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Telefonanschluss

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Bedingung: 
Kontoguthaben auf der Chipkarte von mindestens 
5,00 €.  

Der Telefonapparat am Patientenbett wird wie folgt aktiviert:
[bitte Reihenfolge einhalten]  

1. Telefon-Chipkarte in den Chipkarteneinschub einschieben [bitte Richtungpfeil beachten].  

2. Telefonhörer aufnehmen: Danach nicht zu lange warten!

3. sofort wählen
[*Taste befindet sich unten links im Tastenfeld]  

4. Telefonhörer auflegen  
[nach ca. 20 Sekunden ist Ihr Telefon
anrufbereit und Sie sind unter "Ihrer Rufnummer" zu erreichen] 



Kosten

Pfandbetrag für die Chipkarte             5,00 €
Die Telefoneinheit kostet                    0,15 €
Die Bereitstellungsgebühr pro Tag       0,50 € 
   
Der Mindesteinzahlungsbetrag am Zahlautomaten beträgt  10,00 €, für Auslandsgespräche 20,00 €.  
   
Der Pfandbetrag von 5,00 € wird bei Rückgabe
der Chipkarte am Zahlautomaten erstattet.  
   
Der Empfang einer Chipkarte verpflichtet Sie zur Einzahlung des Pfandbetrages oder zur sofortigen Rückgabe am Zahlautomaten.

Die Telefon-Chipkarte bleibt Eigentum des Krankenhauses und muss spätestens bei der Entlassung am Zahlautomaten zurückgegeben werden.   

Der Pfandbetrag für die ausgehändigte, nicht bezahlte und nicht zurückgegebene Chipkarte wird mit den uns entstandenen Kosten per Rechnung nachgefordert.  
   
Ausgabe der Telefon-Chipkarte   
Sie erhalten Ihre Telefon-Chipkarte mit Ihrer persönlichen Rufnummer entweder in der Auf-
nahme oder in der Telefonzentrale. Beides
finden Sie im Eingangsbereich.

Nach dem Erhalt der Telefon-Chipkarte zahlen
Sie bitte am Zahlautomaten einen Betrag von mindestens 10,00 € ein. Die Benutzung des Patienten-Telefons ist ohne Einzahlung nicht möglich.  



Anrufbedingungen und Hinweise

Der Mindestkontostand beträgt für ein Orts-
gespräch 0,15 € und für ein Ferngespräch 
1,50 €.

Wird Ihr Konto nicht rechtzeitig aufgefüllt, so
wird Ihre Rufnummer gesperrt und Sie sind
von außerhalb nicht mehr zu erreichen.
Um unnötige Nachfragen von außerhalb zu minimieren, füllen Sie bitte Ihr Konto daher rechtzeitig auf.



Einzahlung am Zahlautomaten

Wichtig am Zahlautomaten:     
Tasten gemäß der Leuchtanzeige links am Zahlautomaten betätigen!   

In der Leuchtanzeige wird angezeigt:
"BITTE KARTE EINLEGEN"

1. Stecken Sie die Telefon-Chipkarte in den Chipkartenschlitz. In der 1. Zeile der Leuchtan-
zeige wird ein Betrag von "minus € 5,00" ange-
zeigt. [Dieser Betrag ist der Pfandbetrag]
In der 2. Zeile der Leuchtanzeige wird gefragt:
"EIN - ODER AUSZAHLUNG"

2. Drücken Sie die gelbe Taste "Einzahlung".
In der Leuchtanzeige wird angezeigt:
"GELDSCHEIN EINLEGEN"

3. Legen Sie den Geldschein unzerknittert mit
dem "Kopf" nach oben einzeln in den Geldschein-
schlitz. In der Leuchtanzeige wird angezeigt:
"ZENTRALE BUCHT"

Warten Sie einen kurzen Augenblick. Nach
beendeter Buchung wird erneut die Anzeige:
"GELDSCHEIN EINLEGEN" oder "BEENDEN" angezeigt. Wiederholen Sie die Geldschein-
eingabe bei Ersteinzahlung, wenn Sie vorher
nur € 5,00 eingezahlt haben. Nach Erstein-
zahlung eines Mindestbetrages von 10,00 €.



Anruf durchführen

1. Chipkarte in den Chipkartenschlitz am Telefon einstecken  

2. Telefonhörer aufnehmen [danach nicht zu lange warten]

3. sofort wählen

4. Amtston abwarten  

5. Rufnummer wählen  




Kontoauskunft vom Patienten-Telefon

Der Kontostand wird Ihnen mitgeteilt wenn Sie die Information (Rufnummer 91) anrufen.



Kontostand auffüllen

Ist Ihr Kontostand nicht ausreichend, muss dieser aufgefüllt werden.  Dies geschieht mit Ihrer Telefon-Chipkarte am Zahlautomaten. Sie können bei der Einzahlung 5,00 €, 10,00 € und  20,00 € Scheine verwenden. Einen Überzahlungsbetrag erhalten Sie bis 30 Tage  nach Ihrer Entlassung
am Zahlautomaten zurück. 
   
Eine neue Telefon-Chipkarte ist zum Auffüllen des Kontostandes nicht erforderlich.




Verlegung im Hause

Nach einer Verlegung im Hause ist eine Neuanmeldung erforderlich 

1. Telefon-Chipkarte in den Chipkarteneinschub
    einschieben
2. Telefonhörer aufnehmen
3. wählen
   [* Taste befindet sich unten links im Tastenfeld]
4. Telefonhörer auflegen
   [nach ca. 20 Sekunden sind Sie unter "Ihrer
   Rufnummer" erreichbar]

Hinweis 
Eine Abmeldung am Patiententelefon kann auch vor der Verlegung mit durchgeführt werden.



