Bürgermedien
Den Bürgerrundfunk zu ermöglichen und zu gestalten ist eine wichtige Aufgabe der TLM, die einen bedeutenden Teil des personellen und finanziellen Einsatzes ausmacht.
Hinter dem Oberbegriff Bürgerrundfunk, der im 5. Abschnitt des ThürLMG geregelt ist, verbirgt sich ein Mischprodukt aus unterschiedlichen Formen und Ausrichtungen. In Erscheinung tritt der Bürgerrundfunk als Offene Kanäle, Nichtkommerzielle Lokalradios, Einrichtungsrundfunk (z. B. Uniradio) und Ereignisrundfunk. Die Ausrichtung ist überwiegend nichtkommerziell, also nicht werbefinanziert. Im Einrichtungsrundfunk ist Sponsoring zulässig, im Ereignisrundfunk Sponsoring und Werbung.
Nichtkommerzielle Lokalradios, Einrichtungsrundfunk und Ereignisrundfunk können von der TLM in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden. Offene Kanäle errichtet die TLM und überträgt deren Betrieb in der Regel einem zu diesem Zweck tätigen Verein. Die TLM trägt den ganz überwiegenden Teil der mit dem Betrieb des Bürgerrundfunks verbundenen Kosten.
In den Workshops und Fortbildungsangeboten der TLM und der Bürgerrundfunksender können alle Interessierten lernen, wie Beiträge im Radio oder Fernsehen konzipiert und realisiert werden, was dabei zu beachten ist und wie die Qualität eigener Beiträge gesteigert werden kann.
Besonders gelungene Beiträge der Bürgermedienmacher zeichnet die TLM gemeinsam mit den mitteldeutschen Landesmedienanstalten aus Sachsen (SLM) und Sachsen-Anhalt (MSA) mit dem Rundfunkpreis Mitteldeutschland aus.
Bürgerrundfunk live hören:
Radio Funkwerk (laut Sendeschema)
Radio F.R.E.I. (laut Sendeschema)
Radio LOTTE (laut Sendeschema)
Wartburg-Radio 96,5
Offener Kanal Jena - Radio OKJ 103,4
Offener Kanal Nordhausen
SRB - Das Bürgerradio im Städtedreieck