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Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Asylgutachten

Christen in der Türkei


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05.03.2004 11 LB 256/02 EUR 44-04.015 24.06.2004



In der Verwaltungsstreitsache

einer christlichen Familie türkischer Staatsangehörigkeit

Sehr geehrte Frau Vogel,



Ihre oben genannte Anfrage haben wir dankend erhalten. amnesty international beantwortet Ihre Fragen aus dem Beweißbeschluss wie folgt:



Die Kläger hatten vorgetragen, aus dem Dorf Anitli (aramäisch: Hhah) in der Provinz Mardin, Kreis Midyat über Istanbul in das Bundesgebiet geflohen zu sein. Ihre Volkszugehörigkeit haben sie mit „Aramäer“, ihre Religion zunächst mit „Christen, allgemein“ angegeben. Später haben sie sich als syrisch-orthodoxe Christen bezeichnet. Soweit ersichtlich lebten die Kläger von der Landwirtschaft.

1. Wie stellte sich Ende 2001 und wie stellt sich derzeit die Situation von Christen im ländlichen Bereich im Südosten der Türkei dar?



Die Ausübung der christlichen Religion war 2001 ebenso wie heutzutage in der Türkei nicht strafbar. Über eine Verfolgung von Christen unmittelbar durch staatliche Organe liegen amnesty international keine Erkenntnisse vor, allerdings gibt es Hinweise darauf, dass die Religionsausübung beeinträchtigt wird. So berichteten der Hamburger CDU-Ortsverband Veddel-Rothenburgsort in seinem Newsletter (Nr. 4 (2003), 2. Punkt), der von syrisch-orthodoxen Christen verfasst wird, und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM e. V., „Die Lage der Christen in der Türkei. Eindrücke einer Reise nach Diyarbakir, Tur Abdin und Istanbul 2.-12.September 2003, Stand Nov. 2003, Punkt 1.2) über die Teilnahme von bewaffneten Angehörigen des Geheimdienstes an Gottesdiensten und über die Telefonüberwachung von Gemeindemitgliedern.Nachteilig können sich gegen Christen auch fehlende Rechtsgrundlagen für den Bau einer Kirche oder eine Umwidmung eines Gebäudes zu einem Sakralraum auswirken, was in einem Fall sogar zu einer Anklage gegen eine Gemeinde wegen unerlaubter baulicher Veränderungen im Gemeindehaus geführt hat. Es können sich Probleme ergeben, wenn eine Handlung als Missionierung verstanden werden kann, denn missionieren ist strafbar. Das Verteilen von Bibeln ist nach Angaben der IFGM eigentlich erlaubt, allerdings gibt es dennoch immer wieder Schwierigkeiten mit der Polizei, da das Verteilen von Bibeln als Missionierung aufgefasst werden kann. Es gibt Christen, die deshalb angeklagt wurden, und manche wurden festgenommen, aber oftmals nur kurz inhaftiert, es gibt aber auch Fälle von längeren Inhaftierungen bei türkischen protestantischen Christen.



Vor ca. 30 Jahren lebten in dem Gebiet des Südostens der Türkei an der Grenze zu Syrien, das unter dem Namen „Tur Abdin“ bekannt ist (Tur Abdin: „Berg der Knechte Gottes“), noch ca. 20.000 Christen. Heute leben dort nur noch etwa 2000 Menschen christlichen Glaubens, die anderen sind geflohen, weil sie zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK unter Druck geraten waren, zusätzlicher Vertreibungsdruck entstand durch Dorfschützer und Hizbullah. In vielen Dörfern wohnen daher überhaupt keine Christen mehr. Dass in einem Dorf mehr als 20 Familien christlichen Glaubens leben, ist sehr selten. Dieser Umstand erschwert die Bildung von Gemeinden und das Abhalten von Gottesdiensten.



