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Mehr Tierschutz in der Legehennenhaltung

Deutschland nimmt beim Tierschutz europaweit eine Spitzenstellung ein: Die Haltung von Legehennen hat sich grundlegend gewandelt und verbessert.

Die Haltung von Legehennen hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und dadurch den Tierschutz einen deutlichen Schritt vorangebracht. Einer der Hauptgründe ist, dass Deutschland die Haltung in konventionellen Batterie-Käfigen bereits zum 1. Januar 2010 verboten hat - zwei Jahre früher, als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre. Die Legehennenhaltung erfolgt seitdem nur noch in Kleingruppen-, Boden- und Freilandhaltung sowie in ökologischer Erzeugung.

Bereits 87 Prozent aller Legehennen in Boden-, Freiland- und Öko-Haltung

Wie aus einer aktuellen Bilanz des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervorgeht, hat das Käfigverbot in Deutschland zu einer deutlichen Veränderung der Produktionsstruktur geführt: Waren 2008 noch rund 62 Prozent der Legehennen in Deutschland in konventionellen Käfigen und ausgestalteten Käfigen (Kleingruppenhaltung) untergebracht, leben nach dem Verbot der konventionellen Käfige aktuell nur noch rund 13 Prozent in Kleingruppen.

Der Großteil der Legehennen - zwei Drittel aller Tiere – ist in der Bodenhaltung untergebracht: Der Anteil an der Bodenhaltung hat sich zwischen 2008 (21,7 Prozent) und 2012 (63,8 Prozent) fast verdreifacht. 14,8 Prozent der Legehennen lebten 2012 in Freilandhaltung (2008: 11,1%). Die ökologische Erzeugung steigerte ihren Anteil von 5,1 Prozent in 2008 auf 8,0 Prozent im Jahr 2012.

Kleingruppen-, Boden- und Freilandhaltung

Im Vergleich zur konventionellen Käfighaltung stehen den Legehennen in der sogenannten Kleingruppenhaltung unter anderem mehr Platz, ein Nest- und Einstreubereich sowie Sitzstangen zur Verfügung. Dieses Haltungssystem zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Tiere etagenweise in kleinen Gruppen von etwa 65 Tieren gehalten werden. Bei der Bodenhaltung finden sich hingegen in der Regel große Gruppen mit mehreren tausend Tieren. Den Legehennen werden hier neben der eingestreuten Bodenfläche übereinander oder versetzt angebrachte Sitzstangen und/oder Ebenen angeboten, auf denen Versorgungseinrichtungen oder Legenester angebracht sein können.

Eine Sonderform der Bodenhaltung stellen sogenannte Volieren- oder Etagensysteme dar, bei denen Versorgungs-, Ruhe- und Nestbereiche auf einzelnen Etagen zu finden sind, während die Bodenfläche als Scharraum eingerichtet ist. Bei allen Bodenhaltungsformen können zusätzlich Kaltscharräume angegliedert werden, die von Legehennen als außen vorgelagerte Einstreufläche (sogenannter Wintergarten) genutzt werden können. Bei der Freilandhaltung muss den Tieren zusätzlich ein Auslauf angeboten werden, der sich an den Kaltscharrraum anschließt und nicht überdacht sein darf.

Verbraucherverhalten

In Deutschland änderte der Verbraucher 2012 sein Einkaufsverhalten im Vergleich zum Vorjahr nur noch unwesentlich. So beträgt der aktuelle Anteil von Eiern aus der Bodenhaltung 63 Prozent, aus der Freilandhaltung 25 Prozent, aus ökologischer Erzeugung 9 Prozent und aus der Kleingruppenhaltung 3 Prozent der Eierkäufe privater Haushalte.

Konventionelle Käfighaltung von Legehennen EU-weit verboten

Auf europäischer Ebene hat sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das seit 1. Januar 2012 geltende Verbot der konventionellen Käfighaltung in allen EU-Mitgliedstaaten strikt umgesetzt und die Umsetzung zuverlässig kontrolliert werden muss. Es darf beim Tierschutz keine Rolle rückwärts geben. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich angekündigt, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Es wurden Anfang 2012 in einzelnen EU-Staaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Vermarktung von Eiern

Aus Sicht der Bundesregierung dürfen jene Betriebe, die sich an die Vorgaben gehalten und die herkömmliche Käfighaltung abgeschafft haben, nicht wirtschaftlich benachteiligt werden. Die EU-Kommission muss nun dafür sorgen, dass auch wirklich alle Mitgliedstaaten, auch die letzten konventionellen Käfiganlagen schließen. Eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts muss in ganz Europa gewährleistet sein.

Informationen zur Eierkennzeichnung

Auch die Lebensmittelindustrie muss hier ihren Beitrag leisten und gegenüber dem Handel und den Verbraucherinnen und Verbrauchern für Transparenz sorgen. Der Lebensmitteleinzelhandel hat bei der Frischware bereits alle Käfigeier ausgelistet. Für verarbeitete Produkte wie etwa Nudeln fordert er Zertifikate oder trifft vertragliche Vereinbarungen mit seinen Lieferanten, dass keine Eier aus konventionellen Käfigen verarbeitet wurden.

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