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Kein "Disco-Effekt" mehr

Bei der Genehmigung von Windrädern müssen die Behörden berücksichtigen, dass Anwohner nicht andauernd in deren Schatten leben wollen. Das wird auch durch Auflagen in Genehmigungen verhindert. Darüber hinaus reichen grundsätzlich die von den Windenergieanlagen einzuhaltenden Sicherheitsabstände aus, um die benachbarten Wohngrundstücke nicht unzumutbar durch Schattenschlag zu beeinträchtigen.

Den sogenannten "Disco-Effekt" der sich drehenden Windflügel gibt es heute kaum mehr. Er wird weitgehend reduziert, indem die Flügel mit matten Farben bestrichen werden, die das Sonnenlicht nicht zurückwerfen.

Windenergie-Anlagen, ebenso wie eine Vielzahl anderer Schallquellen (z. B. Wasserfälle, Wind, Heizungsanlagen, Bauwerke, Verkehrsmittel), strahlen Infraschall ab. Nach einer Messung an einer 500 kW-Windkraftanlage liegt der Infraschallpegel in einer Entfernung von 200 Metern deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle nach DIN 45680 und ist mit dem Pegel innerhalb eines Büros vergleichbar. Vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt liegt eine Studie vor, die keine Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen sieht.



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