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Press Release 036 as of 2003/11/28

BfS genehmigt Zwischenlager an den Atomkraftwerken Brokdorf und Brunsbüttel
Erfüllung der Atomgesetz-Vorgaben kommt in die Zielgerade


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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute den Betreibern der Atomkraftwerke Brokdorf und Brunsbüttel die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente für maximal 40 Jahre in Zwischenlagern am jeweiligen Kraftwerksstandort genehmigt.

Mit diesen beiden Genehmigungen wird ein weiterer Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Regelungen zur Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente umgesetzt. Gleichzeitig wird die Voraussetzung zur Reduzierung von Transporten in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen sowie in die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben geschaffen.

Damit hat das BfS neun der zwölf gestellten Zwischenlager-Anträge beschieden. Die drei restlichen Anträge befinden sich noch in Bearbeitung.

Am Standort Brokdorf gestattet der Genehmigungsbescheid den Antragstellern "Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG" und "E.ON Kernkraft GmbH" die Aufbewahrung der Brennelemente in einem Lagergebäude aus Stahlbeton in maximal 100 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/19 mit bis zu 1000 Tonnen Schwermetallmasse, 5,5 x 1019 Bq Aktivität und 3,75 MW Wärmefreisetzung. Ursprünglich hatten die Betreiber die Einlagerung von 1200 Tonnen Schwermetall beantragt.

Die Genehmigung für den Standort Brunsbüttel gestattet der "Kernkraftwerke Brunsbüttel GmbH & Co. oHG" die Einlagerung von maximal 80 CASTOR V/52-Behältern mit bis zu 450 Tonnen Schwermetallmasse, 6 x 1019 Bq Aktivität und 2,0 MW Wärmefreisetzung. Hier wurde der Umfang der ursprünglich beantragten 1500 Tonnen Schwermetallmasse im Verlauf des Genehmigungsverfahrens um fast 70% reduziert.

In den Genehmigungsverfahren für die beiden Standorte wurden auch Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Sie ergaben, dass durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von Umweltauswirkungen der Vorhaben mögliche Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Kulturgüter ausgeschlossen sind.

Das BfS ist nach umfassender Prüfung und Bewertung der Eignung der Standorte, der Konzeption der beiden Standort-Zwischenlager sowie der Maßnahmen gegen mögliche Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hinreichende Vorsorge getroffen und der Strahlenschutz für die Bevölkerung und das Personal gewährleistet ist. Das gilt auch für die Prüfung eines gezielt herbeigeführten Absturzes eines Flugzeuges auf die Zwischenlager. Selbst bei ungünstigen Annahmen würde dieses Ereignis nicht zu erheblichen Freisetzungen radioaktiver Stoffe führen.

Die Antragsteller haben auch den erforderlichen Nachweis erbracht, dass sie die gesetzlich geforderte Vorsorge zur Erfüllung von Schadensersatzverpflichtungen infolge potenzieller von den Zwischenlagern ausgehenden nuklearen Ereignisse getroffen haben.

Der Erteilung der Genehmigungen ging eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Die 1 600 Einwendungen gegen das Brokdorfer und die 2 300 Einwendungen gegen das Brunsbütteler Vorhaben wurden geprüft und im Genehmigungsbescheid behandelt.

Für die Errichtung des Zwischenlagers Brunsbüttel liegt bereits eine baurechtliche Genehmigung der Stadt Brunsbüttel vor. Der Kreis Steinburg als örtliche Baubehörde für das Brokdorfer Vorhaben hat den Bauantrag noch nicht beschieden.

Die atomrechtlichen Genehmigungen für die beiden Zwischenlager werden in Kürze an den jeweiligen Standorten und beim BfS in Salzgitter ausgelegt und auf der Internetseite des BfS (www.bfs.de) veröffentlicht.

Gegen die Genehmigungen können Einwenderinnen und Einwender innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

 
Weitere Auskunft erhalten Sie von Volker Schäfer unter 0170-7619220

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