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Seit 2006 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank ANIS registriert sein. Für Reisen in die Europäische Union (EU) müssen Hunde, Katzen und Frettchen mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein.
Seit 2006 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank ANIS registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.
Für Reisen in die Europäische Union (EU) müssen Hunde, Katzen und Frettchen mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Eine Tätowierung ist nur gültig, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde.
Reisen Hunde oder Katzen in ein Land mit urbaner Tollwut, verlangt die Schweiz für die Rückreise unter anderem eine Kennzeichnung der Tiere.
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