Kategorien/ Ressorts
Mehr Infos
Specials
« Vorherige |Nächste »

Aktuell

22.03.2007: Diskriminierung

Rechtslage von Homosexuellen in Nigeria

Gesetzesentwurf sieht eine drastische Verschärfung der Kriminalisierung des Umfeldes der homosexuellen Szene und der Homosexuellen selbst vor

Berlin - Gegen eine Verschlechterung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria wenden sich die Grünen in einem Antrag (16/4747), der heute im Plenum beraten wird. Hintergrund der Initiative ist ein nigerianischer Gesetzentwurf zu homosexuellen Partnerschaften, der die Beziehung oder Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Personen als Straftat einstuft. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die nigerianische Regierung und das Parlament an ihre internationalen und nationalen Verpflichtungen "zu erinnern" und im Rahmen der bilateralen Gespräche und als EU-Ratspräsidentschaft auf Nigeria in dieser Frage "nachdrücklich einzuwirken". Darüber hinaus soll sich Deutschland weltweit gegen eine Diskriminierung von Homosexuellen einsetzen, "insbesondere auch im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit".

Schwere Zeiten für Homosexuelle in Nigeria

Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. März 2007:

Die Situation für Homosexuelle in Afrika insgesamt ist sehr schwierig, und in vielen Ländern sind homosexuelle Handlungen von Staats wegen verboten. Oft stammt die restriktive Gesetzgebung aus der Kolonialzeit. Zwar gibt es auch positive Entwicklungen, wie die Legalisierung der "Homo-Ehe" in Südafrika. In den meisten Ländern Afrikas sind Homosexuelle jedoch in den letzten Jahren verstärkt Anfeindungen und staatlichen Repressionen ausgesetzt. In Nigeria steht jetzt ein Gesetzesentwurf vor der Abstimmung, der - sollte er in der aktuellen Form in Kraft treten – eine gesetzlich verankerte massive Verletzung der Menschenrechte von Homosexuellen darstellt.

Homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen werden schon jetzt nach Nigerias Strafrecht mit 14 Jahren Gefängnis bestraft. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern werden im gesamten nigerianischen Bundesgebiet strafrechtlich verfolgt. Nach dem Sharia-Strafrecht, das in den zwölf nördlichen Bundesstaaten geltendes Recht ist, wird Homosexualität mit dem Tod durch Steinigung bestraft.

Der neue Gesetzesentwurf sieht nun fünf Jahre Gefängnis für jede Person vor, die eine Beziehung mit einer Person des gleichen Geschlechts hat oder eine gleichgeschlechtliche Heirat durchführt, bezeugt und begünstigt. Ebenso unter Strafe gestellt werden die Registrierung oder der Unterhalt von Homosexuellen-Clubs, -Vereinen und -Organisationen. Der Gesetzesentwurf verbietet des Weiteren jegliche öffentliche und private Zurschaustellung von gleichgeschlechtlichen erotischen Beziehungen, ebenso die Adoption eines Kindes durch Lesben oder Schwule. Jede Person, die homosexuelle Verbindungen unterstützt und dabei in irgendeiner Weise behilflich ist, erhält ebenfalls eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Zusätzlich erklärt das Gesetz gleichgeschlechtliche formale Ehen für ungültig, die im Ausland geschlossen wurden. Es darf auch nicht mehr über homosexuelle Beziehungen in elektronischen und Printmedien berichtet werden. Selbst die Mitgliedschaft in Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzen würde mit Gefängnis bestraft werden.

Der Gesetzesentwurf steht im Widerspruch zur nigerianischen Verfassung und diversen internationalen Abkommen und Verträgen, die der nigerianische Staat unterzeichnet hat.

In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die nigerianische Regierung und das Parlament an ihre internationalen und nationalen Verpflichtungen zu erinnern und die Menschenrechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Im Rahmen ihrer bilateralen Gespräche sowie im Rahmen der EU-Präsidentschaft muss auf die nigerianische Regierung und das Parlament nachdrücklich eingewirkt werden, damit dieser Gesetzesentwurf nicht in Kraft tritt. Wir fordern die Bundesregierung auf sich weltweit verstärkt gegen eine Diskriminierung von Homosexuellen einzusetzen, insbesondere auch im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit.

Eingestellt von: Wolfgang Keller
Druckversion des Artikels (*PDF)

Artikel an einen Bekannten senden

Archiv/ Suche
weitere News
02.09.2010
Schwule in der "Bravo"
22.08.2010
Schäuble gegen Steuer-Splitting für schwule Paare
18.08.2010
Karlsruhe stärkt Rechte homosexueller Erben
11.08.2010
Homo-Eltern in den Niederlanden
10.08.2010
Standesamtpreise im Ländle
17.04.2010
Nichts ist gut in Rom
15.04.2010
Vatikan muss sich bei Homosexuellen entschuldigen
14.04.2010
Sündenbock gesucht
14.04.2010
Internationale AIDS-Konferenz 2010 in Wien
13.04.2010
Strategiepapier der JU ist skandalös