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Hundehalter und Hundehalterinnen müssen Vorkehrungen treffen, damit Tiere und Menschen nicht gefährdet werden. Hunde beissen zwar selten, und wenn sie es tun, dann vor allem andere Hunde. Wenn Hunde Menschen beissen, dann sind häufig Kinder die Opfer.
Gemäss Tierschutzverordnung sind Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Zollorgane sowie Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.
Kinder werden überdurchschnittlich oft von Hunden gebissen und zwar - mit schwerwiegenden Folgen - viel öfter ins Gesicht oder in den Hals als erwachsene Menschen. Oft passiert das Unglück mit einem Hund, den das Kind bereits kennt - mit dem es sogar im gleichen Haushalt lebt.
Wenn ein kleines Kind in einem Hundehaushalt lebt, dann soll es auf keinen Fall mit dem Hund allein gelassen werden. Das kann zu Beissunfällen führen. Bei der Geburt eines Kindes muss dem Hund auch von Anfang an klar sein, dass das Kinderzimmer für ihn tabu ist.
Umgekehrt sollen die verantwortlichen Erwachsenen den Kindern möglichst frühzeitig beibringen, den Hund an seinem Schlafplatz und beim Fressen in Ruhe zu lassen und Drohsignale des Hundes - wie knurren - augenblicklich zu respektieren. Niemals soll sich ein Kind einem fremden Hund nähern, ohne die Besitzer um Erlaubnis zu fragen.
Kinder sehen Hunde so, wie die Erwachsenen sie ihnen erklären. Erklären Erwachsene dem Kind den Hund nur als Kuschel- und Streicheltiere, dann erwarten die Kinder vom Hund auch nur freundschaftliches Verhalten. Neben der Freude an Hunden sollte Kindern deshalb von Anfang an auch Respekt vor Hunden und der richtige Umgang mit Ihnen beigebracht werden.
Beissunfälle müssen der zuständigen kantonalen Stelle gemeldet werden (in der Regel dem Veterinäramt). Dort sind auch die entsprechenden Meldeformulare erhältlich.
In Absprache mit dem BLV hat die Vereinigung der Schweizerischen Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) beschlossen, ab 2010 keine landesweite Statistik mehr zu führen. Ob und in welchem Umfang solche Statistiken erstellt werden, ist ausschliesslich Sache der Kantone.
Das BLV verfügt nicht mehr über nationale Daten. Zum einen wären keine grundlegend anderen Erkenntnisse zu erwarten, als sie in der Studie von 2009 beschrieben wurden (siehe unten). Zum andern wurde die Einführung eines nationalen Hundegesetzes vom Parlament abgelehnt. Damit bleibt der Vollzug und der Nachweis des Vollzugs Sache der Kantone.
Unabhängig davon, ob jemand Statistiken führt, bleibt die Meldepflicht bei Beissunfällen bestehen - siehe oben.
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