05.03.2012, 13:24

Sven Hähle

Gesperrte Webinhalte aufrufen

Youtube und Co. ohne GEMA-Sperre

Viele YouTube-Videos sind für deutsche Internetnutzer gesperrt.

Ob Videos auf YouTube, Musik-Streaming oder Online-Shopping in Amerika: Deutschen Internetnutzer bleiben viele Möglichkeiten versperrt, die das Internet in anderen Ländern bietet. Eigentlich, denn die Beschränkungen lassen sich auch hierzulande umgehen.
Millionen Menschen auf der ganzen Welt erfreuen sich an den besten YouTube-Videos. Doch deutsche Internetnutzer schauen oft in die Röhre. Kurzerhand erscheint die Meldung: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA nicht eingeräumt wurden. Was bedeutet das? Die GEMA verlangt Abgaben für jeden Filmaufruf, der urheberrechtlich geschützte Musik enthält. YouTube-Betreiber Google empfindet die geforderten Gebühren als unangemessen hoch und ist nicht bereit, diese Kosten zu tragen. Solange sich Google und GEMA nicht einigen, bleiben alle betroffenen Videos gesperrt. In vielen anderen Ländern sind sie ganz normal zu sehen.
Doch es kommt Bewegung in die Sache: Am 17. Februar 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Betreiber von Filmportalen wie YouTube oder sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook nicht gezwungen werden können, Filter gegen Urheberrechtsverstöße zu installieren. Damit ist zwar der laufende Rechtsstreit zwischen Google und GEMA nicht entschieden, das europäische Urteil könnte aber einflussreich sein. Im YouTube-Streit soll das Landesgericht Hamburg am 20. April beschließen.

Grooveshark: verboten, doch es gibt Unlocker

Derweil ist nicht nur YouTube gezwungen, Zugriffe auf Medien einzuschränken, wenn sie aus Deutschland erfolgen. Auch die Anbieter von Musik-Streaming geraten durch die GEMA in Bedrängnis. Jüngstes Beispiel ist der beliebte Web-Dienst Grooveshark.
Grooveshark erlaubt es seinen Nutzern, beliebige Musik ins Web zu stellen, so dass sie von anderen Nutzern gehört werden kann. Dabei kann der Dienst nicht kontrollieren, ob der Anwender die Urheberrechte an der hochgeladenen Musik besitzt. Tatsächlich ist das selten der Fall – aus GEMA-Sicht ein unhaltbarer Zustand. So musste Grooveshark sein Angebot in Deutschland sperren. Doch pfiffige Programmierer haben Tools entwickelt, mit denen sich Grooveshark weiterhin nutzen lässt.
Dabei handelt sich um Erweiterungen für die Webbrowser Firefox und Chrome. Über das Add-on Grooveshark Unlocker für Firefox berichteten wir bereits. Das Pendant für Chrome trägt den Namen Grooveshark Germany Unlocker. Beide Tools arbeiten nach demselben Prinzip, mit dem sich viele Web-Einschränkungen für Deutschland umgehen lassen: Sie nutzen einen Proxy-Server mit einer IP-Adresse außerhalb Deutschlands.
Die IP-Adresse ist entscheidend
Ob ein Internetnutzer von Deutschland oder von anderswo aus aufs Web zugreift, wird anhand der IP-Adresse ermittelt. Web-Dienste können zwar die IP-Adresse des Computers nicht herausfinden, sie kennen jedoch die IP-Adresse des Providers, über den die Internetverbindung erfolgt. Damit lässt sich das Herkunftsland des Nutzers zweifelsfrei ermitteln. Schon das genügt, um Inhalte zu sperren.
Durch Umleiten des Internet-Datenstroms über einen anonymen Rechner, der sich im Ausland befindet, ist der reale Standort des Computers nach außen aber nicht mehr sichtbar. So glaubt Grooveshark etwa, der Anwender befände sich in den USA, und erlaubt den vollen Zugriff auf seinen Dienst, obwohl er weiter von Deutschland aus stattfindet.
Insbesondere das kostenlose Tool Hotspotshield bietet eine einfache und ausgezeichnete Lösung, virtuell auszuwandern und seine deutsche IP-Adresse zu verschleiern. Das Programm nimmt automatisch Kontakt mit einem Server in den USA auf und bezieht dessen IP-Adresse. Anschließend kann man wie gewohnt mit jedem beliebigen Webbrowser surfen.
Einstige Pläne der EU und der Bundesregierung, das Internet zu zensieren, sind gescheitert. Die Sperrung bestimmter Webseiten sollte durch die Provider erfolgen, indem Server vom Domain Name System (DNS) manipuliert werden. DNS-Server sind so etwas wie das Telefonbuch des Internets. Sie übersetzen Webadressen wie www.pc-welt.de in IP-Nummern wie 62.146.91.230, die einer bestimmten Website zugeordnet sind. Manipuliert man die DNS-Server, sind bestimmte IP-Adressen unerreichbar.
Bei Zweifeln oder begründeten Verdacht, dass bestimmte Webadressen nicht funktionieren, lässt sich eine mögliche DNS-Sperre leicht umgehen. Dazu muss für den eigenen Computer ein unzensierter DNS-Server festgelegt werden, der Webadressen in IP-Nummern übersetzt. Der Chaos Computer Club (CCC) liefert eine verständliche Anleitung, wie dies funktioniert. Als unzensierter DNS-Server empfiehlt sich zum Beispiel jener des „Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“ (FoeBuD) mit der IP-Adresse 85.214.20.141.
Richtig sparen beim Online-Einkauf in den USA
So lassen sich also Websperren umgehen, doch gerade beim Interneteinkauf in Übersee gibt es noch eine andere Hürde zu nehmen. Viele US-amerikanische Online-Shops versenden ihre Waren nicht nach Deutschland, sondern nur in die USA – so zum Teil auch Amazon. Dort aber sind viele Artikel oftmals viel billiger als bei uns.
Der Ausweg: Man braucht eine Postadresse in den USA sowie einen Paketdienst, der die Waren von dort aus weiter nach Deutschland verschickt. Mittlerweile gibt es gleich eine ganze Reihe von Anbietern, die sich genau darauf spezialisiert haben. Sie bieten nicht nur Versandweiterleitung von Einzelbestellungen an, sondern auch den zusammengefassten Versand mehrerer Bestellungen sowie das Einscannen von Briefkorrespondenz. Die notwendige US-Postadresse wird von den Paketdiensten zur Verfügung gestellt – auf Wunsch inklusive US-Telefonnummer. Die bekanntesten Anbieter sind MyUS, Bongo sowie Bonvu, die mit komplett deutschsprachigen Webseiten aufwarten.
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