06.03.2012, 18:20

Denise Bergert

Urteil

Facebook-Freundefinder verstößt gegen Verbraucherrechte

©Facebook

Etappensieg für Verbraucherschützer – Das Landgericht Berlin befindet Facebooks Freundefinder für unzulässig.
Wie der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) heute mitteilt, hat das Landgericht Berlin den Facebook-Freundfinder in einem aktuellen Urteil für unzulässig erklärt. In dem Richterspruch hieß es, dass die Geschäftsbedingungen sowie die interne Personen-Suchmaschine des Social-Network-Giganten gegen geltendes Verbraucherrecht verstoße.

Über den bereits seit einigen Jahren bestehenden Freundefinder können Nutzer des sozialen Netzwerks nach Bekannten suchen und ihnen, falls sie noch nicht registriert sind, eine Email-Einladung senden. Durch die Eingabe des eigenen Mail-Logins wird dann das komplette Adressbuch des Nutzers in die Datenbanken des Netzwerks importiert. Über diesen Umstand informiert Facebook den Verbraucherschützern zufolge jedoch nicht genau genug.

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Ebenfalls als anstößig befand das Landgericht Berlin die Nutzungsbedingungen des Social Networks. Hier lässt sich Facebook per Zustimmung seiner Mitglieder ein kostenloses und weltweites Nutzungsrecht an Inhalten einräumen. Dieses greift dann bei persönlichen Inhalten, die in Nutzerprofilen hochgeladen werden. Laut VZBV-Vorstand Gerd Billen ist das aktuelle Urteil ein Meilenstein, der Facebook und Co. zeige, dass die Konzerne den Datenschutz in Europa respektieren müssten.

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