Pflegeversicherung

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

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Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereitet die Pflegeversicherung auf den demografischen Wandel vor.

Sollten die Prognosen Recht behalten, dann werden in Deutschland in den kommenden Jahren immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein. Bereits heute haben wir in Deutschland circa 2,5 Millionen Menschen, die der Pflege bedürfen. Viele von ihnen sind an Demenz erkrankt.

In wenigen Jahrzehnten werden über 4 Millionen Bürgerinnen und Bürger Pflege beanspruchen. Diese Menschen, die in ihrem Leben viel geleistet und für die Gesellschaft viel getan haben, verdienen ein Pflegesystem, das ihnen die Angst vor einer möglichen eigenen Pflegebedürftigkeit nimmt.

Deshalb brauchen wir eine Pflegeversicherung, die auf den demografischen Wandel und die damit verbundene Zunahme pflegebedürftiger Menschen vorbereitet ist.

Die Bundesregierung hat diese Aufgabe angenommen, indem sie das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) auf den Weg gebracht hat. Das PNG wurde am 29. Juni 2012 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen und ist in wesentlichen Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die verbleibenden Regelungen werden zeitnah zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Das PNG sieht sowohl eine deutliche Erhöhung der Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung vor als auch eine Ausweitung der Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 

Darüber hinaus wird mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz die freiwillige private Vorsorge erstmals staatlich gefördert. Durch die Förderung von ergänzenden privaten Pflege-Zusatzversicherungen wird eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen, die die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Mehr Informationen zur Finanzierung der Pflege durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zum Gesetz finden Sie hier.

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