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Freitag, 10. Februar 2012

Verbraucher

Telefon-Warteschleifen künftig kostenlos

Wer kennt das nicht: Man ruft bei einer Hotline an und muss auf den "nächsten freien Mitarbeiter" warten. Besonders ärgerlich ist das Warten bei einer kostenpflichtigen Hotline. Das ändert die neue Regelung des Telekommunikationsgesetzes, der der Bundesrat nun grünes Licht gegeben hat.

In einem Büro hebt eine Frau den Hörer zum Telefonieren ab.Bild vergrößern Wesentliche Stärkung des Verbraucherschutzes Foto: REGIERUNGonline/Tybussek

Verbraucher sollen für Anrufe bei allen Sonderrufnummern künftig erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächspartner verbunden sind. Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern künftig nur noch eingesetzt werden, wenn – bei zeitabhängiger Abrechnung - der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt oder wenn der gesamte Anruf einem Festpreis unterliegt.

Diese Regelung tritt ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Danach dürfen Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind.

Die neue Regelung ist Teil eines Gesetzentwurfes zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes, den das Bundeskabinett im März letzten Jahres beschlossen hatte. Der Bundestag hatte dem Gesetzentwurf im letzten Oktober mit Änderungen zugestimmt. Nun hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. Mit dem Entwurf werden zwei umfangreiche europäische Änderungsrichtlinien umgesetzt. Das Gesetz kann nun nach der Verkündung in Kraft treten.

Verbraucher besser geschützt 

Wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Verbraucherrechte und den Datenschutz im Telekommunikationsbereich zu verbessern.

Als weitere verbraucherfreundliche Änderungen sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Künftig sollen Kunden den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Derzeit müssen Verbraucher bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter befürchten, dass der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist. Künftig gilt eine maximale Unterbrechung von einem Kalendertag.
  • Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
  • Außerdem sollen die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden.

Zudem gibt es nun eine Preisansageverpflichtung bei Call by Call Dienstleistungen. Zusätzlich wurde eine Regelung aufgenommen, wonach der Verbraucher die Bezahlfunktion bei Handys sperren lassen kann.

Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze fördern

Weiteres wichtiges Ziel der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist die Verbesserung  der Rahmenbedingungen für den Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetzte.

Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze für die Bundesnetzagentur vor. Diese muss die Behörde zukünftig bei allen Regulierungsentscheidungen berücksichtigen:

  • So soll die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen.
  • Besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen soll die Behörde zudem bei allen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigen. Investoren ermöglicht dies eine angemessene Rendite für das eingesetzte Kapital.
  • Eine effizientere Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen soll ermöglicht werden. Der Netzzugang wird hierzu ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert. 
  • Künftig kann die Behörde von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern. Auch dies dient dem Ziel der besseren Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen.

Ergänzt wurde außerdem eine Regelung, die für investierende Unternehmen in Breitbandnetze Planungssicherheit durch die Vorhersehbarkeit von Regulierungsentscheidungen schafft. Die Bundesnetzagentur wird künftig auf Antrag entsprechende Informationen unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben erteilen können.