Bundesmantelverträge -
Teil A: Ärzte (BMV-Ä) - Teil B: Ärzte/Ersatzkassen (EKV)
Diese Verträge regeln als allgemeiner Inhalt der Gesamtverträge die (vertrags)-ärztliche Versorgung. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Inkrafttreten: 1. Januar 1995, Gültig bis: 30. September 2013
Letzte Änderungen:
Inkrafttreten: 1. Januar 2013
Achtung! Ab 1. Oktober 2013 gibt es nur noch einen Bundesmantelvertrag, der für Primär- und Ersatzkassen gilt. Was sich noch zum 1. Oktober ändert, fasst ein Informationsblatt für Praxen (PDF) zusammen.