Das Verhältnis zu der muslimischen Mehrheitsbevölkerung ist auch heute noch von großer Distanz und zuweilen Feindseligkeit geprägt. Positiven Einfluss haben jedoch die Bemühungen der Regierung, wegen des Interesses an einer Zuerkennung des Status eines EU-Beitrittskandidaten, die Ausübung der Religionsfreiheit und den Schutz von Minderheiten zu gewährleisten. Darüber hinaus bewirkt das Ende der militärischen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK gegenwärtig eine gewisse Beruhigung.



Die Situation der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin ist besser als in den 1990er Jahren; allerdings ist zu beachten, dass das Dorfschützersystem weiterhin Bestand hat. Ursprünglich diente dieses System, in dem der Staat Milizionäre mit Waffen ausstattet und bezahlt, dem Kampf des Militärs gegen die PKK. Allerdings haben Dorfschützer oft ihre Macht missbraucht, indem sie ihre persönlichen Interessen mit Waffengewalt durchgesetzt haben. Obwohl nahezu alle Morde an syrisch-orthodoxen Christen in den vergangenen 20 Jahren durch Dorfschützer begangen wurden, sind die Täter nie dafür zur Rechenschaft gezogen worden. Viele der Täter leben noch immer als bewaffnete Dorfschützer in der Region.



Die Bestellung des landwirtschaftlichen Besitzes ist bei zurück gebliebenen Christen möglich. Probleme ergeben sich in diesem Zusammenhang vor allem für Rückkehrer, worauf unten eingegangen wird.



Nach unseren Informationen gehen die Strafverfolgungsorgange Anzeigen durch syrisch-orthodoxe Christen nach und leiten Strafverfahren ein. Allerdings kommen auch im Rahmen der oft lange dauernden Prozesse Diskriminierungen vor. Die prokurdische Zeitung Özgür Politika berichtete am 28. März 2004, dass der Mönch Melki Ürek aus Adiyman im Gerichtsgebäude anlässlich einer Verhandlung gegen Latif Gürbüz beleidigt wurde: Melki Ürek hatte Latif Gürbüz angezeigt, weil er ihm schriftliche Drohungen wie „Mönch, wir warnen dich. Geh weg und missionier anderswo. Wenn Du hier weitermachst, musst Du selbst die Konsequenzen tragen.“ geschickt hatte.

2. Wie stellte sich Ende 2001 und wie stellt sich derzeit die Situation von Christen in den größeren Städten im Südosten der Türkei dar?



In den größeren Städten des Tur Abdin, Midyat und Mardin, sind mehr christliche Familien zurückgeblieben, so dass sich Gemeinden bilden und Gottesdienste von Kirchenamtsträgern abgehalten werden. Die IGFM gibt für die Stadt Mardin eine Zahl von 70 christlichen Familien an.



Es gibt Hinweise darauf, dass öffentich bekannte Kirchenvertreter Ziel von Bedrohungen, Beleidigungen oder tätlichen Übergriffen durch die nicht-christliche Bevölkerung werden. Beispielhaft zu nennen sind Berichte über den Fall des syrisch-orthodoxen Pfarrers Yusuf Akbulut, der in Diyarbakir eine kleine Gemeinde von 10 Familien leitet (BT-Drucksache 14/0, 9.2.2001). Im Jahr 2001 wurde er wegen Anstiftung zu Haß und Feindschaft (Art. 312/2-3, 31 des Türkischen Strafgesetzbuchs) angeklagt, nachdem Herr Akbulut am 3.10.2000 in einem Gespräch mit zwei Journalisten folgende Worte geäußert hatte: „Damals Anmerkung der Verfasserin: im Jahre 1915] sind nicht nur die Armenier, sondern auch die Syriani [Anmerkung der Verfasserin: die syrisch-orthodoxen Christen] niedergemetzelt worden, aus dem Grunde, dass sie Christen waren. Die Christen wurden in Gruppen massakriert. Die Kurden waren die Ausführer der Metzelei.“ Nach eigenen Angaben hatte er nicht bemerkt, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde. Die Tageszeitung „Hürriyet“ titulierte am 4.10.2000 die Aussagen des Pfarrers mit den Worten: „Die Verräter sind unter uns“. Herr Akbulut wurde nach massivem Druck vor allem durch ausländische Politiker und Menschenrechtsorganisationen schließlich freigesprochen.



