Bundesamt für Kommunikation

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Empfangsgebühren

Wer in der Schweiz Radio hört oder Fernsehen schaut, muss grundsätzlich Empfangsgebühren bezahlen. Diese Gebühren sind unabhängig davon zu entrichten, welche Sendungen angeschaut oder gehört werden und auf welche Art sie empfangen werden. Die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehprogramme werden von der Billag AG in Rechnung gestellt und einkassiert. Die Billag AG mit Sitz in Freiburg ist auch Ansprechstelle für alle Anfragen, Adressänderungen, Anmeldungen und Mitteilungen über die Einstellung des Betriebes der Empfangsgeräte, Gesuche um Gebührenbefreiung etc.


Die Rechnung für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren wird seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal pro Jahr versendet.

Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, ein neues System für die Finanzierung des Service public auszuarbeiten, welches die heutige Empfangsgebühr ersetzen soll. Die neue Abgabe soll gemäss der Motion, welche das Parlament im September 2011 überwiesen hat, unabhängig vom Betrieb eines Radio- oder Fernseh-Empfangsgeräts bei allen Haushalten und Betrieben erhoben werden. Ausnahmen für bestimmte Haushalte und für kleine Betriebe sind vorzusehen. Der Auftrag für Erhebung und Inkasso der neuen Radio- und Fernseh-Abgabe soll in einer öffentlichen Ausschreibung erteilt werden. Der Bundesrat wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich 2012 dem Parlament unterbreiten, die Einführung einer neuen, geräteunabhängigen Abgabe dürfte nicht vor 2017 erfolgen.

Das Mandat der Billag AG für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren lief Ende 2007 aus. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat entschieden, den Auftrag in einem Einladungsverfahren neu zu vergeben. Die Billag AG hat das neue Mandat für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren am 11. April 2006 erhalten. Der Vertrag trat am 1. Januar 2008 in Kraft und läuft bis Ende 2014.

Für Privatpersonen beträgt die monatliche Gebühr CHF 14.10 für den Radioempfang und CHF 24.45 für den Fernsehempfang. Der Grossteil der rund 1,3 Milliarden Franken, die jährlich eingenommen werden, dient der Finanzierung der Radio- und Fernsehprogramme der SRG SSR idée suisse, aber auch die privaten Veranstalter erhalten einen Anteil.

Hier finden Sie Informationen über die Empfangsarten (Antenne, Kabel, Internet, Satelliten und DVB-T), den Empfang von Programmen sowie die möglichen Empfangsgeräte.

Wann beginnt und endet die Gebührenpflicht? Welches sind die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung? Hier eine Übersicht.

Wann bin ich meldepflichtig (privat, gewerblich oder kommerziell)? Für was habe ich mich anzumelden? Hier eine Übersicht.

Mahnkosten und Betreibungseinleitungsgebühr.

Was passiert, wenn ich vergesse, mich anzumelden? Habe ich mit einer Busse zu rechnen? Hier eine Übersicht.

Die am häufigsten gestellten allgemeinen Fragen werden hier beantwortet. Für Antworten auf genauere Fragen konsultieren Sie bitte das betreffende Kapitel in den unten stehenden Rubriken.

Hier finden Sie die wichtigsten Adressen und Kontakte.


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Zuletzt aktualisiert am: 18.03.2010

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