Zwei Mal wurde der Polizeiarzt im so genannten Brechmittel-Prozess schon freigesprochen. Ihn treffe keine Schuld am Tod eines 35-jährigen mutmaßlichen Dealers, urteilte das Landgericht. Im Polizeigewahrsam wurde dem Mann erst gewaltsam Brechmittel eingeflößt, dann fiel er ins Koma und starb anschließend. Am Mittwoch hob der BGH den Bremer Freispruch auf – bereits zum zweiten Mal.