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Hautkrebs-Screening

Gesetzliche Leistung seit Juli 2008
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs).

Die Kosten übernehmen, wie bei allen anderen gesetzlichen  Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die Krankenkassen.

Ziel eines Screenings ist, bösartige Veränderungen so frühzeitig zu erfassen, dass sie noch keine Bedrohung für das Leben darstellen. Denn eine bösartige Neuerkrankung beim Spinozellulären Karzinom, Basalzellkarzinom und Malignen Melanom in der Epidermis kann, solange sie sich in dieser obersten Hautschicht (‚in situ‘) befindet, einfach herausoperiert und so geheilt werden. Werden ‚in situ‘-Karzinome erkannt und behandelt, gehen sie erst gar nicht in ein invasives Stadium über. Die Heilungschancen steigen und Ängste und Leid der Betroffen werden verringert. Auch die Belastung des Gesundheitssystems kann so reduziert werden.

In den Quartalen 3/2008 und 4/2008 haben rund 3,3 Millionen Versicherte an der Früherkennungsuntersuchung teilgenommen. Das sind nach Hochrechnungen bis heute (Ende des 2. Quartals im April 2010) rund 11 Millionen Versicherte. Hochgerechnet auf zwei Jahre (Anspruchsberechtigung alle zwei Jahre) kann man davon ausgehen, dass ein Drittel der Anspruchsberechtigten das Screening nutzen – das sind rund 13 Millionen Versicherte, also ca. 30 Prozent.

www.hautkrebs-screening.de

Was passiert beim Hautkrebs-Screening? Welche Ärzte bieten es an? Umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Website http://www.hautkrebs-screening.de