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Bürgermedien

Einrichtungsrundfunk

Private und öffentliche Einrichtungen, wie Universitäten und Krankenhäuser können zur Veranstaltung eines eigenen Rundfunks zugelassen werden. Voraussetzungen sind, dass die Sendungen im funktionalen Zusammenhang mit der Aufgabe der Einrichtungen stehen und nur in deren örtlichen Wirkungsbereich empfangen werden können (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 ThürLMG).

Einrichtungsrundfunk ist lokaler Rundfunk. Seine Finanzierung erfolgt durch die Institution und durch Sponsoring. Werbung ist nicht erlaubt. Verbreitet wird der Einrichtungsrundfunk meist im Kabelnetz der Einrichtung. Wenn wie bei Hochschulen der Veranstalter an seinem Ort mit mehreren Standorten vertreten ist, kann die Verbreitung auch über terrestrische Kapazitäten erfolgen, sofern diese nicht wesentlich über den örtlichen Umkreis hinausgehen.

Derzeit sind in Thüringen drei Veranstalter von Einrichtungsrundfunk zugelassen: Das hsf Studentenradio an der Universität Ilmenau, das Experimentelle Radio der Bauhaus-Universität Weimar und der Ilmenauer Studentenfernsehfunk. Die Hörfunkprogramme erreichen die Hörer über die von der TLM gestellten UKW-Frequenzen.