Abmelden aus dem Telefonsystem

Sie sind nach der Abmeldung telefonisch von außen nicht erreichbar und können keinen Anruf nach außen tätigen. 

Kurzurlaub und eine vorstationäre Aufnahme mit nachfolgender stationärer Aufnahme verursachen u.U. eine Entlassung aus dem Telefonsystem. 
In diesem Fall muss eine neue Chipkarte ausgestellt werden. Die in Ihrem Besitz befindliche Chipkarte, wird am Zahlautomaten zurückgegeben und auch an diesem ausgezahlt. Entlassung aus dem Telefonsystem durch Auszahlung am Zahlautomaten.

Wichtig am Zahlautomaten:     
Tasten gemäß der Leuchtanzeige links am Zahlautomaten betätigen! 

In der Leuchtanzeige wird angezeigt: 
"BITTE KARTE EINLEGEN" 

1. Stecken Sie die Telefon-Chipkarte in       den Chipkartenschlitz.  
In der 1. Zeile der Leuchtanzeige wird ein
Betrag angezeigt.

In der 2. Zeile der Leuchtanzeige wird gefragt: 
"EIN - ODER AUSZAHLUNG" 

2. Drücken Sie die orange Taste "AUSZAHLUNG" 
In der Leuchtanzeige wird angezeigt: 
"BITTE BESTÄTIGEN" 

3. Drücken Sie die grüne Taste "BESTÄTIGEN"  
In der Leuchtanzeige wird angezeigt:
"ZENTRALE BUCHT" 
System bestimmt und bleibt Eigentum des Hauses.
Warten Sie einen kurzen Augenblick.

Nun erfolgt die Auszahlung Ihres Restguthabens
mit dem Pfandbetrag. Entnehmen Sie das Geld
rechts aus der Entnahmemulde und entnehmen
Sie links den Auszahlungsbeleg. Einen eventuellen Minus-Betrag auf Ihrem Auszahlungsbeleg, zahlen Sie bitte in der Aufnahme.



Hilfe

Symtom:

Beseitigung:


Das Telefon wurde mit * 11 angemeldet,
der melodische Anmeldeton war hörbar,
Guthaben auf der Chipkarte ist vorhanden.
Der Anmeldevorgang war korrekt,
bei der Wahl der 0 trotzdem Besetztzeichen


Kontostand mit # prüfen
Abmelden mit *13
Neuanmeldung mit *11
Hörer aufnehmen
sofort *11 wählen


Nach der Verlegung und Anmeldung mit *11,
bei der Wahl der 0 trotzdem Besetztzeichen


Abmelden mit *13
Neuanmeldung mit *11


Es ist kein Anruf nach außen möglich,
telefonisch von außen nicht erreichbar.

Kontostand in Ordnung, trotzdem kein Anruf nach
außen möglich. Anruf von außen in Ordnung.


Kontostand mit # prüfen
ggf. Kontostand auffüllen
Neuanmeldung mit *11

Chipkarte vertauscht


Bei der Anmeldung entsteht kein melodischer Anmeldeton


Chipkartenleser defekt
Telefonumtausch


Telefon hat keinen Ton


Telefonaustausch


Telefon hat keinen Läuteton (Rufton)


Regler an der Rückseite defekt oder steht auf 0


Telefon ist runtergefallen oder
Flüssigkeit ist eingedrungen.
Telefon weist starke Verschmutzungen auf.


Telefon- Austausch
zwecks Rep. u. Prüfung
Hinweis beifügen


Bitte Telefonapperate und Chipkarten nichtbekleben oder beschreiben!!!

Chipkarte nicht vertauschen!!!



Allgemeines/Rechtliches

Nach §3 Abs. 5 der Telekommunikations-datenschutzverordnung sind wir zu folgenden Unterrichtungen verpflichtet:
  
Die letzten 3 Ziffern Ihrer angerufenen Telefon-nummern nach außerhalb, sind aus Datenschutz-
gründen in der Auswertung unterdrückt und somit für niemanden einsehbar.

Alle Gebührendaten werden zur Erstellung Ihrer   
Telefonrechnung gespeichert und datentechnisch verarbeitet. Eine detaillierte Gebührenrechnung kann bis 30 Tage nach Ihrer Entlassung in der    
Telefonzentrale erstellt werden. Danach werden alle Gebührendaten gelöscht und die Auszahlung am Zahlautomaten gesperrt. Die Rückgabe einer Chipkarte kann nicht mehr zugeordnet werden.   
Es erfolgt daher keine Gutschrift. Bitte schützen
Sie Ihre Telefonchipkarte vor Missbrauch und Diebstahl.   

Entnehmen Sie Ihre Telefonkarte dem Telefon-apparat wenn dieser unbeaufsichtigt ist; schließlich ist Ihre Karte gewissermaßen Ihr Schlüssel zum Telefon. Der Pfandbetrag der Chipkarte von 5,00 € wird bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl nicht erstattet. Der Pfandbetrag für eine ausgehändigte, nicht bezahlte, nicht zurückge-
gebene Chipkarte, wird mit den uns entstandenen Kosten per Rechnung nachgefordert. Geben Sie bitte Ihre Chipkarte daher am Zahlautomaten zurück und bezahlen einen eventuellen Minusbetrag in der Aufnahme.   

Die Philips-Telefon-Chipkarte ist nur für das hauseigene Telefon-System bestimmt und bleibt Eigentum des Hauses.   

Mit freundlichen Grüßen      
Ihre Krankenhausverwaltung