Bei der Integrierten Versorgung werden Patientinnen und Patienten qualitätsgesichert und in sektorenübergreifend beziehungsweise fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und andere zur Versorgung der Versicherten berechtigte Leistungserbringer können kooperieren und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Hierzu schließen Krankenkassen mit Leistungserbringern entsprechende Verträge.
Für die Teilnahme an einer Integrierten Versorgungsform können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus gewähren. Integrierte Versorgungsnetze sollen seit dem GKV-WSG 2007 stärker die flächendeckende Behandlung von Volkskrankheiten, wie zum Beispiel Diabetes mellitus oder Bandscheibenerkrankungen, zum Ziel haben oder sämtliche Erkrankungen eines Patienten vernetzt behandeln.
Um die medizinische und pflegerische Gesamtsituation von älteren und gebrechlichen Patientinnen und Patienten zu verbessern, ist auch die Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung eingebunden.
Für welche Krankheitsbilder ist die Integrierte Versorgung geeignet?
Integrierte Versorgungsmodelle werden von Krankenkassen für eine Vielzahl von Krankheitsbildern angeboten. Die Vernetzung ist insbesondere für komplexe Behandlungsprozesse geeignet, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind. Darunter fallen beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas (Fettleibigkeit), Depressionen oder Bandscheibenerkrankungen.
Welche Vorteile bietet die Integrierte Versorgung für die Patientinnen und Patienten?
- Die Patientinnen und Patienten sind in eine organisierte Behandlungskette eingebunden, die ihnen die eigene, oft mühsame Suche nach den richtigen Spezialisten abnimmt.
- Teure Doppel- und Mehrfachuntersuchungen sowie unnötige Belastungen für die Patienten werden vermieden.
- Die Liegezeiten in den Krankenhäusern werden verkürzt.
- Die Übergänge von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung sind besser koordiniert. Lange Wartezeiten entfallen.
- Die Behandlung erfolgt nach definierten Behandlungspfaden und auf dem neuesten Stand des medizinischen Wissens. In vielen integrierten Versorgungsprojekten bieten die medizinischen Leistungserbringer Garantiezusagen für ihre Leistungen (zum Beispiel bei chirurgischen Eingriffen).
- Durch standardisierte Nachuntersuchungen nach Abschluss der stationären und rehabilitativen Behandlung werden Folgeerkrankungen vermieden oder eingeschränkt.
- Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten für die Teilnahme an der Integrierten Versorgung spezielle Boni (zum Beispiel Wegfall der Krankenhauszuzahlung und der Praxisgebühr).