Dieser Vorfall zeigt, dass Christen in einer deutlich angespannten Situation leben, die teilweise eskalieren kann.

3.Gibt es Erkenntnisse dazu, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Christen aus dem Bundesgebiet wieder zurück in die Türkei gegangen sind? Können die Christen bei einer solchen Rückkehr in ihren ursprünglichen Heimatort ihre Häuser/Landwirtschaft wieder in Betrieb nehmen?



Leider liegen amnesty international keine detaillierten Daten bezüglich der Rückkehr von Christen aus dem Bundesgebiet in die Türkei vor. Als Anhaltspunkt dient die Information, dass das größte Rückkehrprojekt in das Dorf Elbegendi Köyü (aramäisch: Kafro) im Tur Abdin 19 Familien mit insgesamt 73 Personen umfasst. Daneben gibt es weitere sieben namentlich bekannte Dörfer, wo sich Rückkehrprojekte entwickeln oder schon bestehen. Ob Christen aus Anitli (aramäisch: Hhah) ihre Rückkehr in das Dorf planen, ist nicht bekannt.



Der frühere Ministerpräsident Bülent Ecevit hat am 12. Juni 2001 in einer Presseeklärung die syrischen Christen aus dem Tur Abdin eingeladen zurückzukehren. Er hat versprochen, alles Notwendige zu unternehmen, was den syrischen Christen aus dem Tur Abdin die Rückkehr in ihre Dörfer erlaubt. Auf Seiten der Rückkehrer besteht allerdings Skepsis, ob diese Versprechungen eingehalten werden, und tatsächlich gestaltet sich die Rückkehr von Christen oft problematisch.



Die Möglichkeit der Wiederinbetriebnahme der ursprünglich bewohnten Häuser bzw. Landwirtschaft besteht nur, sofern die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, was allerdings oft nicht der Fall ist. Allerdings beginnen viele Dörfer des Tur Abdin damit, ihren Besitz in das Katasteramt in Mydiat eintragen zu lassen, um die Besitzverhälnisse von Häusern und Feldern zu klären. Landwirtschaftlicher Besitz, wie Felder und Weinberge, werden wieder bestellt. Dies wird für ein ertragreiches Einkommen allerdings nicht reichen, so dass die Rückkehrer noch auf weitere Unterstützung angewiesen sind.



Problematisch ist jedoch nach Angaben der IGFM, dass Kurden, zumeist Familien von Dorfschützern, die leerstehenden Häuser der vertriebenen Christen in Besitz genommen, was zu Auseinandersetzungen über die rechtliche Lage führt, wenn die kurdische Familie die Herausgabe des Hauses verweigert. Einige Rückkehrer richten nicht ihre alten Häuser wieder her, sondern bauen neue, was aufgrund des sozialen Gefälles zwischen Rückkehrern und ansässiger Bevölkerung zu Konflikten führen kann.



Auch nach Darstellung der Human Rights Foundation of Turkey (TIHV, Human Rights Report) kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Dorfschützern. Die IGFM und die CDU Bezirksfraktion Hamburg-Mitte berichten über einen Vorfall im Dorf Elbegendi Köyü (aramäisch: Kafro): Nuri Demir – 2002 aus der Bundesrepublik in sein Heimatdorf zurückgekehrt – arbeitete am 19. April 2003 gemeinsam mit seinem Bruder Garabet Demir an der Herrichtung seines Elternhauses, als er von neun mit Äxten und Schlagstöcken bewaffneten Kurden aus dem Nachbardorf angegriffen und verletzt wurde. In Notwehr schoss er mit einer angemeldeten Schrotflinte auf die Angreifer, wodurch zwei Menschen verletzt wurden. Ein strafrechtliches Verfahren wurde ausschließlich gegen Nuri Demir eingeleitet.



