Der Lateranvertrag zwischen dem italienischen Staat und dem Heiligen Stuhl vom 11. Februar 1929 fiel in die Amtszeit des Gardekommandanten Hirschbühl. Darin wurde dem Heiligen Stuhl das ausschliessliche und absolute Recht zugestanden, sich politisch und juristisch selbst zu verwalten. Daraufhin bestätigte der schweizerische Gesamtbundesrat am 15. Februar die Stellungnahme des Parlaments: »Die päpstliche Garde kann nicht als ausländische, bewaffnete Einheit gemäss Artikel 94 des militärischen Strafrechts betrachtet werden; da diese Truppe eine einfache Wachpolizei ist, kann jeder, wie bisher, in ihren Dienst treten, ohne die Zustimmung des Gesamtbundesrates einzuholen.«
Die Schaffung des neuen Staates, der Vatikanstadt, erforderte an seinen Grenzen die Einrichtung regulärer Kontrollposten am Arco delle Campane (Glockenbogen) und der Porta Sant’Anna (Annator). Der Portone Borgia wurde hingegen geschlossen. Im Jahre 1929 begann man auch mit dem Bau der neuen Büro- und Wohnräume für Offiziere und Unteroffiziere. Es bleibt weiter zu sagen, dass ausser den schon genannten Arbeiten auch die Restaurierung der St. Martin und St. Sebastian geweihten kleinen Kirche im Quartier der Schweizer in dieser Zeit beendet wurde. Papst Pius V. hatte diese Kirche 1568 eigens für die Garde errichten lassen, und nun stand sie erneut zu ihrer Verfügung. Die jahrhundertelang mit der Geschichte der Schweizer beim Heiligen Stuhl verbundene Kirche San Pellegrino wurde hingegen der Vigilanza des Vatikans zur Verfügung gestellt.