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Internet-Kostenfallen

Das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. Hinter dem Gesetz verbirgt sich die vom BMELV geforderte "Button-Lösung" zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Kostenfallen im Internet.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung kommt ein Vertrag im Internet nur dann zustande, wenn der Unternehmer den Verbraucher auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots deutlich hinweist und der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet: Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Wann kommt ein Vertrag im Internet zustande?

Die Unternehmer werden durch das Gesetz verpflichtet, Verbraucher bei Vertragsabschlüssen im Internet unmittelbar vor Abgabe der Bestellung und in hervorgehobener Weise auf die Kosten und andere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen.

Ihre Sicherheit im Internet

Klappkarte des BMELV zum Ausdrucken und "Immer-dabei-haben":

Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.

Der Unternehmer muss fortan im Zweifelsfall darlegen, dass er den gesetzlichen Informationspflichten genügt hat.

Die "Button-Lösung" geht zurück auf die europäische Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vom Oktober 2011 (EU-Verbraucherrechterichtlinie). Deutschland hatte sich in den Verhandlungen mit den europäischen Partnern dafür eingesetzt, die „Button-Lösung“ europaweit verpflichtend einzuführen.

Um die Wirksamkeit der Button-Lösung zu überprüfen, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Geschäftsbereich des BMELV einen Forschungsauftrag zur Evaluierung des Gesetzes am 13. Juni 2013 öffentlich ausgeschrieben.

Pressemitteilung vom 27.07.2012

Weitere Informationen

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Hinter einigen Smartphone-Apps können sich Kostenfallen verbergen: Schon das Anklicken des Banners oder das Öffnen einer Internetseite kann zum Aktivieren eines Abos für Klingeltöne oder ähnlichen Diensten führen.

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Zusatzinformationen

Online-Spiel

Schriftzug Vorsicht Falle vor gezeichneter Landschaft mit Tieren (verweist auf: Browser-Spiel Kostenfallen)

Gehen Sie in unserem Browser-Spiel auf die Suche nach Indizien für Internet-Kostenfallen und lernen Sie, worauf man beim Besuch einer Website zum eigenen Schutz achten sollte!

BMELV-Kostenfinder (verweist auf: Das BMELV-Computerprogramm "Kostenfinder")

Der BMELV-Kostenfinder markiert Begriffe auf Webseiten, die auf mögliche Kosten hindeuten.

Projekte

Logo des Internetportals iRights Cloud (verweist auf: cloud.irights.info (Öffnet neues Fenster))
Schriftzug "Sicher im Netz - Testen Sie Ihr Verbraucherwissen" (verweist auf: Online – Quiz des BMELV: Sicherer Umgang mit dem Internet - Wie fit sind Sie wirklich?)
Logo der Kampagne Watch Your Web (verweist auf: "So surfst Du sicher im Netz" - www.watchyourweb.de (Öffnet neues Fenster))
Logo des Portals surfer-haben-rechte.de (verweist auf: Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt)
Logo des Portals verbraucher-sicher-online.de (verweist auf: verbraucher-sicher-online.de (Öffnet neues Fenster))

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