Die meisten der Rückkehrer behalten sich eine Möglichkeit vor, den Tur Abdin gegebenenfalls schnell wieder verlassen zu können. So hat Nuri Demir seine zuvor erlangte deutsche Staatsbürgerschaft nicht aufgegeben (CDU Newsletter Nr. 5, 2003).



Von staatlicher Seite ist die Haltung den Christen gegenüber nicht durchweg so positiv eingestellt, wie es die Einladung durch Ecevit war. Der IHD berichtet in einer Presseerklärung aus dem Februar 2002 über besorgniserregende Äußerungen eines AKP-Abgeordneten und Mitglied des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses namens Tosun. Dieser sieht in den syrisch-orthodoxen Christen eine Gefahr für die Einheit des Staates, weil sie Ansprüche auf Land erheben oder auch schlicht Land erwerben könnten.

4. Wie stellte sich Ende 2001 und wie stellt sich derzeit die Situation von (aus dem Südosten oder aus dem Bundesgebiet) in den Westen der Türkei zugezogenen Christen dar?



Über die Situation von in den Westen zugezogenen Christen hat amnesty international nicht viele Erkenntnisse.



Deutlich ist jedoch, dass die Situation im Jahr 2001 angespannter war als heute. Nach einem Bericht der Solidaritätsgruppe Tur Abdin im Mai 2001 wurden mehrere Kirchenvertreter während eines Besuches in Tur Abdin im Mai 2001 zu einer Polizeiwache beordert und standen mehrere Tage unter Beobachtung der Geheimpolizei. Grund für dieses Vorgehen war, dass im März 2001 eine Verordnung erlassen wurde, die es Ausländern verbot, die Dörfer des Tur Adbin zu besuchen. Die Verordnung wurde nie veröffentlicht. Das Verbot wurde durchgesetzt, da auch anderen Gruppen, die Dörfer des Tur Abdin besuchen wollten, der Besuch untersagt wurde. Die Verordnung schaffte Unsicherheit unter den Christen des Tur Abdin. Inzwischen hat sich die Lage in dieser Hinsicht jedoch verbessert.



Heute lebt nach Angaben der IGFM die überwiegende Mehrheit türkischer Christen in Istanbul. Es existieren Kirchen und Gemeinden unterschiedlicher Glaubensrichtungen, darunter armenische, römisch-katholische, protestantische und freikirchliche.



Auch im Westen der Türkei bestehen die oben beschriebenen rechtlichen Probleme. Die Christen begegnen der diskriminierenden Rechtslage mit Tricks, die allerdings Unsicherheiten in sich bergen: Priester werden als soziale Mitarbeiter eingeordnet; speziell gegründete Aktiengesellschaften erwerben die Grundstücke, die zu erwerben der christlichen Kirche verwehrt ist. Bei Aufdecken dieser Umgehungen können Kirchen geschlossen und Gegenstände beschlagnahmt werden, was nach Erkenntnissen der IGFM auch in die Tat umgesetzt wird.



Unterstützung können der IGFM zufolge zugezogene Christen vor allem von Christen ihrer Glaubensrichtung und ihrer Sprache erwarten. Gerade die Sprache beeinflusst auch den Kontakt der verschiedenen Konfessionen untereinander



Über Bedrohungen oder Übergriffe im Westen der Türkei durch Kurden ist amnesty international nichts bekannt. Allerdings berichtete das DTF am 28. Februar 2004, dass ein armenischer Journalist einer armenischen Zeitung von ultra-nationalistischen Türken bedroht wurde, was es zumindest denkbar erscheinen lässt, dass auch syrisch-orthodoxe Christen Opfer von Diskrimierungen werden könnten.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Julia Duchrow

Türkeireferentin