00 Euro, zu entrichten. Der Beitrag setzt sich zusammenaus den Verwaltungskosten für die Aufgaben des Studentenwerkes und den Beiträgen für die Studentenschaft (Studentenrat).
s.t. = sine tempore
Mit s.t. gekennzeichnet Lehrveranstaltungen fangen pünktlich zur angegebenen Uhrzeit an, wer hier mit dem "akademischen Viertel" rechnet, kommt zu spät.
Eine Veranstaltung, die für 9.00 Uhr s.t. angekündigt ist, beginnt auch pünktlich um 9.00 Uhr.
Studentenausweis
Der Studentenausweis weist seinen Inhaber als Mitglied der Universität aus. Damit kommt man ggf. billiger ins Kino, ins Theater oder ins Museum.
Studentenrat (Abkürzung: Stura)
Selbstverwaltungsorgan und Interessensvertretung der Studierenden
Studentenwerk
Anstalt des öffentlichen Rechts, ist zuständig für die sozialen Belange der Studierenden der Universität: Wohnheime, Mensa, Studienfinanzierung, Kultur, Kindertagestätten
Studien- und Prüfungsordnung
Zu jedem Studiengang gehören eine Studien- und eine Prüfungsordnung, die alle Fragen zum Ablauf des Studium regeln. In der Studienordnung ist beschrieben, was die Studienziele des Studiengangs sind und sie gibt die Inhalte und die Gliederung der zu erbringenden Leistungen im Studienverlauf vor. Die Studienordnung enthält einen Studienablaufplan, in dem geregelt ist, welche Lehrveranstaltungen und welche Module zu absolvieren sind, um die Regelstudienzeit einzuhalten.
Studium Generale
eine Einrichtung der Uni, die die interdisziplinäre und kulturelle Bildung fördert
Stipendium
Als Stipendium bezeichnet man den Geldbetrag, mit dem die Finanzierung eines Studiums möglich ist. Die größten Stipendiengeber sind die Förderungswerke der Parteien und Organisationen. In der Regel erhalten nur besonders begabte und engagierte Studierende und Doktoranden ein Stipendium.
Studentenwerk
Studentenwerke sind von den Hochschulen unabhängige Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Sie sind für die vielfältigen Aufgaben der Studienförderung und sozialen Absicherung der Studenten zuständig, z. B. Ausbildungsförderung nach dem BAFöG, Verwaltung von Studentenwohnheimen, Verpflegung oder psychotherapeutische Beratung sowie Sozialberatung. Zuständig für die Studierenden der TU Bergakademie ist das Studentenwerk Freiberg.
Studentische Hilfskraft
Studentische Hilfskräfte sind Studierende, die gegen Entgelt in den Hochschuleinrichtung beschäftigt sind und Archiv, Büro-, Dokumentationsarbeiten oder auch wissenschaftliche Arbeiten übernehmen.
T
Tutor
Der Begriff Tutor stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet eine Person, die Studierende jüngerer Semester betreut oder anleitet. Oft übernehmen diese Aufgaben Studierende höherer Semester.
W
Wahlpflichtmodul
Wahlpflicht bedeutet, dass der Studierende ein Modul aus einer vorgesehen Menge von Modulen auswählen kann und absolvieren muss.
Z
Zweitstudium
Ein Zweitstudium kann aufgenommen werden, wenn bereits ein Zeugnis über ein Hochschulstudium erworben wurde und ein weiteres Studium mit dem Ziel eines "ersten berufsqualifizierenden" Abschlusses, z. B. ein zweites Bachelorstudium, absolviert wird. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine Extra-Quote für Zweitstudienbewerber, die ihre Gründe und ggf. Gutachten beilegen müssen; in zulassungsfreien Fächern kann dagegen jeder ein Zweitstudium aufnehmen.
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- Aktualisierung: 02.07.2013,
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